Der Bebauungsplan wird häufig nur mit dem Hausbau in Verbindung gesetzt. Jedoch nimmt er in der Photovoltaik eine wichtige Rolle ein, insbesondere, wenn PV-Großanlagen errichtet werden sollen. In der Regel handelt es sich hierbei um Freiflächenanlagen. Sofern für diese später eine Einspeisevergütung seitens des Stromversorgers beantragt wird, ist der Bebauungsplan von Bedeutung.
Hierbei gelten folgende Voraussetzungen, damit das Einspeisen auch vergütet wird: Die Freiflächenanlage muss im Geltungsbereich eines Bebauungsplans errichtet werden. Das regelt § 32 EEG, wobei der Geltungsbereich selbst im § 30 Baugesetzbuch verankert ist.
Nur wenn alle Bedingungen erfüllt sind, ist der Energieversorger zur Stromabnahme und Zahlung der Einspeisevergütung verpflichtet. Wichtig ist außerdem, dass das Verfahren der Plangenehmigung sehr aufwändig ist. Häufig dauern diese bis zu einem Jahr an.