Die EEG-Umlage ist ein Bestandteil des Ausgleichsmechanismus und definiert Art und Umfang der Mehrkostenweiterleitung an den Stromkunden. So wird die finanzielle Überbelastung der Netz- und Übertragungsnetzbetreiber verhindert, denen schließlich die Pflicht obliegt, Photovoltaikstrom abzunehmen und zu vergüten.
Die Stromerzeugung aus regenerativen Energien ist teilweise noch immer kostspieliger als aus fossilen Brennstoffen. Um die mit der kontinuierlichen Umstellung auf Ökostrom einhergehenden Mehrkosten zu decken, wurde die EEG-Umlage im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegt.
Es erfolgt alljährlich eine Neuberechnung der EEG-Umlage, welche laut Erneuerbare-Energien-Gesetz zum 15. Oktober zu veröffentlichen ist. Ihr Wert berechnet sich wie folgt:
Einnahmen aus EEG-Umlage und Ökostromvertrieb abzüglich der Ausgaben für Rücklagen, Einspeisevergütungen und Ökostromvertriebsausgaben.