Der Energieversorger bzw. das Energieversorgungsunternehmen (EVU) wird auch als Netzbetreiber bezeichnet. Er ist laut EEG verpflichtet, den mittels PV-Anlage erzeugten Strom für den ebenfalls im EEG festgelegten Tarif abzunehmen, wenn dieser ins öffentliche Netz eingespeist wird.
Nur bei sehr großen PV-Anlagen (mehr als 30 kWp Leistung) muss der Energieversorger eine Einspeisezusage erteilen. Ansonsten verpflichtet ihn schon das Gesetz zur Stromabnahme und –vergütung.
Der Einspeisezusage geht dabei eine Netzverträglichkeitsprüfung der PV-Anlage voraus, bei der der sogenannte Einspeisepunkt definiert wird. Falls dieser auf einem anderen Gebiet liegt, muss ein Gestattungsvertrag geschlossen werden.