Die Wirkleistungsbegrenzung für Photovoltaikanlagen besagt, dass die Einspeiseleistung der PV-Anlage reduziert wird. Das heißt, dass dann nur eine gewisse Menge des produzierten Stroms ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden darf.
Die Regelung wurde ursprünglich eingeführt, um eine Überlastung des Stromnetzes zu verhindern. Damals wurde nämlich befürchtet, dass zum Beispiel an sonnigen Sommertagen so viel Solarstrom gleichzeitig eingespeist wird, dass es zu lokalen Überlastungen des Stromnetzes kommen kann.
Nein, die sogenannte 70-Prozent-Regel für die Wirkleistungsbegrenzung wurde zum 1. Januar 2023 aufgehoben. Sie wurde 2012 eingeführt und besagte, dass PV-Anlagen mit einer Nennleistung von bis zu 30 kWp nur 70 % ihrer Nennleistung einspeisen durften. Daher kommt auch der Name „70-Prozent-Regel“. Alle Informationen dazu haben wir in diesem Artikel zusammengefasst: 70 % Regelung für PV-Anlagen
Das Anfang 2025 vom Bundestag verabschiedete Solarspitzengesetz hat die Wirkleistungsbegrenzung für bestimmte PV-Anlagen wieder eingeführt. Diese Regeln gelten voraussichtlich für alle PV-Anlagen, die ab dem 1. März 2025 in Betrieb genommen werden.
Ab dann gilt eine „60-Prozent-Regel“ für alle Photovoltaikanlagen, die keinen intelligenten Stromzähler („Smart Meter“) und keine zertifizierte Steuerbox haben. Alle Details zu dem Gesetz gibt es auch in diesem Artikel: Solarspitzengesetz
Nein, die meisten Bestandsanlagen sind nicht von der neuen Wirkleistungsbegrenzung betroffen. Es kommt dabei vor allem auf das Inbetriebnahmedatum der Solaranlage an.
Grundsätzlich gelten auch für Enpal Kunden die gesetzlichen Regelungen. Das Gute ist, dass die meisten Enpal Solaranlagen (1) bereits über ein Smart Meter und eine Steuerbox verfügen oder (2) nach der Aufhebung der 70-Prozent-Regel entdrosselt wurden, sodass sie nicht wieder gedrosselt werden müssen.
In der Praxis beeinflusst die Wirkleistungsbegrenzung den Ertrag der PV-Anlage und die Einspeisevergütung nur sehr geringfügig. Im Normalfall liegt der Leistungsverlust bei nur 1 - 4 %. Als PV-Besitzer kann man also auch weiterhin vom eigenen Solarstrom profitieren.
Für die Umsetzung der Wirkleistungsbegrenzung gibt es zwei Methoden:
Im Grunde gibt es nur zwei sinnvolle Wege, wie man die Wirkleistungsbegrenzung umgehen kann:
Enpal ist in dieser Hinsicht einzigartig. Als Messstellenbetreiber rüsten wir Ihre PV-Anlage direkt bei der Installation mit einem Smart Meter aus. Dazu gehört auch eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Steuerungseinrichtung. Somit eignet sich eine Energielösung von Enpal perfekt, um die Wirkleistungsbegrenzung zu umgehen und die Energiekosten langfristig zu senken.
Finden Sie jetzt heraus, ob sich eine PV-Anlage auch für Ihr Haus lohnt: