Photovoltaikanlagen spielen eine wichtige Rolle bei der Energiewende und der Reduktion von CO₂-Emissionen. In diesem Zusammenhang wurde die 70%-Regelung eingeführt, um die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz zu regulieren.
Diese Regelung hatte weitreichende Auswirkungen auf Betreiber von Photovoltaikanlagen und wurde mittlerweile abgeschafft. Einen umfassenden Überblick über die 70%-Regelung, warum sie angewandt wurde und die Gründe für ihre Abschaffung, erfahren Sie hier.
Die 70%-Regelung besagte, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen maximal 70% der Nennleistung ihrer Anlage ins öffentliche Netz einspeisen durften. Diese Regelung sollte die Netzstabilität gewährleisten und verhindern, dass das Stromnetz durch hohe Einspeisungsspitzen überlastet wird.
Eingeführt wurde die 70%-Regelung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Ihr Hauptziel war es, die Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz zu fördern, ohne die Netzstabilität zu gefährden. Durch die Begrenzung der Einspeisung sollte gesichert werden, dass auch bei starkem Sonnenschein und hoher Stromproduktion die Netzkapazitäten nicht überschritten werden.
Für Betreiber von Photovoltaikanlagen bedeutete die 70%-Regelung, dass sie einen Teil des erzeugten Stroms selbst verbrauchen oder speichern mussten. Dies führte zu Investitionen in Stromspeicher und erhöhte den Anteil vom Eigenverbrauch. Gleichzeitig gab es Kritik, da die Regelung den wirtschaftlichen Nutzen der Anlagen einschränken konnte.
Hier erfahren Sie mehr zu Einspeisevergütung
Die 70%-Regelung wurde in der Praxis so umgesetzt, dass die maximale Einspeisung von 70% der Nennleistung durch technische Maßnahmen, wie z.B. durch eine Einspeiseregelung am Wechselrichter, gesteuert wurde. Gesetzlich war diese Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert und galt für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt.
Betreiber mussten sicherstellen, dass ihre Anlagen entweder technisch so ausgestattet waren, dass sie die Einspeisebegrenzung einhielten, oder dass der überschüssige Strom selbst verbraucht oder gespeichert wurde.
In der Praxis führte dies oft zu einer Kombination aus Eigenverbrauch und Nutzung von Batteriespeichern, um den nicht eingespeisten Strom effizient zu nutzen.
Die Abschaffung der 70%-Regelung erfolgte aus mehreren Gründen. Einer der Hauptgründe war die kontinuierliche Verbesserung der Netztechnologie und -kapazitäten. Diese ermöglichte es, höhere Einspeisemengen zu bewältigen, ohne die Netzstabilität zu gefährden.
Zudem wurde erkannt, dass die Regelung die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen einschränkte und somit ein Hindernis für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien darstellte. Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurde die 70%-Regelung schließlich abgeschafft, um die Einspeisung von Solarstrom zu erleichtern und den Betreibern mehr Flexibilität zu bieten.
Die Abschaffung wurde von vielen Seiten positiv aufgenommen, da sie sowohl die Rentabilität der Anlagen erhöhte als auch die Nutzung erneuerbarer Energien weiter förderte.
Wichtig: Die bedingungslose Abschaffung der 70-Prozent-Regel erfolgte nur für PV-Anlagen mit einer Nennleistung von bis zu 7 kWp. Anlagen mit einer größeren Leistung mussten einen Smart Meter haben, um die Wirkleistungsbegrenzung aufzuheben.
Das Anfang 2025 vom Bundestag verabschiedete Solarspitzengesetz hat die Wirkleistungsbegrenzung für bestimmte PV-Anlagen wieder eingeführt. Diese Regeln gelten voraussichtlich für alle PV-Anlagen, die ab dem 1. März 2025 in Betrieb genommen werden.
Ab dann gilt eine “60-Prozent-Regel” für alle Photovoltaikanlagen, die keinen intelligenten Stromzähler (“Smart Meter”) und keine zertifizierte Steuerbox haben. Alle Details dazu gibt es in unseren Artikeln zum Solarspitzengesetz und zur Wirkleistungsbegrenzung.
Die 70%-Regelung war eine wichtige Maßnahme zur Sicherstellung der Netzstabilität in den Anfangsjahren des Ausbaus der Photovoltaik. Sie ermöglichte eine kontrollierte Integration von Solarstrom ins öffentliche Netz und förderte gleichzeitig den Eigenverbrauch und die Nutzung von Energiespeichern.
Mit der Weiterentwicklung der Netztechnologien und der Erhöhung der Netzkapazitäten wurde die Regelung jedoch zunehmend als Hemmnis für die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen angesehen. Die Abschaffung der 70%-Regelung markiert einen wichtigen Schritt hin zu einer flexibleren und wirtschaftlicheren Nutzung von Solarenergie.
Betreiber von Photovoltaikanlagen können nun den vollen Nutzen ihrer Anlagen ausschöpfen und tragen so noch effektiver zur Energiewende bei.
Hier finden Sie heraus, ob sich eine PV-Anlage auch für Ihr Haus lohnt: