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Zuletzt aktualisiert am:
28.7.2023

Degression

Die Degression beschreibt das Prinzip, nach dem die Höhe der Einspeisevergütung berechnet wird. Dabei handelt es sich um eine jährliche Reduktion der Vergütung, die Anlagenbetreiber für jede kWh eingespeisten Strom erhalten. Als selbst produzierten Strom gilt auch Strom aus Photovoltaikanlagen. Eine Alternative zur Einspeisung ist die Nutzung eines Stromspeicher.

Die Degression orientiert sich an mehreren Faktoren, wie den Herstellungskosten von Modulen und der Einspeisemenge des Vorjahres. Generell gilt: Je mehr PV-Anlagen in Deutschland installiert werden, desto geringer fällt die Einspeisevergütung aus, sodass die Vergütung seit Jahren kontinuierlich sinkt. Schon allein deshalb lohnt sich die Anschaffung einer Solaranlage. Letztendlich hängt es aber von den Zielen der Bundesregierung ab. 

Für die Festsetzung der aktuellen Einspeisevergütung gibt es feste Regeln. Sie berechnet sich wie folgt:

  • Die Bundesregierung legt jährlich Ziele für den PV-Ausbau in Deutschland fest, welche alle drei Monate überprüft werden.
  • Je nach Ergebnis dieser Überprüfung, erfolgt eine schwache oder starke Degression.
  • Die jeweilige Senkung (“Degressionsrate”) gilt immer für drei Monate.
  • Je näher die aktuelle Auswertung an den festgelegten Ziele leigt, desto stärker sinkt die Einspeisevergütung. Dabei wird der Basisdegressionswert von 0,4% zugrund gelegt.

Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel zur Einspeisevergütung 2024.

Dieses Prinzip wurde bis Ende Juli 2022 genutzt, wurde aber im Rahmen des “Osterpakets” der Bundesregierung bis Februar 2024 ausgesetzt. Bis dahin bleibt die Einspeisevergütung also bei 8,2 Cent pro Kilowattstunde. 

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