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Solarthermie Förderung

Solarthermie-Förderung: Diese Zuschüsse gibt es

Aktualisiert:
11.04.2025
Lesezeit:
6 Minuten

Solarthermie-Förderung: Das Wichtigste in Kürze

  • Solarthermieanlagen werden von Bund, Kommunen, Banken und Energieversorgern gefördert.
  • Wer einen Neubau, Ausbau oder eine Modernisierung plant, kann die Eigenleistung so reduzieren oder profitiert von günstigen Krediten.
  • Bis zu 70 Prozent der Kosten lassen sich insgesamt einsparen, wenn bestimmte Mindestanforderungen erfüllt und die richtigen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden.
  • Wichtig ist, dass Förderungen für Solarthermie vor dem Neubau oder Umbau einer Anlage zu beantragen sind.
  • Was förderfähig ist und welche Zuschüsse infrage kommen, sollten Interessenten im Vorfeld mit einem Fachbetrieb klären.

Eine Solarthermieanlage, auch thermische Solaranlage genannt, kann je nach Größe hohe Kosten verursachen. Es gibt aber verschiedene Förderprogramme: Der Staat, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Kommunen und Energieversorger bezuschussen den Neubau, Ausbau oder Modernisierungsmaßnahmen.

Inhaltsverzeichnis

Welche Förderungen gibt es für Solarthermie?

Wie bei vielen anderen Maßnahmen zur energetischen Sanierung oder Energiegewinnung gibt es auch für die Solarthermie verschiedene Fördertöpfe – staatliche, regionale und kommunale. Zu unterscheiden ist immer zwischen Zuschuss (muss nicht zurückgezahlt werden) und Kredit (muss zurückgezahlt werden, die Konditionen sind jedoch vorteilhaft für Verbraucher).

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Der Bund bietet im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verschiedene Förderprogramme an. Sie reichen von Einzelmaßnahmen bis hin zur umfassenden energetischen Sanierung eines Gebäudes.

Für Solarthermie sind mindestens 30 und maximal 70 Prozent Förderung möglich. Das Teilprogramm hierfür heißt Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Anders als früher werden diese staatlichen Zuschüsse nicht mehr direkt vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) vergeben, sondern über die KfW.

KfW-Förderung für Solarthermie

Neben den Zuschüssen für Einzelmaßnahmen (BEG EM) hat die KfW für Solarthermie auch noch Ergänzungskredite und Tilgungszuschüsse im Programm, die die Kosten einer Solarthermieanlage weiter reduzieren können. Die Förderung Nr. 458 nach BEG EM ist jedoch die umfassendste und somit attraktivste für Verbraucher.

KfW-Förderung 458

Mit dem Zuschuss Nr. 458 („Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“) fördert die KfW den Kauf und den Einbau neuer solarthermischer Anlagen mit bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten.

Der Zuschuss besteht aus einer Grundförderung, die 30 Prozent der Gesamtförderung ausmacht. Hinzu kommen ggf. eine oder mehrere Bonusförderungen: Den Klimageschwindigkeitsbonus (20 Prozent) erhält, wer eine funktionstüchtige fossile Heizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung austauscht. Der Einkommensbonus (30 Prozent) ist für Personen in einer selbstgenutzten Wohneinheit, deren Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 Euro liegt.

Solarthermie-Förderung per BEG EM
Förderart Förderhöhe
Grundförderung 30 Prozent
Klimageschwindigkeitsbonus 20 Prozent
Einkommensbonus 30 Prozent

Daraus ergeben sich zwar theoretisch 80 Prozent, doch die Kappungsgrenze liegt bei maximal 70 Prozent.

Bei einem Einfamilienhaus legt die KfW maximal 30.000 Euro an förderfähigen Kosten zugrunde.

Bei Mehrfamilienhäusern kommt es auf die Anzahl der Wohneinheiten an:

  • 30.000 € für die 1. Wohneinheit
  • jeweils 15.000 € für die 2. bis 6. Wohneinheit
  • jeweils 8.000 € ab der 7. Wohneinheit

Nicht förderfähig sind Kosten für Eigenleistungen, Wartungsverträge oderArbeiten, die der Verbesserung der Optik dienen. Zusätzlich zu den geförderten 70 Prozent kann es einen Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro geben.

Mindestanforderungen für die Förderung sind:

  • Es ist ein Bestandsgebäude, dessenBauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt.
  • Die Energieeffizienz des Gebäudes bzw.der Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch wird durch dieMaßnahme gesteigert.
  • Beim Einbau der Heizungsanlage wird gleichzeitigdas gesamte Heizungsverteilsystem optimiert (z. B. hydraulischerAbgleich, Anpassung der Luftvolumenströme).

So bekommen Interessierte die KfW-Förderung für Solarthermie:

Bevor der Zuschuss beantragt werden kann, müssen Interessenten zuerst einen Fachbetrieb für Energieeffizienz beauftragen und sich beraten lassen. Sie benötigen zum Antrag eine Bestätigung, die das Fachunternehmen ausstellt. Diese Bestätigung führt auf, welche Heizung geplant ist, ob technische Mindestanforderungen eingehalten werden und wie hoch die förderfähigen Gesamtkosten sind.

Anschließend wird mit der Firma ein Leistungsvertrag vereinbart, in dem geregelt ist, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn die KfW die Förderung zusagt. Die Förderung kann dann über das Online-Portal der KfW beantragt werden.

KfW-Ergänzungskredit 261

Die KfW bietet auch Finanzierungsmodelle für die komplette Sanierung nach Energieeffizienzmaßstäben an. Wer sein Haus vollständig energetisch sanieren möchte oder ein energieeffizientes Haus kaufen will, kann einen bis zu 150.000 Euro hohen Kredit mit einem niedrigen Tilgungszins beantragen. Der Kredit Nr. 261 („Wohngebäude – Kredit“) ist ab einem effektiven Jahreszins von 2,24 Prozent zu haben.

Doch das ist nicht alles: Die KfW gibt auch in diesem Rahmen Geld dazu. Über Tilgungszuschüssezwischen 5 und 45 Prozent kann sich die Summe, die zurückgezahlt werden muss, deutlich verringern. Dabei gilt: je energieeffizienter das Haus, desto höher der Tilgungszuschuss.

Die KfW hat feste Kriterien für die Bemessung der Energieeffizienz eines Hauses: Das Effizienzhaus gibt es in den Kategorien 40, 55, 70 und 85. Je kleiner die Zahl, desto geringer ist der Energiebedarf des Gebäudes. Es ist also effizienter. Somit steigt auch der mögliche Tilgungszuschuss der Bank. Gehört ein Gebäude zu den sogenannten Worst-Performing-Buildings, legt die Kreditanstalt sogar nochmal 10 Prozent drauf. Gebäude mit dieser Bezeichnung gehören hinsichtlich ihres energetischen Sanierungszustandes zu den schlechtesten 25 Prozent Deutschlands.

KfW-Ergänzungskredit 358

Den Kredit Nr. 358 („Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit –Wohngebäude“) können Privatpersonen mit einem Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro beantragen. Damit lassen sich Einzelmaß­nahmen finanzieren, für die bereits ein Zuschuss nach BEG EM zugesagt wurde.

KfW-Kredit 300

Familien mit mindestens einem Kind, die klimafreundlich bauen, können – abhängig vom Einkommen – den Kredit Nr. 300 („Wohneigentumfür Familien – Neubau“) beantragen. Der Kredithöchstbetrag liegt zwischen 170.000 und 270.000 Euro.

Der einfache Weg zum Kredit

Auch beim Kredit gilt: Die Beratung durch eine Fachfirma steht ganz am Anfang. Im Anschluss können Interessenten bei ihrer Hausbank oder einer anderen Bank eine Finanzierung vereinbaren. Dafür brauchen sie die Bestätigung zum Antrag von der Fachfirma. Der Finanzierungspartner beantragt im Anschluss den Kredit beider Kreditanstalt für Wiederaufbau. Auch der Abschluss des Vertrags erfolgt mit dem Finanzierungspartner. Jetzt kann es losgehen: Sind alle Verträge unterschrieben, können Fachfirmen mit der energetischen Sanierung beginnen.

Regionale Förderungen für Solarthermie

Auch Länder und Kommunen bieten Fördergelder für Solarthermie an. Diese werden in den meisten Fällen über die Landesbanken vergeben. Oft gibt es dort bessere Konditionen. Ein weiteres Plus sind die kürzeren Amtswege sowie eine einfachere Antragstellung und schnellere Bearbeitung. Die Höhe und Bedingungen für die Zuschüsse sind je nach Bundesland unterschiedlich. Teilweise lassen sich die regionalen Förderungen auch mit der Bundesförderung kombinieren. Interessenten sollten sich bei den Beratern der verschiedenen Förderer allerdings vorher genau informieren, ob die Kombination aus verschiedenen Zuschüssen möglich ist, damit sie im Zweifel nicht den Anspruch auf bestimmte Mittel verlieren.

Wenn es aktuell auf Landesebene keine Förderungen gibt, lohnt sich immer ein Blick auf die kommunalen Förderprogramme. Diese kann aber nur in Anspruch nehmen, wer in der entsprechenden Region wohnt.

Übersicht über die Solarthermie-Förderung in den Bundesländern
Bundesland Zuschuss oder Darlehen
Baden-Württembergnein
Bayernnein
Berlinja
Brandenburgnein
Bremennein
Hamburgja
Hessenja
Mecklenburg-Vorpommernnein
Niedersachsennein
Nordrhein-Westfalenja
Rheinland-Pfalznein
Saarlandnein
Sachsennein
Sachsen-Anhaltja
Schleswig-Holsteinja
Thüringennein

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg bietet kein landesweites Förderprogramm für Solarthermie an. Hier lohnt es sich, in die Kommunen zu schauen. Städte wie Ulm und Karlsruhe bieten Zuschüsse zum Bau oder der Erneuerung von Solarthermieanlagen an. Ulm bietet einen Solarthermiebonus von 1.000 Euro an und fördert die Prüfung von bestehenden Solarthermieanlagen mit bis zu 500 Euro. Wer in Karlsruhe eine kombinierte Photovoltaik- und Solarthermieanlage plant, kann sich bis zu 100 Euro pro kWp sichern. Maximal können Förderungen in Höhe von 1.000 Euro pro Gebäude beantragt werden.

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg bietet kein landesweites Förderprogramm für Solarthermie an. Hier lohnt es sich, in die Kommunen zu schauen. Städte wie Ulm und Karlsruhe bieten Zuschüsse zum Bau oder der Erneuerung von Solarthermieanlagen an. Ulm bietet einen Solarthermiebonus von 1.000 Euro an und fördert die Prüfung von bestehenden Solarthermieanlagen mit bis zu 500 Euro. Wer in Karlsruhe eine kombinierte Photovoltaik- und Solarthermieanlage plant, kann sich bis zu 100 Euro pro kWp sichern. Maximal können Förderungen in Höhe von 1.000 Euro pro Gebäude beantragt werden.

Bayern

In Bayern gibt es keine landesweiten Förderprogramme für Solarthermie für Privatpersonen. Auch hier springen die Kommunen ein. So z. B. mit dem Solarförderprogramm der Stadt Augsburg, das für 2025 neue Fördergelder bereitstellt. Dort gibt es 500 Euro für Solarthermieanlagen ab 3 m2 Bruttokollektorfläche. Auch die Stadt München bietet über das Programm „Förderung Klimaneutrale Gebäude“ (FKG) Zuschüsse für den Heizungstausch an.  

Berlin

Berlin fördert über die Investitionsbank Berlin (IBB) das Programm „Energieberatung für Effizienz und Optimierung“ (ENEO). Hier erhalten Interessenten Zuschüsse zu Energiegutachten und Energieberatung durch Fachpersonen. Die Förderung beträgt zwischen 500 Euro bis maximal 2.000 Euro je nach Anzahl der Wohneinheiten.

Brandenburg

In Brandenburg gibt es derzeit keine landesspezifischen Förderprogramme für Solarthermieanlagen für Privatpersonen.

Bremen

In Bremen gibt es derzeit keine landesspezifischen Förderprogramme für Solarthermieanlagen.

Hamburg

Hamburg bietet über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) einen Zuschuss für Solarthermie und Heizungsmodernisierung. Die Solarthermieanlage muss allerdings mindestens 20 m2 Bruttokollektorfläche haben. Der Zuschuss ist je nach Art der Anlage unterschiedlich:

  • Anlagen zur Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung: 100 Euro pro m2 Bruttokollektorfläche
  • Kombinierte Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung: 200 pro m2 Bruttokollektorfläche

Der maximale Förderbetrag liegt bei 500.000 Euro pro Vorhaben.

Hessen

In Hessen gibt es die „Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes“. Diese unterstützt Vorhaben, die zur Energieeffizienz im Land und in den Kommunen beitragen. Der Antrag wird über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) gestellt. Die Förderhöhe liegt – je nach Vorhaben – bei 30 bis 100 Prozent.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit keine landesspezifischen Förderprogramme für Solarthermieanlagen.

Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es derzeit keine landesspezifischen Förderprogramme für Solarthermieanlagen. Auf kommunaler Ebene bietet die Stadt Lüneburg ein „Förderprogramm zur Nutzung regenerativer Energien“ an, das einen Zuschuss von maximal 500 Euro für Einfamilienhäuser, maximal 750 Euro für Zweifamilienhäuser und maximal 1.250 Euro für Mehrfamilienhäuser gewährt.

Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen vergibt sowohl Zuschüsse als auch Darlehen zur Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden. Mit dem Förderprogramm „progres.nrw“ wird die Installation oder Erweiterung von Solarthermieanlagen – sowohl zur Warmwasserbereitung als auch zur Raumheizung. Es werden ausschließlich Anlagen gefördert, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude(Einzelmaßnahmen) beim BAFA aufgeführt oder als förderwürdig anerkannt sind. Folgende Voraussetzungen gibt es:

·       Es muss ein Mindestertrag von 525 kWh/Jahr pro m2 Kollektorfläche gewährleistet sein.

·       Die Förderung gilt für maximal 1 m2 Kollektorfläche pro 10 m2 beheizter Wohn- oder Gewerbefläche.

·       Die Anlage darf nicht weniger als 4 m2 Bruttokollektorfläche haben.

·       Der Förderbetrag liegt bei maximal 90 Euro pro m2 Bruttokollektorfläche.

·       Die fachgerechte Montage muss durch eine Fachunternehmererklärung bestätigt werden.

Daneben vergibt die NRWBank Darlehen für Bau- und Modernisierungsvorhaben, die zur Energieeffizienz beitragen. Das Darlehen kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten abdecken. Der Darlehensrahmen reicht von 2.500 Euro bis maximal 150.000 Euro.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gibt es derzeit keine landesspezifischen Förderprogramme für Solarthermieanlagen.

Saarland

Im Saarland gibt es derzeit keine landesspezifischen Förderprogramme für Solarthermieanlagen.

Sachsen

In Sachsen gibt es derzeit keine landesspezifischen Förderprogramme für Solarthermieanlagen.

Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die energieeffiziente Sanierung von Eigenheimen oder vermieteten Wohngebäuden. Die Förderung gewährt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) als zinsgünstiges Darlehen für einen Betrag bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Voraussetzung ist, dass das Darlehen mindestens 10.000 Euro beträgt.

Schleswig-Holstein

Das schleswig-holsteinische Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ wurde Ende 2023 eingestellt. Bearbeitet werden nur noch Anträge, die bis zum 16.11.2023 eingegangen sind. Über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gibt es Darlehen für den Neubau oder Kauf von Immobilien, die energetischen Mindeststandardsentsprechen. Die Höhe des Darlehens beträgt 40 Prozent der Kosten oder max.150.000 Euro. Das Darlehen erhöht sich um 50.000 Euro bzw. auf max. 200.000 Euro, wenn der Energiestandard KfW Effizienzhaus 40 erreicht wird.  Für den Erhalt des Darlehens gelten folgende Voraussetzungen:

  • Antragstellende müssen Eigentümer der geförderten Immobilie sein und diese selbst nutzen.
  • Die Immobilien müssen die im Gebäudeenergiegesetz (GEG)festgelegten Werte für Transmissionswärmeverlust und Jahresprimärenergiebedarf um mindestens 10 Prozent unterschreiten
  • Bei Bestandsimmobilien ist der Energiestandard Effizienzhaus SH 100 erforderlich.
  • Bei einer Modernisierung nach Kauf muss innerhalb von 12 Monaten nach vollständiger Auszahlung der Standard Effizienzhaus SH 100 hinsichtlich Jahresprimärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust erreicht sein.
  • Antragstellende müssen mindestens 7,5 % der Gesamtkosten durch Eigenkapital und/oder Eigenleistung einbringen.
  • Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze sind von der Förderung ausgeschlossen.

Thüringen

In Thüringen gibt es derzeit keine landesspezifischen Förderprogramme für Solarthermieanlagen.

Tipp: Oftmals finden Interessenten auf den Webseiten der Städte vor allem Förderprogramme für Photovoltaik. Dennoch lohnt es sich manchmal, direkt nachzufragen, ob es auch für Solarthermie Förderungen gibt. Alternativ kann man natürlich auch mit Photovoltaik Warmwasser erzeugen und Wohnraum beheizen. Enpal berät dazu gern.

Solarthermie-Förderung von Energieversorgern

Energieversorger und Stadtwerke können ebenfalls eine gute Anlaufstelle für die Förderung von thermischen Solaranlagen sein. Ein Beispiel sind die Leipziger Stadtwerke: Das städtische Unternehmen beteiligt sich nicht nur an einer großen Solarthermieanlage in der Region, sondern fördert auch private Projekte mit bis zu 1.000 Euro.

Wichtig: Bei allen Fördertöpfen gilt, dass Interessenten die Maßnahmen vor dem Bau oder Umbau der Anlage beantragen müssen.

Energieberatung zur Förderung von Solarthermie

Der Staat, die KfW, Stadtwerke und Regionen fördern die Anschaffung einer neuen oder die Sanierung einer bestehenden Anlage. Die Kosten für die Beratung durch einen Fachbetrieb oder Energieexperten sind dabei allerdings nicht immer gedeckt bzw. höchstens bezuschusst.

Interessierte können jedoch bei den Verbraucherzentralen eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Die ist komplett gratis oder kostet maximal 30 Euro. Einkommensschwache Haushalte, die einen entsprechenden Nachweis erbringen, können das gesamte Beratungsangebot der Verbraucherzentralen kostenfrei nutzen.

Die Verbraucherzentralen sind generell ein guter Anlaufpunkt: Sie beraten auch zu regionalen Förderprogrammen und Aktionen der Energieunternehmen vor Ort. Und auch für das Planen, Optimieren oder Erweiterneiner Solarthermieanlage gibt es Fördermöglichkeiten, über die eine Verbraucherzentrale informiert.

Zudem können alle Personen mit einem Platz auf der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur Interessenten beraten und den Bau begleiten. Das BAFA übernimmt bis zu 50 Prozent der Beratungskosten.

Steuerbonus für Solarthermie statt Förderung?

Die Förderungen für Solarthermie sind attraktiv und in der Regel die erste Wahl für die Finanzierung der jeweiligen Maßnahme. Wer die Zuschüsse rechtzeitig beantragen kann, sollte das auf jeden Fall tun. Auch ein Kredit kann helfen.

Ist die Zeit aber zu knapp oder die Anlage bereits ohne Förderung gebaut, lassen sich die Kosten – insgesamt bis zu 40.000 Euro – derzeit noch von der Steuer absetzen (bis2029 über maximal drei Jahre). Weitere Informationen stellt das Bundesfinanzministerium bereit.

Allerdings gelten auch hierfür die KfW-Mindestanforderungen an ein Energieeffizienzhaus. Um die Kosten steuerlich geltend zu machen, brauchen Antragsteller entsprechende Rechnungen und einen Nachweis des ausführenden Fachunternehmens, der bestätigt, dass die Anlage die Kriterien erfüllt.

Wichtig: Beides zusammen – fördern lassen und von der Steuer absetzen – geht nicht.

Welche Alternativen gibt es zur Solarthermie?

Photovoltaik ist in Kombination mit einer Wärmepumpe eine hervorragende Alternative zur Solarthermie. Der gewonnene Solarstrom lässt sich nicht nur für Wärme und Warmwasser, sondern auch für die Versorgung anderer Verbraucher im Haushalt verwenden. Und: Förderungen gibt es auch für dieses Energiesystem. Wie Photovoltaikanlage und Wärmepumpe am besten kombiniert werden? Dazu beraten die Experten von Enpal.

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