Anlagenbetreiber ist nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EGG) §3 Abs. 2, “wer unabhängig vom Eigentum die Anlage für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas nutzt”. Eine Anlage ist definitionsgemäß eine Einrichtung, die Strom aus erneuerbaren Energien oder Grubengas erzeugt. Darüber hinaus kann eine Anlage auch eine Einrichtung sein, die diese zwischengespeicherte Energie in elektrische Energie umwandelt. Photovoltaikanlagen bestehen dabei aus einzelnen Modulen, die laut EEG jeweils als eigene Anlage gelten. Weitere Komponenten wie ein Stromspeicher oder eine Wallbox sind optional.
Unabhängig vom Gesetzestext übernehmen Anlagenbetreibers häufig auch den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung der Photovoltaikanlage. Darüber hinaus können auch die Überwachung der Stromproduktion und die Abrechnung mit dem Energieversorger Aufgabe des Betreibers sein. Diese Faktoren sowie die Finanzierung einer Photovoltaikanlage hängen jedoch von dem ausgewählten Anschaffungsmodell ab - z. B. Eigenfinanzierung beim Kauf, Aufnahme von Bankkrediten und Förderungen oder die Miete.
Aufgrund des aktiven Wandels in der Branche sollten Anlagenbetreiber über Technologien und gesetzliche Änderungen stets informiert bleiben. Nur so können sie ihre Anlage optimal nutzen. Anlagenbetreiber leisten durch den Betrieb von Photovoltaikanlagen eine wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduzierung von CO2-Emissionen.