vermarkten. Unter gewissen Umständen ist die diese sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Die Direktvermarktung von Solarstrom ist eine interessante Alternative zur Einspeisevergütung. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Modell? Wie funktioniert es und für wen eignet es sich besonders gut? In diesem Artikel werden wir Ihnen alles Wissenswerte zur Direktvermarktung von PV-Strom erklären.
Diejenigen, die Strom aus erneuerbaren Energien direkt vermarkten, verkaufen ihren Strom direkt an einer Strombörse. Dort wird privat erzeugter Grünstrom gleichberechtigt mit konventionell erzeugtem Strom angeboten und zu denselben Marktpreisbedingungen gehandelt. Nach dem Verkauf überweist der Direktvermarkter die Strombörsen-Erlöse an den PV-Anlagen-Betreiber.
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Modelle der Direktvermarktung: Das sogenannte Marktprämienmodell und die sonstige Direktvermarktung.
Im Marktprämienmodell erhalten Sie von Ihren zuständigen Verteilnetzbetreibern die Marktprämie mit eingepreister Managementvergütung. Dabei handelt es sich um eine EEG-Umlagen-finanzierte Zahlung an die Betreiber nachhaltiger Energiegewinnungsanlagen. Die Marktprämie gleicht die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Börsenpreis und dem anzulegenden Wert aus.
In der sonstigen Direktvermarktung gibt es keine Marktprämie. Dafür können für den produzierten Strom aber sogenannte Herkunftsnachweise, die bescheinigen, dass der Strom aus erneuerbaren Energien stammt, vermarktet werden.
Sie haben bereits erste Erfahrungen mit der Solarstrom-Direktvermarktung gesammelt und wollen sich nur hinsichtlich konkreter Punkte rückversichern? Dann können Sie diesen Absatz überspringen. Für all diejenigen, für die das Thema „Direktvermarktung“ noch immer nicht ganz greifbar ist, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Beitrag mit anschaulicher Erklärung hochgeladen. Wir fassen diesen für Sie zusammen:
Wenn wir als Endverbraucher Lebensmittel wie Kartoffeln, Brot oder Eier benötigen, halten wir nach der Arbeit ganz entspannt beim Supermarkt an. Ein Supermarkt hat nämlich bereits alles, was wir brauchen, von den Produzenten und Landwirten in der Region eingekauft und verkauft diese Produkte nun an seine Kunden weiter.
So ähnlich hat früher auch der Handel mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen funktioniert. Kommerzielle Betreiber von Windenergie-, Solarstrom- und Biomasseanlagen haben ihren Strom an sogenannte Übertragungsnetzbetreiber (ÜBN) gegen eine kostendeckende Vergütung abgegeben. Die ÜBN konnte anschließend den eingekauften Strom an der Strombörse handeln. Energieversorger kauften diesen auf und lieferten ihn an die Endverbraucher. Die entstandene Differenz aus kostendeckender Vergütung und Verkaufserlösen an der Börse wurde in Form der EEG-Umlage auf alle Stromverbraucher in Deutschland umgelegt.
Dass der Weg über einen Supermarkt oder ÜBN jedoch weder der einzige noch grundsätzlich der einfachste ist, weiß jeder, der gerne auf dem Markt oder im Hofladen direkt bei den Landwirten einkauft. Die sogenannte „Direktvermarktung“ wurde 2014 verpflichtend für alle Anlagen ab 100 Kilowatt eingeführt. Seitdem kann man nicht mehr über den ÜBN verkaufen.
Obwohl man von „Direktvermarktung“ spricht, vermarkten die meisten Anlagenbetreiber ihren Strom nicht selbst, sondern mithilfe eines Direktvermarkters an der Strombörse. Dabei handelt es sich um ein Unternehmen, das sich auf die Strom-Direktvermarktung spezialisiert hat. Auch Anlagenbesitzer mit privaten PV-Anlagen können daher nun an der Direktvermarktung teilnehmen.
Einspeisevergütung und Direktvermarktung: Was ist der Unterschied?
Bei der Einspeisevergütung handelt es sich um eine fixe EEG-Vergütung, unabhängig von der Nachfrage. Diese erhält ein PV-Anlagenbetreiber, wenn er seinen Solarstrom an den Netzbetreiber abgibt. Auf diese Weise wird kein Anreiz zu marktwirtschaftlichem Verhalten gesetzt.
Die Direktvermarktung von Solarstrom ist grundsätzlich abhängig von den Strompreisen an der Börse. Allerdings bestimmt die Nachfrage den Preis, wodurch Anlagenbesitzer zusätzliche Gewinne erzielen können. Ein wichtiger Unterschied ist außerdem, dass die PV Direktvermarktung über einen sogenannten Direktvermarkter läuft.
Gut zu wissen: Wenn Ihre Anlage kleiner als 100 kWh ist, können Sie in die optionale Direktvermarktung auch erst einmal hinein schnuppern. In der Regel ist ein Wechsel jeweils zu Beginn des neuen Monats möglich.
Ihr Vorteil: Möchten Sie anschließend lieber wieder zurück in die Förderung durch die Einspeisevergütung, können Sie problemlos in das vorherige Vergütungsmodell in gewohnter Höhe wechseln. (EEG § 33d)
Was uns gefällt: Bei der Direktvermarktung gibt es nur Gewinner. In den meisten Fällen machen Sie als privater PV-Anlagenbesitzer gegenüber der EEG-Einspeisevergütung keine Verluste. Anders sieht es aus, wenn Sie eine leistungsschwächere oder besonders alte PV-Anlage haben.
Darüber hinaus können Sie finanziell profitieren, wenn Sie Ihre Solaranlage an die tatsächliche Nachfrage auf dem Markt anpassen. Dasselbe gilt für die kommerziellen Stromanbieter. Dies ist also eine indirekte Anreizfunktion für Stromproduzenten (privat wie gewerblich), die Stromgewinnung der Nachfrage anzugleichen und die Produktionsmenge verlässlich vorauszusagen. Zu nachfragearmen Zeiten kann die Produktion in vielen Fällen einfach gedrosselt oder zwischengespeichert werden. Das schafft Transparenz und mehr Stabilität für unser Stromnetz.
Um diese Prozesse zu unterstützen, ist es wichtig, mit aktuellen und korrekten Daten zu arbeiten. Denn nur wenn die Betreiber genau wissen, wann eine Anlage wie viel Strom produziert, können treffende Prognosen gemacht werden.
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Im Rahmen der Änderungen des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das seit dem 30. Juli 2022 in Kraft ist, gelten ab 2023 höhere Vergütungssätze für die Einspeisevergütung. Doch wenn man sich die Entwicklung der Marktwerte auf den Strombörsen anschaut, sollte man keinen guten Grund haben, bei einer leistungsstarken PV-Anlage nicht den Weg der Direktvermarktung zu gehen.
In diesem Jahr fielen erstmalig die Einnahmen aus der Stromvermarktung höher aus als die Auszahlungen an EEG-Vergütungen. Die Situation ist jedoch Folge der aktuellen Krisensituation.
Bevor das EEG die verpflichtende Direktvermarktung für größere Anlagen über 100 kWh festsetzte, konnten sich die meisten PV-Betreiber über eine hohe Einspeisevergütung für 20 Jahre freuen. Bei vielen Solaranlagen ist dieser Förderzeitraum aber bereits ausgelaufen oder endet bald.
Folgende Möglichkeiten haben Sie nun:
Wenn Sie sich für die verringerte Einspeisevergütung entscheiden, können Sie von einer Rückvergütung von weit unter 10 Cent pro Kilowattstunde ausgehen. In der aktuellen Situation empfiehlt sich dann je nach Größe und Leistungsstärke Ihrer Anlage die Direktvermarktung.
Doch dafür müssen zunächst einmal die Kosten für die Fernmesstechnik kalkuliert werden. Hinzukommt, dass die Anlage nicht mehr zu 100 % liefern kann und es fraglich ist, wie lange die Anlage überhaupt noch läuft.
Somit ist der Umstieg auf eine Direktvermarktung nicht zwingend lukrativer. Die beste Option bei einer Ü20-PV-Anlage ist es, möglichst viel des produzieren PV-Stroms selbst zu verbrauchen.
Wer sich für die Solar Direktvermarktung anmelden möchte, benötigt eine PV-Anlage, die mit einer Fernsteuerung ausgestattet ist. Diese Vorgabe ist im EEG gesetzlich geregelt.
Die Fernsteuerbarkeit ermöglicht es den Direktvermarktern, mithilfe einer Fernwirktechnik jederzeit die IST-Einspeisewerte abzurufen. Dadurch wissen die Direktvermarkter, wie viele Kilowattstunden aus Ihrer Anlage vermarktet werden können. Außerdem kann die PV-Anlage so auf die Nachfrage des Strommarkts abgestimmt werden, um einen höheren Gewinn für Sie zu erzielen.
Wichtig: Sie können nur dann Ihren PV-Strom per Direktvermarktung verkaufen, wenn die notwendige Fernwirktechnik bereits installiert ist. Bei Fragen wenden Sie sich am besten an Ihren Wunsch-Direktvermarkter.
PV-Anlagen mit mehr als 100 Kilowattpeak Leistung, die 2014 und später ans Netz gingen, brauchen sich gar nicht die Frage stellen, ob man in die Direktvermarktung möchte oder nicht. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Anders sieht es bei kleineren PV-Anlagen oder älteren Modellen aus. Hier haben Sie die Wahl, ob Sie sich für die Direktvermarktung mit einem leicht höheren Risiko oder eine staatlich festgelegte Einspeisevergütung zulasten von Mehrgewinnen entscheiden. Gerade in der aktuellen Situation ergibt die Direktvermarktung häufig mehr Sinn. Denn die Zusammenarbeit mit einem Direktvermarkter sorgt dafür, dass Ihre PV-Anlage vor allem dann Strom verkauft, wenn die Nachfrage und somit die Preise an der Strombörse besonders hoch sind.
Unabhängig davon weisen wir darauf hin, dass sich eine Photovoltaikanlage immer lohnt, wenn Sie dem Klima oder Ihrem Geldbeutel etwas Gutes tun möchten. Mithilfe staatlicher Förderung lassen sich die Kosten auch schon nach wenigen Jahren amortisieren.
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