Rheinland-Pfalz aufgepasst! Investitionen in Solaranlagen und Erweiterungsmaßnahmen über Stromspeicher zahlen sich für Sie in mehrfacher Hinsicht aus. Unter anderem durch ein attraktives Förderangebot der Landesregierung. Was das genau heißt und wie Sie sich sonst noch Geld für die Anschaffungskosten einer PV-Anlage zurückholen können, zeigen wir Ihnen nun Schritt für Schritt.
Hinweis: In diesem Artikel geht es vor allem um Förderungen, die von Privatpersonen mit Eigenheimen in Anspruch genommen werden können. Für Informationen über andere landesspezifische Förderungen empfehlen wir die Förderdatenbank des BMWK.
Sowohl Bund als auch Länder streben nach einem raschen Umstieg auf Grünstrom und alternative Energieträger. Davon profitieren sowohl angehende sowie erfahrene Photovoltaikanlagenbesitzer gleichermaßen.
In Rheinland-Pfalz gibt es aktuell leider keine landesweiten Fördermöglichkeiten für Hausbesitzer. Was Ihnen jedoch weiterhin zur Verfügung steht sind:
Das Startkapital, das Sie brauchen, damit Sie eine Solaranlage kaufen können, übersteigt das durchschnittliche Nettogehalt in Deutschland bei Weitem.
Daher bietet die KfW Ihnen besonders zinsgünstige Kreditkonditionen an. Allen voran ist hier der Erneuerbare Energien Kredit (Standard KfW 270) für PV-Anlagen zu nennen.
Um einen Kredit der KfW zu bekommen, ist nur wenig Aufwand nötig. Alles was Sie tun müssen, ist einen Termin bei Ihrer Hausbank zu vereinbaren. Alternativ geht auch ein anderer Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Dieser unterstützt Sie bei der Beratung sowie Antragstellung und fungiert als direkter Ansprechpartner für Sie und für die KfW Bank. Beachten Sie jedoch, dass der Antrag vor der Installation der Anlage oder des Speichers gestellt werden muss.
Nähere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des KfW.
Sie können ungenutzten Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Dadurch leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Strompreise und einer lückenlosen Stromversorgung.
Von der gesetzlichen Einspeisevergütung können Sie folglich nur profitieren, wenn Sie die folgenden beiden Voraussetzungen erfüllen:
Der Auszahlungsbetrag pro kWh wird bei Vertragsschluss immer über einen Zeitraum von 20 Jahren festgelegt. Dadurch wird gewährleistet, dass Ihre Vergütung unabhängig von Strompreisschwankungen bleibt.
Nähere Informationen zu den aktuellen Vergütungsbeträgen und den nötigen Beantragungsschritten finden Sie hier.
Auch wenn Sie auf Landesebene im Moment von keiner Förderrichtlinie profitieren können, sollten Sie die geplante Neuauflage des „Solar-Speicher-Programms II“ aufmerksam verfolgen.
Des Weiteren greifen lokale Energieversorgungsunternehmen ihren Kunden häufig finanziell unter die Arme. Was heißt das für Sie? Recherche und Google-Suchanfragen in erster Linie. Einige Stromversorger unterstützen ihre Kunden nämlich finanziell bei der Investition in Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher oder eine Wallbox. Manche Stadtwerke gewähren ebenfalls Zuschläge zu der gesetzlichen Einspeisevergütung.
Sollte Ihnen die Koordination, Planung und Verantwortung jedoch zu viel sein, empfehlen wir unbedingt, sich mit dem Mietmodell auseinanderzusetzen. Wenn Sie eine Solaranlage mieten, dann entfallen die Anschaffungskosten komplett und es werden sämtliche Schritte für Sie übernommen. Somit müssen Sie sich weder um die Planung, Finanzierung und Installation, noch um Versicherung und Reparatur kümmern. Mehr erfahren