Seit dem 1. Januar 2023 hat sich einiges bei der Abschreibung von Photovoltaikanlagen geändert. Wie Sie aktuell Ihre PV-Anlage abschreiben können, erfahren Sie hier.
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Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage ist eine Investition in eine nachhaltige Zukunft und langfristig niedrigere Stromkosten. Neben der Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom bietet sie auch finanzielle Vorteile. Denn die Kosten für eine PV-Anlage lassen sich über die Abschreibung steuerlich geltend machen und senken so die Steuerlast.
Seit 2023 hat sich einiges bei der Abschreibung von PV-Anlagen geändert: Dieser Artikel gibt einen Überblick über die aktuellen Regelungen zur Abschreibung von PV-Anlagen. Sie erfahren, welche Möglichkeiten es gibt, die Anschaffungskosten steuerlich geltend zu machen und worauf Sie als Besitzer einer Solaranlage achten sollten. Mit diesem Wissen können Sie die Vorteile optimal für sich nutzen.
Seit dem 1. Januar 2023 hat sich einiges bei der Abschreibung von Photovoltaikanlagen geändert. Für Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden entfällt die Einkommen- und Umsatzsteuer nun komplett. Der Kauf und die Installation sind mit 0 % Umsatzsteuer möglich und Gewinne aus dem Stromverkauf sind steuerfrei.
Das macht die Anschaffung einer PV-Anlage noch attraktiver, insbesondere in Kombination mit einer Wärmepumpe für maximale Energieeffizienz.
Größere Anlagen über 30 kWp und gewerblich genutzte PV-Anlagen können weiterhin über 20 Jahre abgeschrieben werden. Hier stehen verschiedene Abschreibungsmöglichkeiten zur Verfügung, die je nach individueller Situation Vorteile bieten:
Für Privatpersonen mit PV-Anlagen bis 30 kWp auf dem eigenen Wohngebäude ist die Anschaffung seit 2023 also deutlich attraktiver geworden.
Auch interessant: Was kostet eine PV-Anlage pro kWp?
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Die lineare Abschreibung ist die gängigste Methode, um die Anschaffungskosten einer PV-Anlage steuerlich geltend zu machen. Laut AfA-Tabelle beträgt die Nutzungsdauer für Photovoltaikanlagen 20 Jahre. Somit können jedes Jahr 5 % (ein Zwanzigstel des Kaufpreises) der Investitionskosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden.
Die Abschreibung erfolgt zeitanteilig ab dem Monat der Inbetriebnahme. Jeder Monat, in dem die Anlage im ersten Jahr genutzt wird, wird als Anteil abgeschrieben. Wenn die Anlage beispielsweise im Juli in Betrieb geht, können im ersten Jahr nur die anteiligen Abschreibungen für sechs Monate geltend gemacht werden. Geht die Anlage im Dezember in Betrieb, nur ein Zwölftel – im Januar wäre es das gesamte Jahr.
Der Investitionsabzugsbetrag bietet eine weitere Möglichkeit, die Anschaffungskosten einer PV-Anlage steuerlich geltend zu machen. Bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten können bereits im Planungsjahr der Investition abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Anlage in den ersten beiden Jahren zu mindestens 90 % betrieblich genutzt wird.
Diese Regelung können auch Privatpersonen in Anspruch nehmen, wenn sie den erzeugten Strom verkaufen. Dabei zählt der Eigenverbrauch als Sachentnahme. Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht es, Steuerersparnisse schon vor der eigentlichen Anschaffung zu realisieren und diese in die Finanzierung der Anlage einfließen zu lassen.
Unternehmen haben die Möglichkeit, 20 % der Anschaffungskosten einer PV-Anlage über einen Zeitraum von 5 Jahren abzuschreiben. Dabei können sie frei entscheiden, wie sie die 20 % auf die einzelnen Jahre verteilen. So lässt sich die Steuerlast in Jahren mit hohen Gewinnen flexibel reduzieren. Voraussetzungen sind die gewerbliche Nutzung der Anlage und die Einspeisung ins öffentliche Netz.
Diese Sonderabschreibung ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen interessant. Durch die Verteilung auf mehrere Jahre kann die Liquidität geschont werden.
Zu den abschreibungsfähigen Anschaffungskosten einer Photovoltaikanlage zählen:
Detaillierte Informationen zu den Anschaffungskosten einer PV-Anlage finden Sie hier: Solaranlage Kosten
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Sie möchten herausfinden, ob sich eine PV-Anlage auch für Ihr Haus lohnt und hätten geren eine konkrete Kosteneinschätzung?
Die Abschreibung einer Photovoltaikanlage hat direkte Auswirkungen auf die Steuerlast des Betreibers:
Die Abschreibung bietet also eine Möglichkeit, die Steuerlast zu reduzieren und so die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage zu verbessern. Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht es sogar, Steuerersparnisse schon vor der eigentlichen Investition zu realisieren und in die Finanzierung einfließen zu lassen.
Mehr Infos zu PV-Steuern finden Sie hier: Solaranlage Steuern
Als Besitzer einer Photovoltaikanlage sollten Sie die Änderungen bei der Abschreibung seit 2023 beachten und die für Sie passende Abschreibungsmethode wählen:
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Die Abschreibung einer Photovoltaikanlage bietet Hausbesitzern eine hervorragende Möglichkeit, ihre Steuerlast zu senken und somit die Wirtschaftlichkeit ihrer Investition zu verbessern.
Durch die Änderungen im EEG 2023 sind Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden sogar komplett von der Einkommen- und Umsatzsteuer befreit. Größere Anlagen können über verschiedene Abschreibungsmodelle wie die lineare oder degressive Abschreibung über 20 Jahre sowie Sonderabschreibungen oder den Investitionsabzugsbetrag steuerlich geltend gemacht werden.