Sie interessieren sich für eine Solaranlage oder möchten sich über die Einspeisevergütung informieren, weil Sie selbst Strom erzeugen? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Einspeisevergütung zusammengefasst.
Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Förderung, die Betreiber von Photovoltaikanlagen für den ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom erhalten. Kurz gesagt: Die Einspeisevergütung ist das Geld, das Sie erhalten, wenn Sie Ihren selbst produzierten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen.
Die Einspeisevergütung wurde im Jahr 2000 im Rahmen des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) eingeführt, um Eigenheimbesitzer einen Anreiz zur Anschaffung einer Solaranlage zu geben und somit die Energiewende voranzutreiben.
Aktuell liegt die Einspeisevergütung bei 8,03 Cent / kWh (Stand: November 2024). Da das Osterpaket aus 2022 ausgelaufen ist, sinkt die Einspeisevergütung jetzt halbjährlich um 1 %.
Für jede Kilowattstunde (kWh) Solarstrom, die Sie nicht selbst verbrauchen, sondern ins allgemeine Stromnetz einspeisen, erhalten Sie vom Netzbetreiber eine festgelegte Vergütung. Die Höhe der Einspeisevergütung ist gesetzlich geregelt und hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaikanlage, deren Größe sowie der Art der Einspeisung (Voll- oder Überschusseinspeisung) ab.
Bei der Volleinspeisung wird der gesamte gewonnene Strom direkt ins Netz eingespeist, sodass Sie diesen nicht für sich selbst nutzen – Ihr Eigenverbrauch ist null und Sie bekommen Ihren Strom durch Netzbezug. Bei der Überschusseinspeisung verbrauchen Sie direkt den zeitgleich erzeugten Strom, während der Überschuss ins öffentliche Netz abgeht – Ihr Eigenverbrauch wird gedeckt und bei Bedarf mit Strom aus dem Netz erweitert. Alternativ können Sie Ihren erzeugten Strom anhand eines Solarstromspeichers halten und bei Bedarf aus dem Speicher, statt des Netzes, beziehen.
Ihren Eigenverbrauch können Sie übrigens auch mit einer eigenen Wärmepumpe erhöhen. Mehr dazu hier: Wärmepumpe
Für Sie eventuell auch interessant: Andere Programme zur Photovoltaik Förderung
Die aktuelle Einspeisevergütung für den November 2024 beträgt 8,03 Cent / kWh. Sie gilt für alle PV-Anlagen die ab dem 01.02.2024 in Betrieb genommen wurden. Die Höhe der Einspeisevergütung ist allerdings auch noch davon abhängig, über welche Leistung Ihre PV-Anlage verfügt.
Achtung: Ab dem 01.02.2025 sinkt die Einspeisevergütung erneut um 1 % auf 7,95 Cent pro kWh. Schnell sein lohnt sich also!
Es kann jeweils die feste Einspeisevergütung und Direktvermarktung (auch Marktprämienmodell) gewählt werden: Bei der festen Einspeisevergütung wird der Strom in das öffentliche Netz eingespeist, aus dem alle Verbraucher Ihren Strom beziehen. Die Einspeisevergütung fällt je nach Anlagengröße unterschiedlich aus. Je größer die Anlage, desto kleiner ist jedoch die Einspeisevergütung.
Bei der Direktvermarktung wird der erzeugte Strom über einen Direktvermarkter direkt an der Strombörse verkauft. Ob sich dieses Modell für Sie lohnt und welche Voraussetzungen Ihre Anlage erfüllen muss, finden Sie in unserem Artikel rund um die Direktvermarktung.
Zum heutigen Zeitpunkt (November 2024) fällt die Einspeisevergütung für die folgenden drei Kapazitätsgrenzen wie folgt aus:
Trotz der sinkenden Vergütungssätze haben Sie die Möglichkeit durch das Marktprämienmodell, oder auch Direktvermarktung, eine höhere Einspeisevergütung zu erhalten.
Bis Ende Juli 2022 wurde die Höhe der Einspeisevergütung noch anhand eines Degressionsprinzips festgelegt (nähere Informationen dazu weiter unten). Im Rahmen des „Osterpakets“ der Bundesregierung wurde diese Degression allerdings bis zum Februar 2024 ausgesetzt. Seit Februar 2024 wird die Vergütung nun halbjährlich um 1 % gesenkt. Die nächste Senkung gilt also ab dem 1. August 2024, dann ab dem 1. Februar 2025.
Daraus ergeben sich die folgenden festen Vergütungssätze:
Wie wirkt sich die Höhe der Einspeiseprämie auf die Rentabilität der Solaranlage aus? Lohnt sich eine Photovoltaikanlage noch? Mit dem Enpal Solarrechner geben Sie einfach Ihre Daten ein und erfahren, ob eine PV-Anlage zu Ihnen passt.
Sie haben Anspruch auf die Einspeisevergütung, wenn Sie eine Photovoltaikanlage besitzen, die an das öffentliche Netz angeschlossen ist. Für selbst verbrauchten Solarstrom gibt es keine Vergütung.
Bei den Auszahlungsmethoden können Sie zwischen einer monatlichen und jährlichen Abrechnung entscheiden.
Bei dieser Methode wird jeden Monat ihr aktueller Zählerstand erfasst, um die Einspeisevergütung zu bestimmen. Diese wird dann im Folgemonat ausgezahlt.
Bei dieser Methode bekommen Sie die Einspeisevergütung jeden Monat im Voraus, basierend auf einer Schätzung Ihrer Einspeisung. Am Jahresende werden die Vorauszahlungen dann mit der Ihnen tatsächlich zustehenden Einspeisevergütung verglichen. Je nachdem, ob Sie zu viel oder zu wenig bekommen haben, bekommen Sie entweder eine Nachzahlung oder müssen einen Teil der Einspeisevergütung wieder zurückzahlen.
Die Höhe der Einspeisevergütung ist ab der Inbetriebsetzung über die nächsten 20 Jahre festgeschrieben. Wenn die Einspeisevergütung also weiter sinkt, sind Sie von den Änderungen nicht betroffen. Daher gilt: je schneller Sie sich eine Solaranlage anschaffen, desto besser.
Stellen Sie den Antrag auf Einspeisung unbedingt vor der Installation der Photovoltaikanlage. Im Rahmen des Antrags auf einen Netzanschluss sollten Sie alle notwendigen Unterlagen gesammelt einreichen, um den Prozess zu beschleunigen. Erst nachdem Sie die Einspeisezusage erhalten haben, können Sie die Anlage zu einem vorher abgestimmten Termin in Betrieb nehmen.
Tipp:
Im Antrag auf Einspeisung sollte die höchstmöglich installierbare Nennleistung beantragt werden. Der angegebene Wert kann nachträglich nach unten korrigiert werden, falls eine kleinere Nennleistung realisiert wird. Die Zusage für die Einspeisung des Solarstroms bleibt bestehen.
Um den eingespeisten Solarstrom korrekt zu erfassen, benötigen Sie außerdem einen geeigneten Einspeisezähler, zum Beispiel ein Smart-Meter. Dieser wird in der Regel vom Netzbetreiber gestellt und installiert.
Mehr dazu erfahren Sie hier: Smart Meter
Seit dem Beschluss der Einspeisevergütung in 2020 bis zum 30.07.2022 sank der Preis kontinuierlich. Bis Ende Juli folgte sie dem Degressionsprinzip (mehr dazu weiter unten). Im Zuge des Osterpakets setzte die Degression aus, sodass die Preise bis zum 31.01.24 gleich blieben.
Das folgende Diagramm zeigt die Entwicklung der Einspeisevergütung für PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp von 2004 - 2024.
Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die feste Einspeisevergütung bei Überschusseinspeisung in den vergangenen Monaten entwickelt hat.
Alle Angaben zur Höhe der Einspeisevergütung sind in Cent pro kWh.
Ja, eine PV-Anlage lohnt sich meist auch trotz der sinkenden Einspeisevergütung. Denn die Vorteile einer Solaranlage sind weiterhin stark: Sie machen sich unabhängig von den steigenden Strompreisen, sparen langfristig Stromkosten und tun auch noch etwas Gutes für die Umwelt. Zusätzlich können Sie Ihren Solarstrom ggf. für das Aufladen eines E-Autos über eine Wallbox verwenden und sogar der Wert Ihrer Immobilie steigt durch die Anschaffung einer Solaranlage. Und wenn Sie eine Solaranlage mit Speicher haben, verbrauchen Sie den Großteil Ihres günstigen Solarstroms sowieso selbst. Nicht zu vergessen sind innovative Modelle wie die Solaranlage ohne Anschaffungskosten.
Eine möglichst zeitnahe Anschaffung einer PV-Anlange ist natürlich trotzdem ratsam, damit Sie der nächsten Absenkung um 1 % zuvorkommen.
Was kostet eine Solaranlage bei Enpal?
Bei Enpal gibt es Photovoltaikanlagen ab 98 € monatlich. Optional können Sie auch einen Stromspeicher, den günstigsten Stromtarif Deutschlands ab 12 Cent/kWh und eine Wallbox hinzufügen. Gesteuert wird das Komplettpaket von unserem intelligenten Energiemanager Enpal.One.
Sie wollen die PV-Anlage direkt kaufen? Eine durchschnittliche PV-Anlage mit 10 kWp Leistung kostet je nach individueller Konfiguration ca. 18.000 - 26.000 €. Hier können Sie mehr erfahren: Solaranlage Kosten
Nach den wichtigsten Informationen gehen wir im Folgenden auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Einspeisevergütung ein.
Während es in der Vergangenheit feste Regelung bei der Festlegung der Degressionsraten gab, sind ab Februar 2024 nun neue Raten festgelegt: Es erfolgt eine halbjährliche Absenkung der Vergütungssätze um 1 %. Degressionssätze werden vorerst also nicht mehr in Abhängigkeit vom Erfolg oder Misserfolg der Zielerreichung festgelegt.
Denn früher lief die Festlegung folgendermaßen ab: Die Bundesregierung legte jedes Jahr Ziele für den PV-Ausbau in Deutschland fest. Alle drei Monate wurde dann geschaut, ob diese Ziele erreicht wurden. Es kam dann zu einer schwachen oder starken Degression. Einfach gesagt: Je mehr PV-Anlagen in Deutschland installiert werden, desto geringer fällt die Einspeisevergütung aus. Letztendlich hängt es aber von den Zielen der Bundesregierung ab.
Bis vor der Einführung des Osterpakets wurde die Degression so berechnet:
Ein Beispiel: Im letzten Berechnungszeitraum wurden die Ziele der Bundesregierung zum PV-Ausbau übertroffen. Daher wurde festgelegt, dass die Einspeisevergütung von Februar bis April 2022 um 1,4 % pro Monat sinkt.
Im Rahmen des „Osterpakets“ wurde zwischen August 2022 und Januar 2024 die Degression pausiert, sodass die Höhe der Einspeisevergütung gleich blieb.
Die EEG-Umlage muss jeder Verbraucher zahlen, der Strom aus dem öffentlichen Netz bezieht. Verbrauchen Sie den eigens erzeugten Strom selbst, müssen Sie die Umlage nicht zahlen, sofern Ihre Anlage nicht die Leistungsgrenze von 30 kWp übersteigt. Sollte Ihre Anlage tatsächlich mehr als 30 kWp aufweisen, müssen Sie einen prozentualen Anteil der EEG-Umlage bezahlen.
Auch diese Bestimmung wurde mit dem „Osterpaket“ aufgehoben. Als Teil der Entlastungspakete müssen Stromkunden bereits seit Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen. Nun wird das Gesetz ab Januar 2023 komplett abgeschafft.
Eine Erweiterung der Anlage gilt nur als solche, sofern Sie auf demselben Grundstück oder in unmittelbarer Nähe zu der bestehenden Anlage errichtet wird und nicht später als 12 Monate nach der Erstanlage in Betrieb genommen wird. Unter diesen Voraussetzungen wird die Einspeisevergütung auf demselben Niveau für die zusätzliche Leistung verrechnet.
In den allermeisten Fällen findet die Erweiterung allerdings später statt und der Zubau wird als eine „Neuanlage“ gewertet. Die Einspeisevergütung muss dann entsprechend der Höhe des Zeitpunkts der Erweiterung angesetzt werden.
Nachdem Sie über 20 Jahre die Vergütung erhalten haben, verlieren Sie den Anspruch auf eine finanzielle Kompensation in Form der Einspeisevergütung. Sie können den Strom dann aber immer noch ins Netz verkaufen und Sie können nach wie vor Stromkosten durch den Eigenverbrauch sparen.
Welche Möglichkeiten Ihnen zudem noch offen stehen, finden Sie zusammengefasst in unserem Artikel zu Post EEG-Photovoltaikanlagen.
Ein festes Ende der Einspeisevergütung ist nicht vorgesehen, man kann jedoch davon ausgehen, dass die Höhe der Vergütung weiter sinkt und sich früher oder später dem Null-Wert entgegenbewegen wird. Über die Zukunft vom Ausbau erneuerbarer Energien entscheidet letztendlich der Gesetzgeber.
Unabhängig davon gilt jedoch: je früher, desto besser. In Anbetracht einer sinkenden Einspeisevergütung und weiter steigender Strompreise ist es ratsam, sich heute über eine Anschaffung einer PV-Anlage Gedanken zu machen.
Bis Ende Juli 2022 wurde die Höhe der Einspeisevergütung durch ein Degressionsprinzip bestimmt. Bis Januar 2024 blieben die Degressionsraten dann im Rahmen des Osterpakets unverändert. Seit Februar 2024 ist ein neues Degressionsprinzip bestimmt: Die Einspeisevergütung sinkt halbjährlich um 1 %.
Nein, es gibt keine maximale Leistungsgrenze für Photovoltaikanlagen, um Anspruch auf Einspeisevergütung zu haben. Die Einspeisevergütung, variiert jedoch nach Größe der Anlage, wobei die Vergütung mit zunehmender Anlagengröße tendenziell abnimmt.
Die Einspeisevergütung läuft für Photovoltaikanlagen nach 20 Jahren aus. Dies führt dazu, dass Sie als Betreiber der Anlage nicht mehr den im EEG vorgesehenen Betrag pro eingespeister Kilowattstunde erhalten. Alles Wichtige zum Ende der EEG-Förderung finden sie hier: Post-EEG-Photovoltaikanlagen
Für Oktober 2024 ist die aktuelle Einspeisevergütung auf 8,03 Cent/kWh festgelegt. Im Februar 2025 sinkt sie erneut um 1 %. Einmal in Betrieb genommen, bleibt die Höhe der staatlichen Einspeisevergütung für eine Photovoltaikanlage über einen Zeitraum von 20 Jahren unverändert. Dabei variiert die Vergütung je nach Größe der Anlage. Als Beispiel: Bei einer Überschusseinspeisung und einer Anlagenleistung von bis zu 10 kWp liegt die Vergütung bei 8,03 Cent/kWh. Für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 40 kWp beträgt die Vergütung 6,95 Cent/kWh und für solche bis 100 kWp 5,68 Cent/kWh. Es ist also entscheidend, über welche Leistung die PV-Anlage verfügt, um die genaue Höhe der Einspeisevergütung zu bestimmen.
Ja, Sie können die Einspeisevergütung zusammen mit anderen staatlichen Förderungen in Anspruch nehmen. Hier erfahren Sie mehr zu den aktuellen Möglichkeiten: Photovoltaik Förderung
Wenn Ihre Photovoltaikanlage mehr Strom produziert, als Sie verbrauchen, wird der überschüssige Strom in der Regel ins Netz eingespeist und Sie erhalten dafür eine Einspeisevergütung.
Nein, ab dem 1. Januar 2023 sind Einnahmen aus privaten Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp von der Einkommensteuer befreit. Diese Regelung gilt auch rückwirkend für das Jahr 2022. Daher sind Einnahmen aus der Einspeisevergütung für diese Solaranlagen steuerfrei.
Ja, es gibt Unterschiede in der Einspeisevergütung zwischen Dach- und Freiflächenanlagen. Ein entscheidender Faktor für die Höhe der Einspeisevergütung ist die Größe der Photovoltaikanlage. Grundsätzlich sind Freiflächenanlagen oft größer als Dachanlagen. Aufgrund ihrer Größe erhalten Freiflächenanlagen in der Regel eine geringere Einspeisevergütung pro Kilowattstunde im Vergleich zu kleineren Dachanlagen. Dies liegt daran, dass mit zunehmender Größe der Anlage die Einspeisevergütung pro Kilowattstunde tendenziell abnimmt.
Die Bundesnetzagentur nimmt eine zentrale Rolle im Kontext der Einspeisevergütung ein. Sie ist verantwortlich für die Festlegung der Vergütungssätze und sorgt für Transparenz und Fairness im Markt für erneuerbare Energien. Die Behörde überwacht die Entwicklung und Degression der Vergütung und spielt eine entscheidende Rolle bei der PV-Anlagen Genehmigung. Dadurch wird gewährleistet, dass die Vergütung den gesetzlichen Vorgaben entspricht und ein geregeltes Zusammenspiel von Verbrauchern, Anlagenbetreibern und Netzbetreibern stattfindet.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bildet das rechtliche Gerüst für die Einspeisevergütung und den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland. Es legt die grundlegenden Prinzipien fest, nach denen erneuerbare Energiequellen gefördert und in das Stromnetz integriert werden. Das EEG enthält Bestimmungen zur Höhe der Vergütung, zu den Fristen der Förderung und zu den Pflichten der Anlagenbetreiber. Als wesentlicher Bestandteil des Energieumstiegs trägt das EEG dazu bei, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen und die Energiewende voranzutreiben.
Ja, in vielen Fällen können Sie Ihre Photovoltaikanlage erweitern und weiterhin die Einspeisevergütung in Anspruch nehmen. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Regelungen und Bedingungen zu überprüfen.
Einen ersten Schritt können Sie bereits heute machen und herausfinden, ob eine Solaranlage auf Ihr Dach passt:
Am Ende der Mietzeit bekommen Sie Ihre Solaranlage für einen symbolischen Euro quasi geschenkt und können sie so lange sie möchten kostenfrei weiter nutzen. Unverbindliche Anfrage schicken
Bei Enpal besteht zudem die Möglichkeit, flexibel zwischen Solaranlage mieten und Solaranlage kaufen der Anlage zu wählen.