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Abschreibung PV-Anlage: 3 Möglichkeiten in 2024

Aktualisiert am 25.09.2024
Lesezeit: 5 Minuten

Abschreibung PV-Anlage: Das Wichtigste in Kürze

Seit dem 1. Januar 2023 hat sich einiges bei der Abschreibung von Photovoltaikanlagen geändert. Wie Sie aktuell Ihre PV-Anlage abschreiben können, erfahren Sie hier.

  • Die Anschaffung einer PV-Anlage bietet finanzielle Vorteile, da die Kosten über die Abschreibung steuerlich geltend gemacht werden können.
  • Seit 2023 sind Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden von der Einkommen- und Umsatzsteuer befreit, während größere Anlagen weiterhin abgeschrieben werden können.
  • Die lineare Abschreibung erfolgt über 20 Jahre mit jährlich 5 % der Anschaffungskosten und ist ab Inbetriebnahme der Anlage möglich.
  • Unternehmen können 20 % der Anschaffungskosten einer PV-Anlage über 5 Jahre frei verteilt abschreiben, um die Steuerlast in Jahren mit hohen Gewinnen zu reduzieren.
  • Die Abschreibung senkt die Steuerlast und verbessert die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage, wobei eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater empfehlenswert ist.

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Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage ist eine Investition in eine nachhaltige Zukunft und langfristig niedrigere Stromkosten. Neben der Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom bietet sie auch finanzielle Vorteile. Denn die Kosten für eine PV-Anlage lassen sich über die Abschreibung steuerlich geltend machen und senken so die Steuerlast.

Seit 2023 hat sich einiges bei der Abschreibung von PV-Anlagen geändert: Dieser Artikel gibt einen Überblick über die aktuellen Regelungen zur Abschreibung von PV-Anlagen. Sie erfahren, welche Möglichkeiten es gibt, die Anschaffungskosten steuerlich geltend zu machen und worauf Sie als Besitzer einer Solaranlage achten sollten. Mit diesem Wissen können Sie die Vorteile optimal für sich nutzen.

Inhaltsverzeichnis

Änderungen durch das EEG 2023

Seit dem 1. Januar 2023 hat sich einiges bei der Abschreibung von Photovoltaikanlagen geändert. Für Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden entfällt die Einkommen- und Umsatzsteuer nun komplett. Der Kauf und die Installation sind mit 0 % Umsatzsteuer möglich und Gewinne aus dem Stromverkauf sind steuerfrei. 

Das macht die Anschaffung einer PV-Anlage noch attraktiver, insbesondere in Kombination mit einer Wärmepumpe für maximale Energieeffizienz.

Größere Anlagen über 30 kWp und gewerblich genutzte PV-Anlagen können weiterhin über 20 Jahre abgeschrieben werden. Hier stehen verschiedene Abschreibungsmöglichkeiten zur Verfügung, die je nach individueller Situation Vorteile bieten:

  • Lineare Abschreibung mit jährlich 5%
  • Sonderabschreibung von 20% über 5 Jahre
  • Investitionsabzugsbetrag von 50% im Voraus

Für Privatpersonen mit PV-Anlagen bis 30 kWp auf dem eigenen Wohngebäude ist die Anschaffung seit 2023 also deutlich attraktiver geworden.

Auch interessant: Was kostet eine PV-Anlage pro kWp?

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Lineare Abschreibung

Die lineare Abschreibung ist die gängigste Methode, um die Anschaffungskosten einer PV-Anlage steuerlich geltend zu machen. Laut AfA-Tabelle beträgt die Nutzungsdauer für Photovoltaikanlagen 20 Jahre. Somit können jedes Jahr 5 % (ein Zwanzigstel des Kaufpreises) der Investitionskosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden.

Die Abschreibung erfolgt zeitanteilig ab dem Monat der Inbetriebnahme. Jeder Monat, in dem die Anlage im ersten Jahr genutzt wird, wird als Anteil abgeschrieben. Wenn die Anlage beispielsweise im Juli in Betrieb geht, können im ersten Jahr nur die anteiligen Abschreibungen für sechs Monate geltend gemacht werden. Geht die Anlage im Dezember in Betrieb, nur ein Zwölftel – im Januar wäre es das gesamte Jahr. 

Investitionsabzugsbetrag

Der Investitionsabzugsbetrag bietet eine weitere Möglichkeit, die Anschaffungskosten einer PV-Anlage steuerlich geltend zu machen. Bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten können bereits im Planungsjahr der Investition abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Anlage in den ersten beiden Jahren zu mindestens 90 % betrieblich genutzt wird.

Diese Regelung können auch Privatpersonen in Anspruch nehmen, wenn sie den erzeugten Strom verkaufen. Dabei zählt der Eigenverbrauch als Sachentnahme. Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht es, Steuerersparnisse schon vor der eigentlichen Anschaffung zu realisieren und diese in die Finanzierung der Anlage einfließen zu lassen. 

Sonderabschreibung

Unternehmen haben die Möglichkeit, 20 % der Anschaffungskosten einer PV-Anlage über einen Zeitraum von 5 Jahren abzuschreiben. Dabei können sie frei entscheiden, wie sie die 20 % auf die einzelnen Jahre verteilen. So lässt sich die Steuerlast in Jahren mit hohen Gewinnen flexibel reduzieren. Voraussetzungen sind die gewerbliche Nutzung der Anlage und die Einspeisung ins öffentliche Netz.

Diese Sonderabschreibung ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen interessant. Durch die Verteilung auf mehrere Jahre kann die Liquidität geschont werden.

Anschaffungskosten einer PV-Anlage

Zu den abschreibungsfähigen Anschaffungskosten einer Photovoltaikanlage zählen:

Detaillierte Informationen zu den Anschaffungskosten einer PV-Anlage finden Sie hier: Solaranlage Kosten

Mit dem flexiblen Finanzierungsmodell von Enpal können Sie die Vorteile einer eigenen Solaranlage nutzen, ohne hohe Anfangsinvestitionen tätigen zu müssen. Mehr dazu finden Sie hier: Solaranlage ohne Anschaffungskosten

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Auswirkungen der Abschreibung

Die Abschreibung einer Photovoltaikanlage hat direkte Auswirkungen auf die Steuerlast des Betreibers:

  • Durch die Abschreibung sinkt der zu versteuernde Gewinn oder das Einkommen. Dadurch reduzieren sich die Einkommen- oder Körperschaftsteuer.
  • Bei Unternehmen kann sich die Abschreibung auch auf die Gewerbesteuer auswirken und diese senken.
  • Der Eigenverbrauch des erzeugten Stroms wird bei betrieblichen Anlagen als Sachentnahme behandelt.

Die Abschreibung bietet also eine Möglichkeit, die Steuerlast zu reduzieren und so die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage zu verbessern. Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht es sogar, Steuerersparnisse schon vor der eigentlichen Investition zu realisieren und in die Finanzierung einfließen zu lassen.

Mehr Infos zu PV-Steuern finden Sie hier: Solaranlage Steuern

Tipps für PV-Anlagenbesitzer

Als Besitzer einer Photovoltaikanlage sollten Sie die Änderungen bei der Abschreibung seit 2023 beachten und die für Sie passende Abschreibungsmethode wählen:

  • Für Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden entfällt die Abschreibung, da Erträge steuerfrei sind. Dafür gibt es andere Vorteile, wie den Wegfall der Umsatzsteuer beim Kauf.
  • Für Anlagen über 30 kWp stehen weiterhin die lineare und degressive Abschreibung über 20 Jahre sowie der Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung zur Verfügung.

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Fazit

Die Abschreibung einer Photovoltaikanlage bietet Hausbesitzern eine hervorragende Möglichkeit, ihre Steuerlast zu senken und somit die Wirtschaftlichkeit ihrer Investition zu verbessern. 

Durch die Änderungen im EEG 2023 sind Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden sogar komplett von der Einkommen- und Umsatzsteuer befreit. Größere Anlagen können über verschiedene Abschreibungsmodelle wie die lineare oder degressive Abschreibung über 20 Jahre sowie Sonderabschreibungen oder den Investitionsabzugsbetrag steuerlich geltend gemacht werden.