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Photovoltaikanlage
Wirkleistungsbegrenzung

Wirkleistungsbegrenzung bei PV-Anlagen: Das ändert sich 2025

Aktualisiert:
31.1.2025
Lesezeit:
4 Minuten
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Wirkleistungsbegrenzung: Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wirkleistungsbegrenzung für Photovoltaikanlagen besagt, dass die Einspeiseleistung der PV-Anlage reduziert wird.
  • Das Anfang 2025 vom Bundestag verabschiedete Solarspitzengesetz hat die Wirkleistungsbegrenzung für bestimmte PV-Anlagen wieder eingeführt. Diese Regeln gelten voraussichtlich für alle PV-Anlagen, die ab dem 1. März 2025 in Betrieb genommen werden. Alle Details zu den aktuellen Regeln gibt es unten im Artikel.
  • Die meisten Bestandsanlagen sind nicht von der neuen Wirkleistungsbegrenzung betroffen.
  • Grundsätzlich gelten auch für Enpal Kunden die gesetzlichen Regelungen. Allerdings erfüllen die meisten Enpal Kunden die Bedingungen, um die PV-Anlage nicht drosseln zu müssen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Wirkleistungsbegrenzung?

Die Wirkleistungsbegrenzung für Photovoltaikanlagen besagt, dass die Einspeiseleistung der PV-Anlage reduziert wird. Das heißt, dass dann nur eine gewisse Menge des produzierten Stroms ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden darf. 

Die Regelung wurde ursprünglich eingeführt, um eine Überlastung des Stromnetzes zu verhindern. Damals wurde nämlich befürchtet, dass zum Beispiel an sonnigen Sommertagen so viel Solarstrom gleichzeitig eingespeist wird, dass es zu lokalen Überlastungen des Stromnetzes kommen kann. 

Gilt die 70-Prozent-Regel für die Wirkleistungsbegrenzung noch?

Nein, die sogenannte 70-Prozent-Regel für die Wirkleistungsbegrenzung wurde zum 1. Januar 2023 aufgehoben. Sie wurde 2012 eingeführt und besagte, dass PV-Anlagen mit einer Nennleistung von bis zu 30 kWp nur 70 % ihrer Nennleistung einspeisen durften. Daher kommt auch der Name „70-Prozent-Regel“. Alle Informationen dazu haben wir in diesem Artikel zusammengefasst: 70 % Regelung für PV-Anlagen

Welche Regeln gibt es aktuell zur Wirkleistungsbegrenzung?

Das Anfang 2025 vom Bundestag verabschiedete Solarspitzengesetz hat die Wirkleistungsbegrenzung für bestimmte PV-Anlagen wieder eingeführt. Diese Regeln gelten voraussichtlich für alle PV-Anlagen, die ab dem 1. März 2025 in Betrieb genommen werden.

Ab dann gilt eine „60-Prozent-Regel“ für alle Photovoltaikanlagen, die keinen intelligenten Stromzähler („Smart Meter“) und keine zertifizierte Steuerbox haben. Alle Details zu dem Gesetz gibt es auch in diesem Artikel: Solarspitzengesetz

Sind Bestandsanlagen von den neuen Regeln betroffen?

Nein, die meisten Bestandsanlagen sind nicht von der neuen Wirkleistungsbegrenzung betroffen. Es kommt dabei vor allem auf das Inbetriebnahmedatum der Solaranlage an.

  • Betreiber von Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. Januar 2023 und dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes (voraussichtlich 1. März 2025) müssen ihre Anlagen gar nicht drosseln lassen.  
  • Betreiber von Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 14. September 2022, die bereits auf 70 Prozent abgeregelt hatten, können die Abregelung von 70 Prozent beibehalten und müssen nicht auf 60 Prozent reduzieren.
  • Betreiber von Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 14. September 2022 und einer Größe bis einschließlich 7 kW, die die Einspeiseleistung nach dem 1. Januar 2023 wieder auf 100 Prozent hochgeregelt hatten, dürfen bei 100 Prozent bleiben und müssen nicht wieder reduzieren.  
  • Aber: Betreiber von Anlagen, die unter der alten 70-Prozent-Regelung nie abgeregelt hatten, zum Beispiel, weil kein Handwerkspartner gefunden wurde, oder die Abregelung schlicht vergessen wurde, müssen ihre Anlage auf 60 Prozent der Einspeiseleistung umsetzen – wie es das neue Gesetz vorsieht.

Gilt die Wirkleistungsbegrenzung auch für Enpal Kunden?

Grundsätzlich gelten auch für Enpal Kunden die gesetzlichen Regelungen. Das Gute ist, dass die meisten Enpal Solaranlagen (1) bereits über ein Smart Meter und eine Steuerbox verfügen oder (2) nach der Aufhebung der 70-Prozent-Regel entdrosselt wurden, sodass sie nicht wieder gedrosselt werden müssen.

Wie stark beeinflusst die Wirkleistungsbegrenzung die Einspeisevergütung?

In der Praxis beeinflusst die Wirkleistungsbegrenzung den Ertrag der PV-Anlage und die Einspeisevergütung nur sehr geringfügig. Im Normalfall liegt der Leistungsverlust bei nur 1 - 4 %. Als PV-Besitzer kann man also auch weiterhin vom eigenen Solarstrom profitieren.

Wie wird die Wirkleistungsbegrenzung in der Praxis umgesetzt?

Für die Umsetzung der Wirkleistungsbegrenzung gibt es zwei Methoden:

  • Harte Abriegelung: Hierbei wird die Einspeiseleistung direkt am Wechselrichter abgeriegelt. Das bedeutet, dass die Leistung der PV-Anlage abgeriegelt.
  • Softe Abriegelung: Hierbei wird die Einspeiseleistung indirekt über den Energiemanager abgeriegelt. Das Gute bei dieser Lösung ist, dass Strom intelligent gespeichert oder anderweitig verbraucht werden kann. Dadurch kann man zumindest weiter Strom produzieren und nutzen.

Wie kann man die Wirkleistungsbegrenzung umgehen?

Im Grunde gibt es nur zwei sinnvolle Wege, wie man die Wirkleistungsbegrenzung umgehen kann:

  1. Man hat bereits eine PV-Anlage und ist nicht von den neuen, oben beschriebenen Regeln betroffen.
  2. Wenn man noch keine PV-Anlage hat, achtet man darauf, dass der Photovoltaik-Anbieter einen Smart Meter und eine Steuerbox verbaut, sodass man die Anlage nicht drosseln muss.

Enpal ist in dieser Hinsicht einzigartig. Als Messstellenbetreiber rüsten wir Ihre PV-Anlage direkt bei der Installation mit einem Smart Meter aus. Dazu gehört auch eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Steuerungseinrichtung. Somit eignet sich eine Energielösung von Enpal perfekt, um die Wirkleistungsbegrenzung zu umgehen und die Energiekosten langfristig zu senken.

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