Die Energiewende ist in vollem Gange und ein wichtiger Teil davon ist die Förderung erneuerbarer Energien. Die Verwendung von Solarenergie spielt dabei eine große Rolle: Sie ist umweltfreundlich, kostengünstig und macht unabhängig von Energieversorgern.
In Deutschland hat die Politik die Bedeutung der Solarenergie erkannt und setzt seit Jahren auf den Ausbau von Solaranlagen. In diesem Zusammenhang wurde in einigen Bundesländern die sogenannte Solarpflicht eingeführt, die vorschreibt, dass bei Neubauten oder größeren Umbauten von Gebäuden eine Photovoltaikanlage installiert werden muss. Auch spannend sind die gesetzlichen Änderungen, die im Mai 2024 im Solarpaket 1 eingeführt wurden. Dazu zählt vor allem die Entbürokratisierung und Vereinfachung beim Bau von Photovoltaikanlagen.
Doch wie sehen die Anforderungen in den einzelnen Bundesländern aus? Welche Vorteile bietet die Installation einer Photovoltaikanlage und wie kann sie einen Beitrag zur Energiewende leisten? In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen Überblick über die Solarpflicht in den Bundesländern geben und zeigen, warum die Nutzung von Solarenergie gut für die Umwelt und den Geldbeutel ist.
In Baden-Württemberg gibt es eine Solarpflicht für neu gebaute Wohngebäude, neu gebaute Nicht-Wohngebäude und grundlegende Dachsanierungen. Diese wurde ab dem 1. Januar 2022 schrittweise eingeführt. Wie groß die PV-Anlage sein muss, richtet sich nach der verfügbaren solargeeigneten Dachfläche des Gebäudes. Alle Details zu der PV-Pflicht in Baden-Württemberg findet man auch im Praxisleitfaden des Landes.
Seit Januar 2025 gibt es in Bayern eine gesetzliche Soll-Vorschrift für Solaranlagen auf neuen Wohngebäuden und Dachhauterneuerungen von bestehenden Wohngebäuden. Als Soll-Vorschrift ist sie rechtlich nicht verpflichtend. Außerdem gilt sie nur für Dachflächen, die größer als 50 Quadratmeter sind. Für Nicht-Wohngebäude wurde in Bayern bereits 2023 schrittweise eine Solarpflicht eingeführt. Alle Details gibt es im Landesgesetz.
In Berlin gilt eine Solarpflicht bei Neubauten und Dachumbauten von bestehenden Wohngebäuden. Private Eigentümer müssen eine Photovoltaikanlage installieren und betreiben. Die Solarpflicht gilt dabei nur für Dächer, die größer als 50 Quadratmeter sind. Das Land Berlin hat ein Online-Abfrage-Tool entwickelt, mit dem überprüft werden kann, ob die Solarpflicht für das eigene Gebäude gilt.
Für private Immobilien gibt es in Brandenburg aktuell keine Solarpflicht. Allerdings muss seit Juni 2024 auf gewerbliche Neubauten mit einer Dachfläche von mindestens 50 Quadratmetern eine PV-Anlage oder Solarthermie installiert werden. Alle Details gibt es in der Brandenburgischen Bauordnung.
In Bremen gilt seit dem 1. Juli 2024 eine Solarpflicht für die Sanierung von Dächern, falls mindestens 80 % der Dachfläche grundlegend saniert wurden und die solar-geeignete Dachfläche mindestens 25 Quadratmeter groß ist. Dann hat man zwei Jahre Zeit, um eine Photovoltaikanlage zu installieren.
Gut zu wissen: Ab dem 1. Juli 2025 gilt die Solarpflicht auch für alle Neubauten in Bremen. Alle Details gibt es im Bremischen Solargesetz.
In Hamburg gilt bereits seit 2023 eine Photovoltaikpflicht für alle Neubauten. Seit 2024 gilt sie auch für Bestandsgebäude, bei denen die Dacheindeckung komplett erneuert wird. Wie in einigen anderen Bundesländern auch, gilt die Solarpflicht nur für Dachflächen mit einer Größe von mindestens 50 Quadratmetern. Alle Details sind im Hamburgischen Klimagesetz festgehalten.
In Hessen gibt es aktuell keine Solarpflicht für private Wohngebäude. Lediglich landeseigene Gebäude unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen einer PV-Pflicht. Mehr dazu in der Pressemitteilung des Landes.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit keine Solarpflicht. Um die Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen, wird jedoch seit einiger Zeit an einem Klimaschutzgesetz gearbeitet. Eine besprochene Maßnahme ist eine nach und nach geltende Solarpflicht für Nicht-Wohngebäude, Wohngebäude und Parkplätze. Einen Datum, wann das Gesetz in den Landtag eingebracht wird, gibt es noch nicht.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle neu gebauten Wohngebäude in Niedersachsen mit einer Dachfläche von mindestens 50 Quadratmetern mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. Das gilt auch für grundlegende Dachsanierungen. In beiden Fällen muss mindestens die Hälfte der Dachfläche mit Photovoltaik belegt werden. Alle Details dazu gibt es in der Niedersächsischen Bauordnung.
Seit dem 1. Januar 2025 muss auf neu gebauten Wohnhäusern mit einer Dachfläche von mindestens 50 Quadratmetern eine Photovoltaikanlage installiert werden. Ab 2026 gilt das auch für Dachsanierungen. Alternativ dürfen auch Solarthermieanlagen installiert werden. Das regelt die Landesbauordnung NRW.
In Rheinland-Pfalz müssen neue Wohngebäude „PV-ready“ gebaut sein. Es müssen also bestimmte Baumaßnahmen durchgeführt werden, die die spätere Installation einer PV-Anlage ermöglichen. Diese „PV-ready“-Pflicht gilt auch für Dachsanierungen. Alle Informationen dazu gibt es im Landesgesetz zur Installation von Solaranlagen.
Im Saarland gibt es aktuell keine Solarpflicht.
In Sachsen gibt es aktuell keine Solarpflicht.
In Sachsen-Anhalt gibt es aktuell keine Solarpflicht.
Aktuell gibt es in Schleswig-Holstein keine Solarpflicht für Wohngebäude. Seit 2023 gilt allerdings eine PV-Pflicht für Nichtwohngebäude. Eine Erweiterung auf Wohngebäude ist allerdings geplant und muss nur noch vom Landtag beschlossen werden. Ab wann sie in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt.
In Thüringen gibt es aktuell keine Solarpflicht.