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§ 14a EnWG einfach erklärt: So profitieren Hausbesitzer

Aktualisiert am 24.9.2024
Lesezeit: 7 Minuten

§ 14a EnWG: Das Wichtigste in Kürze

  • Der § 14a EnWG verpflichtet Hauseigentümer, steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen anzuschließen und beim Netzbetreiber anzumelden. Im Gegenzug erlaubt es dem Netzbetreiber, die Leistung dieser Anlagen vorübergehend zu begrenzen, um eine Überlastung des Stromnetzes zu vermeiden und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Anlagen dürfen dabei nicht vollständig abgeschaltet werden.
  • Die Neuregelung des § 14a EnWG soll garantieren, dass die Installation großer Verbraucher wie Wärmepumpe und Wallbox nicht vom Netzbetreiber abgelehnt werden können. Gleichzeitig sollen die Netzstabilität gewährleistet und der Ausbau erneuerbarer Energien weiter gefördert werden.
  • Enpal hat mit Enpal.One einen Energiemanager entwickelt, der in der Lage ist, auf Limitierungssignale  der Netzbetreiber zu reagieren und gleichzeitig die Verbrauchseinrichtungen intelligent steuert. Für Hausbesitzer heißt das: Die Nutzung von Eigenstrom wird maximiert und die Stromkosten werden möglichst gering gehalten.

Mit der Neuregelung des § 14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sollen Hemmnisse beim Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen und Stromspeichern abgebaut werden. Ziel ist es, deren Integration ins Stromnetz zu erleichtern und so die Energiewende voranzutreiben.

In diesem Artikel erfahren Sie, was genau das bedeutet, wieso es wichtig ist und wie Sie mit Enpal von der Neuregelung des Gesetzes profitieren können.

Inhaltsverzeichnis

Was steht im § 14a EnWG?

Der § 14a EnWG legt fest, dass Netzbetreiber den Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) nicht wegen mangelnder Netzkapazität verweigern dürfen. Im Gegenzug müssen die Anlagen eine netzdienliche Steuerung durch den Netzbetreiber ermöglichen, sodass die Leistung der Verbraucher zum Beispiel im Falle einer drohenden Stromnetzüberlastung reduziert werden kann. Dafür wiederum profitieren Haushalte mit § 14a-konformen Verbrauchseinrichtungen von reduzierten Netzentgelten.

Einfach gesagt: Hausbesitzer dürfen Verbraucher wie eine Wärmepumpe immer betreiben, der Netzbetreiber darf die Leistung aber vorübergehend limitieren, falls die Netzstabilität gefährdet ist. Da der Haushalt dazu bereit ist, die Leistung der Wärmepumpe im Notfall steuern zu lassen, bezahlt er ca. 150 € weniger Netzentgelt pro Jahr.

Wichtig: Im Gegensatz zu weit verbreiteten Annahmen werden die Anlagen dabei nicht abgeschaltet, sondern auf eine reduzierte Leistungsgrenze gedrosselt, sodass der Betrieb weiterhin gesichert ist. Dies dient der Vermeidung lokaler Netzüberlastungen und der Sicherstellung der Versorgungssicherheit.

Warum ist § 14a EnWG wichtig?

Die Energiewende schreitet weiter voran, die Anzahl der Ladesäulen für Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen sowie Solaranlagen mit Batteriespeichern steigt kontinuierlich. Laut dem Bundesverband Solarwirtschaft wurden im Jahr 2023 allein in Deutschland ca. 14 GWp an neuer Photovoltaik Kapazität installiert. Dies ist ein Anstieg von 85 Prozent mehr als im Vorjahr 2022. Alle diese flexiblen, dezentralen Anlagen führen jedoch zu einer stärkeren und volatileren Belastung des Stromnetzes in Deutschland.

Genau da kommt die Neuregelung gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ins Spiel, die am 1. Januar 2024 in Kraft trat. Sie soll:

  • Haushalten einen dauerhaften Betrieb von PV-Anlage, Wärmepumpe & Co. garantieren
  • Die Netzstabilität gewährleisten
  • Den Ausbau erneuerbarer Energien weiter fördern

Hat § 14a jetzt schon Auswirkungen?

Aktuell ist das Gesetz für die meisten Haushalte noch irrelevant. Eine unmittelbare Steuerung von Anlagen durch § 14a EnWG ist noch nicht zu erwarten, da das Stromnetz in Deutschland derzeit nicht überlastet ist und die Netzbetreiber die neuen Regelungen noch nicht vollständig umsetzen können. 

Zudem gibt es noch keine zertifizierten Steuerboxen auf dem Markt, unter anderem weil noch klare technische Vorgaben fehlen. Die Steuerbox wird benötigt, um die Signale des Netzbetreibers vom Smart Meter Gateway zu empfangen und an die Anlagen weiterzuleiten. Obwohl das Gesetz bereits seit Anfang des Jahres in Kraft ist, ist die Frist für die technische Ausarbeitung der Kommunikationsstandards sowie die Umsetzung der Steuerbefehle momentan noch für den 01.10.2024 geplant.

Mittelfristig werden solche Limitierungen seitens der Netzbetreiber jedoch nötig werden, vor allem wenn der Ausbau der erneuerbaren Energien weiter vorangetrieben wird und immer mehr Haushalte in Deutschland über Solaranlagen, Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge verfügen werden. Unsere Kunden sind dank unseres Energiemanagementsystems Enpal.One jedoch bereits heute bestens vorbereitet. Dieses System hilft, spürbare Eingriffe zu vermeiden, attraktive Zusatzeinnahmen zu erzielen und gleichzeitig einen entscheidenden Schritt in Richtung eines digitaleren und flexibleren Energiemarktes in Deutschland zu machen. Mehr dazu in den nächsten Abschnitten.

Welche Verbrauchseinrichtungen sind von § 14a EnWG betroffen?

Seit dem 1. Januar 2024 fallen folgende Anlagen unter die Neuregelung des § 14a EnWG, wenn sie ans Stromnetz angeschlossen sind und eine Nennleistung über 4,2 kW haben:

  • Wärmepumpen
  • Wallboxen (E-Auto-Ladestationen)
  • Stromspeicher
  • Klimaanlagen

Auch die Summe mehrerer Verbrauchseinrichtungen ist entscheidend: Wenn z. B. mehrere Wärmepumpen oder Ladepunkte zusammen die 4,2 kW Nennleistung überschreiten, müssen sie ebenfalls steuerbar sein.

Hauseigentümer müssen alle neuen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen beim Netzbetreiber anmelden und sicherstellen, dass diese technisch in der Lage sind, vom Netzbetreiber abgeregelt zu werden. Im Gegenzug dürfen Netzbetreiber den Anschluss solcher § 14a-konformen Anlagen nicht mehr aufgrund von Kapazitätsengpässen verweigern. Die Regelung erleichtert somit den Anschluss neuer Anlagen, optimiert die Netzinfrastruktur und unterstützt eine stabile Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz.

Gut zu wissen: Enpal kümmert sich für die Kunden darum, dass alle Verbrauchseinrichtungen ordnungsgemäß beim Netzbetreiber angemeldet werden und den technischen Anforderungen entsprechen. Jeglicher bürokratischer Aufwand bleibt Enpal Kunden dadurch erspart.

Welche technischen Anforderungen gibt es im § 14a EnWG?

Ab 2024 müssen neu installierte steuerbare Verbrauchseinrichtungen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen, um die netzdienliche Steuerung durch den Netzbetreiber zu ermöglichen:

  • Die Anlage muss für die Steuerung durch ein intelligentes Messsystem bestehend aus einem Smart Meter und einer Steuerbox ausgerüstet sein.
  • Für die Kommunikation zwischen Anlage und Netzbetreiber gibt es zwei Varianten:
    • Die einzelnen Komponenten der Anlage werden direkt von der Steuerbox angesteuert.
    • Das Steuersignal wird an ein Energiemanagementsystem beim Kunden gesendet, das die Anlage dann entsprechend regelt.
  • Für Bestandsanlagen gelten Übergangsfristen: Diese müssen erst bis 2029 schrittweise umgerüstet werden, um steuerfähig zu sein.
  • Auch die Anlagenbetreiber haben Dokumentationspflichten und müssen dem Netzbetreiber technische Daten zur Verfügung stellen.

Enpal unterstützt seine Kunden bei der Umsetzung dieser Anforderungen. Der Energiemanager Enpal.One stellt sicher, dass die Anlage die technischen Voraussetzungen erfüllt. Bei einer Leistungsbegrenzung durch den Netzbetreiber verteilt er die verfügbare Energie intelligent auf Wärmepumpe, Wallbox und andere Verbraucher.

Im Vergleich zur harten Limitierung per Rundsteuerempfänger ermöglicht die digitale Anbindung über Enpal.One eine stufenlose Regelung. So kann der Netzbetreiber die Leistung bei Bedarf schrittweise anpassen, statt die Anlage komplett abzuschalten. Für die Kunden bedeutet das mehr Komfort und Flexibilität. Wie genau das technisch funktioniert, erklären wir im nächsten Abschnitt.

Für Technik-Experten: So setzt Enpal § 14a EnWG technisch um

Für die Kommunikation der Netzbetreiber über das beim Endkunden verbaute Smart Meter Gateway (SMGW) wird eine weitere Komponente benötigt, die sogenannte FNN-Steuerbox. Aktuell sind zwei zugelassene Schnittstellen vorgesehen, mit denen SteuVEs an die Steuerboxen angeschlossen werden dürfen:

  • analog per Relaissteuerung
  • per digitaler Schnittstelle (nach Norm VDE-AR-E 2829-6-1), wie zum Beispiel das universelle EEBUS Protokoll

Die Relaissteuerung ist aufwendiger in der Installation und bietet keine stufenlose Limitierung der SteuVEs. Das kann gegebenfalls dafür sorgen, dass Geräte komplett abgeschaltet werden müssen.

Enpal.One hingegen verwendet das EEBUS Protokoll, welches von der Bundesnetzagentur (BNetzA) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützt wird, um eine standardisierte Kommunikation zwischen der Steuerbox und den SteuVEs sicherzustellen. Enpal.One gewährleistet, dass Anlagen § 14a-konform sind, indem es Steuerungsvorgaben direkt vom Netzbetreiber empfängt und dann den erlaubten Netzbezug intelligent und effizient zwischen allen verbauten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen aufteilt, auch an Geräte ohne EEBUS-Schnittstelle.  

Beispiel: Ein Haushalt verfügt über drei steuerbare Verbrauchseinrichtungen:  

  • Batteriespeicher
  • Wärmepumpe
  • Ladesäule  

Aufgrund des sogenannten Gleichzeitigkeitsfaktors für SteuVE hinter Energiemanagementsystemen stehen diesem Haushalt im Falle einer Drosslung durch den Netzbetreiber insgesamt 10,5 kW Netzbezug zur Verfügung. Das Enpal.One Energiemanagementsystem empfängt das Limitierungssignal von 10,5 kW vom Netzbetreiber und verteilt die Stromflüsse der Enpal-Komponenten optimal. Zudem nutzt es die Batterie und den Solarstrom der PV-Anlage auf dem Dach. Dadurch können die Wärmepumpe und die Ladesäule weiterhin ohne Komforteinbußen betrieben werden, während neben dem normalen Haushaltsstrom noch insgesamt 10,5 kW für die SteuVE aus dem Netz bezogen werden können.

Mit dieser innovativen Lösung trägt Enpal aktiv zur Sicherung der deutschen Netzinfrastruktur bei und bietet unseren Kunden eine zuverlässige und zukunftssichere Energieversorgung, die den Komfort im Haushalt erhält und gleichzeitig die Energiekosten senkt.

Welche Pflichten haben Netzbetreiber durch die Neuregelung von § 14a?

Die Neuregelung des § 14a EnWG bringt nicht nur Chancen für Verbraucher, sondern auch neue Pflichten für Netzbetreiber mit sich:

  • Anschlusspflicht für steuerbare Verbrauchseinrichtungen: Netzbetreiber müssen den Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ermöglichen und dürfen ihn nicht mehr wegen mangelnder Netzkapazitäten verweigern. Das gilt für Neuanlagen ab dem 1.1.2024 sowie für bestehende Anlagen, die nachträglich mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung wie einer Wallbox erweitert werden.
  • Umsetzung der netzdienlichen Steuerung: Im Gegenzug erhalten die Netzbetreiber das Recht, die Anlagen bei Bedarf netzdienlich zu steuern, um eine Überlastung der Netze zu vermeiden. Dafür müssen sie die technischen Voraussetzungen schaffen, z. B. durch den Einbau intelligenter Messsysteme und Steuerboxen. Die Netzbetreiber können wählen, ob sie die Anlagen direkt steuern oder die Steuerung an ein Energiemanagementsystem beim Kunden delegieren. Bis 2029 müssen sie in jedem Fall steuerfähig sein.
  • Dokumentations- und Informationspflichten: Die Netzbetreiber sind verpflichtet, die Einbindung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zu dokumentieren und die Kunden über die geplanten Steuerungsmaßnahmen zu informieren. Außerdem müssen sie der Bundesnetzagentur und den Regulierungsbehörden regelmäßig Bericht über die Umsetzung der Vorgaben aus § 14a EnWG erstatten. Dazu gehören unter anderem Angaben zur Anzahl der angeschlossenen Anlagen, zur Häufigkeit und Dauer der Steuerungsmaßnahmen sowie zu den dadurch erzielten Einsparungen.

Welche Vorteile bietet Enpal in Bezug auf § 14a?

Zunächst einmal stehen allen Kunden, die eine § 14a-konforme Anlage installiert haben, reduzierte Netznutzungsentgelte zu. Diese Vergünstigungen führen zu direkten Kosteneinsparungen von circa 150 Euro pro Jahr, unabhängig davon, ob tatsächlich eine Limitierung der Leistung erfolgt oder nicht. In Zukunft wird es neben den pauschalen Reduzierungen auch sogenannte zeitvariable Netzentgelte geben, die zu zusätzlichen Einsparungen führen können.

Zusätzlich wird die Eigenerzeugung aus Solaranlagen und Batteriespeichern genutzt, um den Einfluss von Netzbegrenzungen zu minimieren. Wie geht das? Enpal.One verteilt bei einer Dimmung durch den Netzbetreiber die Energieflüsse im gesamten Haus optimal, sodass wichtige Geräte wie Wärmepumpen und Ladesäulen weiterhin effizient betrieben werden können.

Enpal.One verteilt den Strom jederzeit optimal im Haushalt.

Dies gewährleistet nicht nur den Erhalt des Komforts, sondern auch die maximale Nutzung von Eigenstrom, was zu weiteren Kosteneinsparungen führt. Durch diese intelligente Steuerung bleiben unsere Kunden flexibel und profitieren von einem nachhaltigen und kosteneffizienten Betrieb ihrer Anlagen, selbst bei Netzengpässen.

Ob Enpal.One auch bei Ihnen verfügbar ist, finden Sie hier heraus: