Die Koffer sind gepackt, der Transporter ist bereits auf dem Weg und Sie stehen in den Startlöchern für den Umzug in Ihr neues Zuhause. Doch ein Wohnungswechsel bringt auch immer große Veränderungen mit sich. Angesichts der langen To-do-Liste verliert man schnell den Überblick.
Ein besonders wichtiger Punkt sind die notwendigen Gänge zu den Behörden. Allen voran die offizielle Ummeldung beim Einwohnermeldeamt. Wir zeigen Ihnen im Folgenden, woran Sie denken müssen und was es zu beachten gibt, wenn Sie Ihre neue Wohnung anmelden. So gelingt auch Ihr Umzug unkompliziert, fristgerecht und stressfrei.
Deutschland ist eine Behördenhochburg. So ist es wenig verwunderlich, dass unterschiedliche Bezirke unterschiedliche Namen für dieselbe Behörde haben: Einwohnermeldeamt, Bezirksamt oder Bürgerbüro. In der Regel nennt sich das zuständige Amt für Wohnsitzangelegenheiten jedoch Einwohnermeldeamt.
Sollten Sie sich allerdings nicht sicher sein, können einen Blick in den Behördenfinder für Ihren jeweiligen Bezirk oder Ihre neue Postleitzahl werfen. Dort finden Sie heraus, wo genau Sie Ihren Wohnort ummelden können.
Sie sind zu beschäftigt und können die Ummeldung Ihres Wohnorts vor Ort nicht persönlich beantragen? Vielleicht fragen Sie sich auch, ob man den Vorgang stattdessen online abwickeln kann?
In einigen Fällen ist es auf der Website oder sogar postalisch möglich, die neue Wohnung oder das neue Haus anzumelden. Informieren Sie sich daher telefonisch oder per Mail im Vorfeld bei Ihrer neuen Gemeinde, ob dieser Service angeboten wird.
Falls nicht, stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Auswahl:
Soweit so gut. Doch wie sieht es aus, wenn man beruflich viel pendelt und daher eine Zweitwohnung benötigt? Müssen Pendler auch Zweitwohnungen anmelden?
Sofern sich beide Wohnungen in Deutschland befinden, müssen tatsächlich auch beide angemeldet werde.
Grundsätzlich gilt zunächst, dass man sich bei zwei Wohnungen für einen Hauptwohnsitz entscheiden muss. Sorgt man bereits für seine eigene Familie, so entspricht immer der Familienwohnsitz dem Hauptwohnsitz. Dies gilt unabhängig davon, wo man sich zeitlich mehr aufhält. Ansonsten ist der Hauptwohnsitz für Unverheiratete ohne Kinder oder Singles dort, wo man die meiste Zeit verbringt.
Geben Sie Ihren Nebenwohnsitz auf, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, diesen wieder abzumelden. Das ist auch der Fall, wenn Sie Deutschland verlassen und ins Ausland abwandern. Die Abmeldung können Sie ca. 1 Woche vor Auszug vornehmen. Melden Sie nur Ihren Hauptwohnsitz um, so müssen Sie üblicherweise nichts tun. Hier werden Sie automatisch abgemeldet.
Der Umzug ist vollbracht. Die ersten Kisten sind bereits ausgepackt. Sobald Sie Ihre Wohnung offiziell bezogen haben, bleibt Ihnen im Regelfall 1 - 2 Wochen Zeit, um bei Ihrem Einwohnermeldeamt Ihre Adresse umzumelden. Doch was brauchen Sie genau für die Ummeldung? Folgende Dokumente müssen Sie unbedingt mitbringen:
Fall 1 – Sie ziehen alleine um
Um eine Wohnungsgeberbestätigung für eine Mietwohnung zu bekommen, muss vorher ein Mietvertrag geschlossen worden sein. Den Mietvertrag müssen Sie jedoch nicht zur Anmeldung Ihres Wohnorts mitnehmen!
Fall 2 – Sie ziehen mit einer Wohngemeinschaft oder als unverheiratetes Paar um
Fall 3 – Sie ziehen mit Ihrer Familie um
Erläuterungen zum Spezialfall: Dieser tritt ein, wenn Ihr Kind mit in Ihre neue Hauptwohnung umzieht. Vorher hat es aber mit beiden Elternteilen in der alten Hauptwohnung gelebt. Von den Behörden akzeptiert wird eine schriftliche Vereinbarung oder eine familiengerichtliche Entscheidung über den neuen Lebensmittelpunkt des Kinds. Das Gleiche gilt, wenn das Kind von dem Hauptwohnsitz des einen Elternteils zum anderen Elternteil umgemeldet wird. Ab dem 16. Lebensjahr bedarf es keiner Zustimmung der Sorgeberechtigten mehr.
Wie bereits oben erwähnt, haben Sie meistens 1 - 2 Wochen Zeit, wenn Sie Ihren Wohnsitz woanders anmelden wollen. Doch welche Kosten kommen nun auf Sie zu? Die Anmeldung Ihres neuen Wohnortes ist im Normalfall kostenlos, wenn Sie sich an die vorgegebenen Fristen halten. Nur in seltenen Fällen müssen Sie mit einer Bearbeitungsgebühr von bis zu 20 € rechnen.
Für genauere Informationen erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Sollten Sie die Frist versäumen, kann es unter Umständen passieren, dass Sie ein Bußgeld zahlen müssen. Laut dem Bundesmeldegesetz (BMG) sind Sie nämlich dazu verpflichtet, sich beim Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnorts zu melden, wenn Sie dort länger als 6 Monate bleiben wollen. Die Höhe des Bußgelds wird vom jeweiligen Sachbearbeiter festgelegt. Sie bewegt sich in der Regel zwischen 20 - 30 €.
Darüber hinaus zieht der Gang zur Behörde in diesem Fall auch Annehmlichkeiten nach sich. Denn erst nachdem Sie Ihren neuen Wohnsitz registriert haben, können Sie beispielsweise Ihr Auto ummelden. Nachfolgend finden Sie eine kurze Übersicht, wen Sie alles persönlich bezüglich Ihres Wohnungswechsels kontaktieren müssen.
Sollten Sie nach Ihrem Umzug vergessen haben, jemandem Ihre neue Adresse mitzuteilen, so ist das kein Problem. Sie können bei der Post einfach einen Nachsendeauftrag oder eine Umzugsmitteilung hinterlegen.
Der Unterschied dieser beiden Services liegt darin, dass eine Umzugsmitteilung kostenlos ist. Darüber hinaus werden Dienstleister wie Banken und Versicherungen über Ihre neue Adresse informiert. Allerdings werden Briefe und Pakete nur beim kostenpflichtigen Nachsendeauftrag an Sie weitergeleitet. Diese Option könnten Sie nutzen, um für einen befristeten Zeitraum zu überprüfen, ob Sie wirklich an alle gedacht haben.
Ihr Zuhause ist frisch eingerichtet und Sie sind bereit für den Neustart. Warum dann nicht gleich auch ein neues Kapitel in Ihrer Stromversorgung aufschlagen? Wussten Sie schon, dass Sie vollkommen emissionsfrei und mithilfe von staatlichen Förderungen Ihre Stromerzeugung selbst in die Hand können? Wie wäre es, wenn Sie den Neubeginn mit einer Verbesserung Ihres ökonomischen Fußabdrucks durch Grünstrom und einer Entlastung Ihres Geldbeutels einläuten?
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