Als Niedrigenergiehaus werden Neubauten sowie sanierte Altbauten bezeichnet, die das jeweilige gesetzlich geforderte energietechnische Anforderungsniveau unterschreiten.
Aktuell gilt in Deutschland das Anforderungsniveau der Energieeinsparverordnung (EnEV – gültig seit 1. Februar 2002). Die Institution EnEV begrenzt jeweils in Abhängigkeit des Kompaktheitsgrads (A/V-Verhältnis) den spezifischen Transmissionswärmeverlust des Gebäudes sowie den Primärenergiebedarf.
Um den Standard „Niedrigenergiehaus“ zu erreichen, dürfen 70 kWh/(m²a) Heizwärmebedarf nach der seit 1. Februar 2002 in Deutschland geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht überschritten werden.