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BAFA Förderung 2024: Alle Programme auf einen Blick

Aktualisiert am 19.12.2023
Lesezeit: 5 Minuten

BAFA Förderung: Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Investitionen in nachhaltiges und effizientes Wohnen über die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG)
  • Die Förderungen sind Zuschüsse und müssen daher nicht zurückgezahlt werden
  • Je nach Förderung, Kostenart und Förderbedingungen sind die Förderungshöhen unterschiedlich hoch
  • Oftmals können Sie sich ca. 30 % der Kosten über die BEG-Förderung erstatten lassen
  • Den Förderantrag können Sie direkt online bei der BAFA stellen
  • Wenn Sie neben den Wärmekosten auch Ihre Stromkosten langfristig verringern wollen, eignet sich eine Solaranlage perfekt für Sie
  • Am 28. Juli 2022 wurden Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verkündet. Dabei wurde vor allem die Förderung für den Austausch von Heizsystemen erneuert. Gasheizungen werden nun gar nicht mehr gefördert.
  • Seit dem 01.01.2023 gelten zudem neue Förderbedingungen für den Umweltbonus.

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Grafik mit grünem Pfeil und Geldmünze

Die Anschaffungskosten für PV-Anlagen, Wärmepumpen & Co. sind meistens relativ hoch. Auch sämtliche Maßnahmen zur Energieeffizienz sind mit hohen Kosten verbunden. Damit Verbraucher in nachhaltiges und effizientes Wohnen investieren, fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) diese Maßnahmen direkt.

Über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) haben auch Sie die Möglichkeit, große Teile der förderfähigen Kosten erstattet zu bekommen. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und die Antragsstellung.

Inhaltsverzeichnis

Wie funktioniert die BEG-Förderung?

Bei der BEG-Förderung handelt es sich um einen Zuschuss, also Geld, das Sie nicht zurückzahlen müssen. Jede Förderung ist allerdings an Bedingungen geknüpft, die für die tatsächliche Auszahlung erfüllt werden müssen.

Die Bewilligung Ihres Antrags wird zwar nicht garantiert, aber die Wahrscheinlichkeit einer Förderung kann auf Grundlage objektiver Bewertungsmaßstäbe im Vorhinein abgeschätzt werden.

Was wird von der BAFA gefördert? 

Gefördert wird/werden:

  • Heizen mit erneuerbaren Energien 
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
  • Energieberatung
  • Anlagentechnik
  • Sanierungen der Gebäudehülle
  • E-Mobilität

Weitere Informationen und einen hilfreichen Leitfaden stellt das BAFA durch einen jährlich aktualisierten Förderkompass zur Verfügung. Darin werden alle Förderungen inkl. Voraussetzungen im Detail zusammengefasst.

Wer wird gefördert?

Förderberechtigte Heizen mit ern. Energien Heizoptimierung KWK-Anlagen
Privatpersonen X X X
Freiberuflich Tätige X X X
kleine und mittlere Unternehmen X sofern die Bedingungen der „De-minimis“-Beihilfe erfüllt sind X
Kommunen X X X
kommunale Unternehmen X X X
gemeinnützige Investoren X X X

Hinweis:

Seit dem 1. Januar 2023 profitieren nicht nur Privatpersonen und Kommunen, sondern auch alle Unternehmen und sonstige Dienstleister von der BEG-Förderung.

Wie viel Geld erhalte ich?

Die Fördersumme unterscheidet sich je nach Maßnahme. Zudem ist die tatsächliche Förderhöhe einerseits vom Förderanteil der Kosten und andererseits von der Höchstgrenze der förderfähigen Kosten abhängig.

Beispiel:
Eine Wärmepumpenheizung wird im Rahmen des BEG zu 40 % gefördert. Der Kostenvoranschlag für die Anlage beträgt 20.000 €. Es können je Wohneinheit maximal 60.000 € als förderfähige Kosten geltend gemacht werden. Die Kosten der Anlage liegen unter diesem Betrag. Entsprechend kann die Förderung in Höhe von 20.000 € * 40 % = 8.000 € in voller Höhe ausgezahlt werden.

Generell werden Wärmepumpen mit 25 % der (Brutto-)Gesamtkosten gefördert. Einen Bonus von 5 % gibt es, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird. Nochmals 10 % zusätzlich erhalten Sie bei Demontage & Entsorgung Ihrer alten Heizung.

Wie beantrage ich eine BEG-Förderung?

Darstellung des BEG-Förderungsprozesses

Schritt für Schritt

Um eine BEG-Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen, müssen Sie einen klaren Ablauf befolgen. Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung, die den gesamten Prozess erklärt. Zusätzlich beantworten wir am Ende des Artikels häufig gestellte Fragen zu diesem Prozess.

Schritt für Schritt Anleitung:
Schritt Anleitung
1. Vorbereitung und Beratung
  • Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie sich um die Kostenvoranschläge für die geplante Energie-Maßnahme kümmern. Diese Kostenvoranschläge müssen Sie bei der Antragsstellung zwar nicht einreichen, das BAFA nutzt diese jedoch als Grundlage für die Kalkulation der geförderten Kosten.
  • Beachten Sie, dass Sie noch keinen Auftrag erteilen sollten, da dies als vorzeitiger Beginn der Maßnahme gilt und eine Förderung verhindern kann.
  • Wenn Sie einen Energieeffizienz-Experten (EEE) beauftragen möchten, muss dieser Ihnen eine technische Projektbeschreibung (TPB) und die dazugehörige "TPB-ID" bereitstellen.
2. Online-Antragstellung
  • Informieren Sie sich über das Merkblatt zur Antragstellung.
  • Reichen Sie Ihren Antrag online beim BAFA ein.
  • Aktivieren Sie Ihr Konto über den erhaltenen Aktivierungslink für das BAFA-Portal.
3. Auftragsvergabe und Umsetzung
  • Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, können Sie den Auftrag an das Fachunternehmen vergeben.
  • Die Maßnahme wird dann durchgeführt, z.B. Installation und Inbetriebnahme der Anlage.
  • Das BAFA prüft in der Zwischenzeit Ihren Antrag und sendet Ihnen den Zuwendungsbescheid per Post zu.
4. Nachweis und Dokumentation
  • Nach Abschluss der Maßnahme müssen Sie einen Online-Verwendungsnachweis erstellen.
  • Laden Sie den Verwendungsnachweis zusammen mit den erforderlichen Dokumenten (z.B. Rechnungen) über das BAFA-Portal hoch.
  • Falls Sie einen Energieeffizienz-Experten beauftragt haben, muss dieser Ihnen eine "TPN-ID" für den technischen Projektnachweis (TPN) bereitstellen.
5. Prüfung und Auszahlung
  • Das BAFA überprüft den Online-Verwendungsnachweis und die eingereichten Dokumente.
  • Nach erfolgreicher Prüfung wird der Festsetzungsbescheid erstellt und per Post versendet.
  • Anschließend erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.

Heizen mit erneuerbaren Energien

Heizung mit grünem Nachhaltigkeitssymbol

Hinweis: Die aufgelisteten Förderungen für Heizsysteme sind ggf. veraltet. Eine Recherche für alle aktuellen Förderungen läuft. In der Zwischenzeit finden Sie alle wichtigen Informationen hier: Wärmepumpe Förderung

Heizungen mit erneuerbaren Energien fördert das BAFA mit 10 bis 40 % der förderfähigen Kosten. Die Höhe der Förderung hängt von den folgenden Punkten ab:

  • Art des Heizsystems
  • Neubau oder Bestandsgebäude?
  • Wird eine Ölheizung ausgetauscht?

Wie hoch ist BAFA Förderung bei Heizungen? 

Der folgenden Tabelle können Sie die Konditionen für Bestandsgebäude je Heizsystem nach Förderanteil entnehmen:

Heizsystem Förderung mit Austauschprämie für Öl
Innovative Heizungstechnik 25 % 35 %
Solarthermieanlagen 25 % 35 %
Erneuerbare-Energien-Hybridheizung 25 % 35 %
Wärmepumpen 25 % 40 %
Biomasseanlagen 10 % 20 %
Wärmenetzanschluss 30 % 40 %
Gebäudenetzanschluss 25 % 35 %

Was sind förderfähige Kosten?

Gemäß dem BAFA gehören die folgenden drei Bestandteile zu den förderfähigen Kosten:

  • Anschaffungskosten
  • Kosten für Installation und Inbetriebnahme
  • Kosten der erforderlichen Umweltmaßnahmen

Kurz gesagt, zählen alle Kosten zu den förderfähigen Investitionskosten, die durch oder in Zusammenhang mit der Heizung anfallen. Dazu gehört z. B. auch der Energieberater.

Hinweis: Förderung für den Neubaue

Das BAFA bietet im Moment keine Förderangebote für Baumaßnahmen im Neubau an. Seit dem 01.03.2023 gibt es für solche Bauvorhaben allerdings wieder ein zinsgünstiges Kreditangebot bei der KfW. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen dazu kurz und knapp:

  • Bis zu 150.000 € pro Wohneinheit
  • Ab 0,01 % effektiver Jahreszins
  • Ohne Tilgungszuschuss
  • Bis zu 35 Jahre Laufzeit
  • Zusätzliche 50 % Förderung möglich, bspw. für fachliche Baubegleitung

Zum Kreditangebot

Energieberatung

Energieberatung Icon

Das BAFA bezuschusst bis zu 50 % des Honorars eines Energieeffizienz-Experten. Ziel ist es den energetischen Zustand des Gebäudes zu analysieren und daraus sinnvolle Maßnahmen für ein Sanierungskonzept abzuleiten. Achten Sie darauf einen Energieberater zu beauftragen, der für die Beratungsleistung eine um den Zuschuss reduzierte Rechnung an Sie ausstellt.

Es gelten die folgenden Zuschussobergrenzen:

  • max. 1.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser
  • max. 1.700 € für Häuser mit über drei Wohneinheiten
  • max. 500 € für Leistungen auf Wohnungseigentümerversammlung

Hier erfahren Sie mehr über die Förderung eines Energie-Effizienz-Experten.

Auch interessant: Photovoltaik Förderung

Maßnahmen zur Heizungsoptimierung

Heizung mit Optimierungssymbol

Das BAFA fördert Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, indem es Zuschüsse für den Ersatz von Warmwasserzirkulationspumpen und Heizungspumpen durch Hocheffizienzpumpen und den hydraulischen Abgleich bereitstellt. Beide Maßnahmen werden mit 15 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. 5 % Förderung gibt es noch einmal extra, wenn ein höchstens 15 Jahre alter Sanierungsfahrplan die Maßnahmen enthält.

Weiter Informationen finden Sie hier.

Das sind die Voraussetzungen:

  • Das Wohngebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein.
  • Das Wohngebäude darf höchstens fünf Wohneinheiten umfassen.
  • Die Heizanlage muss mindestens zwei Jahre alt sein.
  • Bei fossil betriebenen Heizungen darf das Alter maximal 20 Jahre betragen.

Förderung von Anlagentechnik

Für Einzelmaßnahmen an der Anlagentechnik, die nicht zur Heizung gehört, bezuschusst das BAFA einen 15 % der Kosten, sofern es sich um folgende Maßnahmen handelt:

  • Einbau von „Efficiency Smart Home“ Systemen in Wohngebäuden
  • Einbau, Optimierung oder Austausch von Lüftungsanlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Einbau von Steuer-, Mess- und Regelungstechnik, von Raumkühlung oder Beleuchtungssystemen in Gebäuden, die nicht zum Wohnen genutzt werden

Sollte die Maßnahmen Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans sein, erhöht sich Ihre Förderung um weitere 5 %.

Für eine Förderung muss die Mindestinvestition 2.000 € betragen. Außerdem ist die Förderung auf 60.000 € pro Wohneinheit gedeckelt. Den Antrag können Sie allerdings nicht selbst stellen. Dies muss ein Energieeffizienz-Experte für Sie übernehmen.

Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen

Kraft-Wärme-Kopplung-Anlage Icon

Mini-KWK-Anlagen mit einer Leistung bis 20 kW wurden in der Vergangenheit über das BEG mit Investitionszuschüssen zwischen 1.900 € und 3.500 € gefördert. Besonders effiziente Anlagen profitierten zusätzlich durch eine Bonusförderung. Diese Förderung ist jedoch seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr verfügbar. Ob es zur Neuauflage der Förderung kommt, ist noch unbekannt.

In Deutschland gibt es jedoch zahlreiche Förderprogramme für große KWK-Anlagen, die bundes- oder landesweit beansprucht werden können. Dies sind alle bundesweit verfügbaren BAFA-Programme:

Hier erfahren Sie mehr über die KWK-Anlagen Förderung

Hinweis:

Beachten Sie, dass neben den Förderungen durch das BAFA auch noch weitere Programme für Sie infrage kommen können. Der Bund fördert auch über die KfW und vergibt günstige Kredite. Viele Bundesländer fördern zusätzlich über ihre eigenen Programme.

Sanierungen der Gebäudehülle

Das BAFA bezuschusst Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle mit 15 %. Vor allem gefördert werden:

  • Maßnahmen zum Wärmeschutz im Sommer
  • Der Austausch oder die Erneuerung von Fenstern und Außentüren
  • Die Dämmung von Außenwänden, des Dachs, der Dachgeschossdecke, Bodenflächen
  • Die Erneuerung von Vorhangfassaden

Sofern die Einzelmaßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans umgesetzt werden, können Sie weitere 5 % Förderung erhalten. So beträgt der maximale Fördersatz insgesamt 20 %. Die Mindestinvestition muss dabei 2.000 € betragen und die Förderung ist auf maximal 60.000 € pro Haushalt gedeckelt. Auch dieser Antrag muss von einem Energieeffizienz-Experten gestellt werden.

E-Mobilität

Ein E-Auto mit Förder-Icon

Wichtige Information: Die BAFA-Förderung für Elektroautos wurde Mitte Dezember 2023 eingestellt. Es können daher leider keine neuen Anträge mehr gestellt werden.

Sie überlegen sich, ein E-Auto oder Brennstoffzellenfahrzeug anzuschaffen? Auch hier erhalten Sie einen Zuschuss vom BAFA.

Die BAFA-Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge gibt es schon eine ganze Weile. Das Ziel der Regierung ist es, umweltfreundliche Fahrzeugalternativen zu fördern und so die Energiewende voranzutreiben. Dafür förderte das BAFA also am Anfang den Kauf bzw. die Anschaffung von E-Autos, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeugen.

Lange Zeit war nicht klar, ob die Zuschusszahlung unter der neuen Bundesregierung verlängert wird. Doch seit dem 1. Januar 2023 ist es offiziell: Die Innovationsprämie für E-Autos geht bis Ende 2025 in die nächste Runde – allerdings zu anderen Bedingungen.

Was bedeutet das konkret?

  • Seit 2023 ist ein neues Förderdesign mit strengeren Regeln in Kraft getreten.
  • Sie erhalten je nach Preis und Finanzierungsmodell bis zu 4.500 € für Ihr E-Auto oder Brennstoffzellenfahrzeug.
  • Hybrid-Autos werden nun gar nicht mehr bezuschusst.
  • Spätestens Ende 2025 läuft die Innovationsprämie aus.

In der letzten Version umfasste die Förderung neben reinen E-Autos auch Plug-in Hybride (mit max. 50 g CO2/ km und min. 60 km elektrischer Reichweite), Brennstoffzellenfahrzeuge und alle Fahrzeugtypen, die keine lokalen CO2-Emissionen aufweisen. Seit dem 1. Januar 2023 werden jedoch nur noch E-Autos und Brennstoffzellenfahrzeuge gefördert.

Solange Ihr Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen ist, mindestens vier Räder sowie maximal 8 Sitzplätze hat, gehen Sie einfach ins Online-Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Hier können Sie Ihren Antrag zur Förderung einreichen.

Achtung: Beachten Sie, dass die neue Mindesthaltedauer 12 Monate beträgt und der Netto-Listenpreis des Basismodells 65.000 € nicht übersteigen darf. Ab dem 1. Januar 2024 wird der maximale Fahrzeugpreis sogar auf 45.000 Euro abgesenkt. Außerdem sind ab dem 1. September 2023 ausschließlich Privatpersonen zur Antragstellung berechtigt.

Gut zu wissen: Neben Neufahrzeugen, werden auch Gebrauchtwagen und Leasingmodelle unterstützt, sofern die Laufzeiten 12 Monate übersteigen. Weitere Informationen dazu können Sie hier nachlesen.

Die finale Förderhöhe hängt am Ende vom Preis des Fahrzeugs sowie von der Art der Anschaffung ab. Hier sehen Sie die aktuellen Fördersätze in der Übersicht:

Unter 40.000 € Über 40.000 € Gebraucht
Kauf 4.500 € 3.000 € 3.000 €
12-23 Monate Leasing 2.250 € 1.500 € 1.500 €
23+ Monate Leasing 4.500 € 3.000 € 3.000 €

Elektrofahrzeuge in Deutschland: Welche Bundesländer führen bei Umweltboni?

Die regionale Verteilung der beantragten Umweltboni gibt Aufschluss darüber, in welchen Bundesländern Elektrofahrzeuge besonders beliebt sind. Bis zum Juli 2023 wurden zum Beispiel in Baden-Württemberg rund 185.823 und in Bayern 243.008 Umweltboni für reine Batterieelektrofahrzeuge beantragt, was auf eine hohe Akzeptanz und Nachfrage nach Elektrofahrzeugen in dieser Region hinweist. Es ist wichtig zu beachten, dass Plug-in Hybridautos seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr gefördert werden. Diese Statistik unterstreicht die Bedeutung regionaler Unterschiede bei der Annahme von Elektrofahrzeugen und die Rolle staatlicher Anreize bei der Beschleunigung der Energiewende im Verkehrssektor.

Mit diesen Statistiken wird deutlich, dass die BAFA-Innovationsprämie einen signifikanten Einfluss auf die Entscheidung der Verbraucher hat, sich für ein Elektrofahrzeug zu entscheiden. Es zeigt auch, dass bestimmte Modelle und Regionen in Deutschland eine höhere Akzeptanz für Elektrofahrzeuge aufweisen.

Kombination von Einzelmaßnahmen

Kombination von BAFA- und KfW-Förderungen

Das Zusammenführen von BAFA-Fördermitteln mit anderen Unterstützungsangeboten ist in der Regel zulässig. Allerdings sollte die Gesamtsumme aus Darlehen, Beihilfen und Boni die maximale Fördergrenze von 60 Prozent nicht überschreiten. Es ist jedoch zu beachten, dass die Kombination mit steuerlichen Vergünstigungen für energetische Verbesserungen in selbst genutzten Immobilien nicht gestattet ist.

In der Vergangenheit war es bei der KfW möglich, durch die Verknüpfung bestimmter Einzelaktionen höhere Förderbeträge zu erzielen. Ein Beispiel hierfür war die Möglichkeit, durch die Kombination des Heizungspakets mit dem Einbau von Energiesparfenstern einen erhöhten Fördersatz für beide Maßnahmen zu erhalten. Doch seit der Überarbeitung der KfW-Förderprogramme und der Abschaffung des Heizungspakets Anfang 2020 ist dies nicht mehr der Fall.

Häufig gestellte Fragen

Was sind die Hauptziele der BAFA-Förderung?

Die BAFA-Förderung zielt darauf ab, Investitionen in nachhaltiges und effizientes Wohnen zu unterstützen. Über die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) werden Zuschüsse gewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Förderung umfasst das Heizen mit erneuerbaren Energien, Heizungsoptimierung, Energieberatung, Anlagentechnik, Gebäudesanierungen und E-Mobilität. Förderberechtigt sind u.a. Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen. Anträge können direkt online bei der BAFA gestellt werden. 

Wann erhalte ich einen Zuwendungsbescheid?

Der Zuwendungsbescheid ist die offizielle Bestätigung der beantragten Förderung. Diesem Schreiben können Sie die Höhe der gestatteten Förderung und den Bewilligungszeitraum entnehmen. Sie haben nun neun Monate Zeit Ihre Anlage in Betrieb zu nehmen.

Welche Unterlagen muss ich hochladen?

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids haben Sie einen Monat Zeit um die folgenden Unterlagen im BAFA Portal hochzuladen:

  • Verwendungsnachweiserklärung
  • Fachunternehmererklärung
  • Rechnungen
  • ggf. weitere Unterlagen

Wie lange dauert es, bis das BAFA zahlt?

Das BAFA prüft nun Ihre Unterlagen und überweist Ihnen im Anschluss Ihren Zuschuss. Die Auszahlung erfolgt nach Umsetzung der Maßnahmen. Außerdem müssen alle geforderten Belege eingereicht worden sein.

Welche Sanierungsmaßnahmen werden von der BAFA besonders gefördert?

Die BAFA fördert Einzelmaßnahmen zur Gebäudesanierung, insbesondere Heizungstausch, Optimierungen der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Lüftungsanlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung, "Efficiency Smart Home" Systeme in Wohngebäuden und Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz.

Wie hoch ist der maximale Fördersatz für Sanierungsmaßnahmen durch die BAFA?

Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle werden mit 15% gefördert. Wenn diese Maßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans umgesetzt werden, kann der Fördersatz auf bis zu 20% steigen.

Gibt es eine Mindestinvestition für die BAFA-Förderung?

Ja, die Mindestinvestition für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik muss 2.000 Euro betragen.

Wie lange ist die Mindesthaltedauer für geförderte Fahrzeuge?

Das Auto sollte in Deutschland für mindestens sechs Monate auf den Namen des Antragsstellers registriert sein. Bei einem Leasingvertrag verlängert sich diese Zeit: Bei einem Vertrag von 12 bis 23 Monaten auf 12 Monate und bei einem Vertrag von 24 Monaten oder länger auf 24 Monate. Es ist nicht notwendig, dass diese Zeitspanne bereits bei der Antragsabgabe erreicht ist.

Gibt es eine Preisobergrenze für geförderte Fahrzeuge?

Ja, der Netto-Listenpreis des Basismodells darf 65.000 € nicht übersteigen. Ab dem 1. Januar 2024 wird dieser Preis sogar auf 45.000 € abgesenkt.

Wer kann ab September 2023 einen Antrag auf BAFA-Förderung für Fahrzeuge stellen?

Ab dem 1. September 2023 dürfen nur Einzelpersonen einen Antrag einreichen. Laut den Förderrichtlinien bezeichnet eine Privatperson jemanden, der ein Elektroauto kauft und dieses nur für private Belange nutzt.

Ist es möglich, die BAFA-Förderung mit anderen Fördermitteln zu kombinieren?

Ja, die Kombination der BAFA-Förderung mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, solange die Gesamtsumme der Förderung nicht über 60% liegt. Eine Kombination mit der Steuerermäßigung für Energiesparmaßnahmen in selbstgenutzten Immobilien ist jedoch nicht erlaubt.

Fazit

Eine Glühbirne mit schwarzem Haken, die das Fazit symbolisieren soll

Der Staat unterstützt Sie über das BAFA auf verschiedene Weise bei der Verbesserung der Energieeffizienz und dem Ausbau von Heizsystemen, die auf erneuerbaren Energien basieren.

Es ist davon auszugehen, dass die Förderungen auch in den nächsten Jahren weiter vorangetrieben werden. Vor allem in Hinblick auf die Folgen des Klimawandels gehen wir von einer verstärkten Investition in der Heizsanierung durch die Bundesregierung aus.

Neben der Wärmeerzeugung spielt aber auch die Stromerzeugung eine wichtige Rolle. Wer früh dabei ist profitiert am meisten. Eine Solaranlage ist die beste Methode sich vor den steigenden Strompreisen abzusichern und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Bei Enpal können Sie eine Solaranlage mieten. Dabei bekommen Sie eine Solaranlage ohne Anschaffungskosten im Enpal Rundum-Sorglos-Paket. Am Ende der Laufzeit bekommen Sie Ihre Solaranlage mit Speicher für einen symbolischen Euro quasi geschenkt. Auch eine Wallbox zum Aufladen eines Elektroautos können Sie dazunehmen.

Was kostet eine Solaranlage bei Enpal?

Bei Enpal gibt es Photovoltaikanlagen ab 98 € monatlich. Optional können Sie auch einen Stromspeicher, den günstigsten Stromtarif Deutschlands ab 12 Cent/kWh und eine Wallbox hinzufügen. Gesteuert wird das Komplettpaket von unserem intelligenten Energiemanager Enpal.One.

Sie wollen die PV-Anlage direkt kaufen? Eine durchschnittliche PV-Anlage mit 10 kWp Leistung kostet je nach individueller Konfiguration ca. 18.000 - 26.000 €. Hier können Sie mehr erfahren: Solaranlage Kosten

Hier können Sie herausfinden, ob sich eine PV-Anlage auch für Ihr Haus lohnt: