Pflichtangaben für Energieversorger nach § 41 EnWG sowie § 42 EnWG
Pflichtangaben für Energieversorger nach § 41 EnWG sowie § 42 EnWG
Veröffentlichungspflichten Energieversorger:
Anschrift: Enpal Energy GmbH, Koppenstraße 8, 10243 Berlin
Vertragsdauer:
wird auf unbestimmte Zeit geschlossen
Beendigung entsprechend den Kündigungsbedingungen
Preise sowie Kündigung:
12 Monate eingeschränkte Preisgarantie
Die von der Preisgarantie umfassten Kostenbestandteile und die Laufzeit der Preisgarantie ergeben sich aus dem Auftrag zur Strombelieferung und/oder der Vertragsbestätigung. Nicht von der Preisgarantie umfasst sind jedoch in jedem Fall Netzentgelte des Netzbetreibers, die Mehrwertsteuer, die Stromsteuer, die § 19 StromNEV-Umlage einschließlich der sog. Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Offshore-Umlage, der KWKG-Aufschlag, die Konzessionsabgabe sowie denkbare künftige zusätzliche Steuern und öffentliche Abgaben, Umlagen oder vom Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber in Rechnung gestellte Entgelte
Neben einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zahlen Enpal einen verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Monat. Der Arbeitspreis enthält die folgenden Kosten: die Netznutzungsentgelte gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Stromsteuer gemäß § 3 Stromsteuergesetz (StromStG), die Konzessionsabgabe nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV), die KWK-Umlage und die Offshore-Netzumlage gemäß § 10 ff. EnFG (Energiefinanzierungsgesetz), die Umlage nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) einschließlich der Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Vertriebskosten einschließlich der Kosten für die Beschaffung von Herkunftsnachweisen für die Lieferung von aus Erneuerbaren Energie erzeugtem Strom und die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer. Der Grundpreis enthält die folgenden Kosten: die Netznutzungsentgelte gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die eine Enpal Service Gebühr (Vertriebskosten) und die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.
Kündigung jeweils zum Ablauf des nächsten Kalendermonats möglich
Widerrufsrecht binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses
Preisanpassungen für zukünftige Lieferzeiträume werden dem Kunden vor dem Inkrafttreten mindestens in Textform mitgeteilt. Im Falle von Preisanhebungen erfolgt diese Mitteilung mindestens einen Monat vor Eintritt der beabsichtigten Anpassung. Der Kunde hat im Falle einer Preisanhebung das Recht, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanhebung und mit Wirksamkeit zu diesem Zeitpunkt fristlos zu kündigen.
Jede Vertragspartei kann den Stromliefervertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt aus Sicht von Enpal insbesondere vor, wenn der Kunde sich mit einer fälligen Zahlung in Verzug befindet und trotz zweimaliger Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Im Fall eines Wohnsitzwechsels kann der Kunde den Stromliefervertrag außerordentlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen kündigen.
Abrechnungszeitpunkt und Zahlweisen:
Die Abrechnung der Stromlieferung durch Enpal erfolgt grundsätzlich jährlich spätestens 6 Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums und am Ende des Lieferverhältnisses. Der Abrechnungszeitraum beträgt regulär 12 Kalendermonate und darf einen Zeitraum von 12 Kalendermonaten nicht überschreiten.
Zahlungen des Kunden erfolgen per SEPA-Lastschriftverfahren, auf Wunsch des Kunden können Zahlungen auch per Überweisung erfolgen
Haftungs- und Entschädigungsregelungen:
Bei einer Versorgungsstörung haften wir nicht. Etwaige Ansprüche können Sie gegen den Netzbetreiber geltend machen.
Wir haften nur für Schäden, die entstanden sind, soweit wir oder Personen, für die wir haften,
vorsätzlich oder fahrlässig Leben, Körper oder Gesundheit verletzt haben,
vorsätzlich oder fahrlässig wesentliche Vertragspflichten verletzt haben. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir insofern nur für vertragstypische und bei Vertragsbeginn vorhersehbare Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die Ihre wesentlichen Rechtspositionen aus diesem Vertrag schützen, wie etwa die Lieferung von Strom gemäß diesem Vertrag. Wesentliche Vertragspflichten sind ferner solche, deren Erfüllung die Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung Sie deshalb vertrauen dürfen.
vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt haben.
Außerdem haften wir, soweit zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bestehen (z. B. das ProdHaftG). In allen anderen Fällen haften wir nicht.
Die vorstehenden Haftungsbestimmungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Informationen über die Rechte der Verbraucher:
Enpal beantwortet Beschwerden und Beanstandungen von Kunden gemäß § 111 a EnWG innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Wochen ab deren Zugang. Hilft Enpal der Verbraucherbeschwerde innerhalb dieser Frist nicht ab, kann der Kunde die Schlichtungsstelle Energie anrufen (Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel.: 030 / 2 757 240-0, www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de). Gesetzliche Voraussetzung für die Einleitung eines Verfahrens vor der Schlichtungsstelle ist in jedem Fall, dass sich der Kunde mit seinem Anliegen zuvor an Enpal gewandt hat. Sofern der Kunde eine Schlichtung in zulässiger Weise beantragt, ist Enpal gem. § 111 b Abs. 1 Satz 2 EnWG zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet.
Kontaktdaten Verbraucherservice der BNetzA:
Verbraucherservice für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel.: 030 / 22 480-500, www.bnetza.de, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de)