Seit Anfang 2024 fördert die KfW im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) die Anschaffung von Wärmepumpen. Diese heizen Haushalte günstig, effizient und nachhaltig - deshalb werden sie immer beliebter bei Eigenheimbesitzern. Über die bundesweite KfW-Förderung hinaus bieten die meisten Bundesländer auch eigene landesweite Förderungsprogramme. Beispielsweise die Förderung für den Ersatz von Ölheizkesseln. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Fördermöglichkeiten es für Wärmepumpen im Jahr 2024 in Nordrhein-Westfalen gibt und wie Sie von der finanziellen Unterstützung profitieren können.
Seit der Neugestaltung des Bundesprogramms Energieeffizienz in Gebäuden (BEG) im Juli 2022 wurde die Förderlandschaft vereinfacht. Im Merkblatt der KfW zur Wärmepumpe Förderung ist zu lesen: „Gefördert wird der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz“.
Ganz einfach gesagt: Wenn Sie eine neue Heizung einbauen, die die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert und/oder die Nutzung von erneuerbaren Energien im Gebäude steigert, ist diese Heizung grundsätzlich förderfähig. Diese Bedingung trifft auf die Wärmepumpe voll und ganz zu. Daneben werden u. a. auch Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen und andere Heizsysteme gefördert.
In 2024 sind insgesamt bis zu 70 % der Kosten für eine Wärmepumpe über die BEG Einzelmaßnahmen förderfähig. Das Besondere: Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt, muss also nicht zurückgezahlt werden! Der Höchstfördersatz von 70 % kann sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen:
Neben den Förderprogrammen des Bundes wie dem BEG gibt es auch regionale Fördermöglichkeiten von Bundesländern, Städten oder Gemeinden für die Installation einer Wärmepumpe. Um die regionalen Förderprogramme optimal nutzen zu können, werden im folgenden Beitrag alle zusätzlichen Fördermöglichkeiten des Landes Nordrhein-Westfalen vorgestellt.
Weitere Informationen zur allgemeinen Förderung einer Wärmepumpe finden Sie in dem folgenden Artikel: Wärmepumpe Förderung
In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen speziell für den Einbau und die Nutzung von Wärmepumpen. Diese Programme bieten finanzielle Anreize und Unterstützung, um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu erleichtern. Die Förderprogramme werden in der Regel über die NRW.BANK, die Staatsbank des Landes Nordrhein-Westfalen, abgewickelt.
Förderprogramme im Überblick:
Die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen bietet mit dem „NRW.BANK-Effizienzkredit“ ein Förderprogramm in Form eines Ratenkredits an. Das Programm richtet sich an Angehörige der freien Berufe, wie auch KMU. Gefördert werden Maßnahmen, die zu erheblichen Energieeinsparungen und deutlichen Reduzierungen der CO₂-Emissionen beitragen. Das Ratendarlehen kann bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen übernehmen. Der Höchstbetrag liegt hier bei 10 Millionen Euro.
Darüber hinaus werden energetische Einzelmaßnahmen in bestehenden Nichtwohngebäuden nach der BEG gefördert. Dazu gehören die Verbesserung der Gebäudehülle, die Optimierung der Heizungsanlagen und der sonstigen Anlagentechnik.
Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls hier.
Das Programm fördert innovative Technologien und Lösungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in Form von Zuschüssen. Der konkrete Förderumfang und die Höhe des Zuschusses hängen von der Art des Vorhabens ab. Von dem Förderprogramm sind kaum Zielgruppen ausgeschlossen: Es richtet sich mitunter an Privatpersonen, Gesellschaften, Unternehmen, Organisationen und Parteien. Es werden mitunter auch erneuerbare Energien, wie Wärmepumpen, gefördert. Eine ausführliche Auflistung alles förderfähigen Maßnahmen finden Sie auf der Förderwebsite.
Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls hier.
Das Förderprogramm NRW.BANK-Gebäudesanierung unterstützt die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Nordrhein-Westfalen anhand von zinsgünstigen Darlehen. Förderberechtigt sind Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen an ihrem selbstgenutzten Wohneigentum durchführen möchten. Es bietet zinsgünstige Kredite für Maßnahmen wie die Optimierung der Heizungsanlage. Gefördert wird in Form eines Annuitätendarlehens. Es können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen übernommen werden. Der Mindestbeitrag liegt dabei bei 2.500 € - der Höchstbeitrag bei 75.000 €.
Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls hier.
Das Förderprogramm „Eigentumsförderung - Modernisierung“ der NRW.BANK unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien in Nordrhein-Westfalen bei der Modernisierung ihrer Immobilie. Mit zinsgünstigen Darlehen werden energetische Modernisierungsmaßnahmen gefördert. Es unterstützt Eigentümer dabei, ihre Immobilie nachhaltig zu optimieren und zu einem attraktiven und zeitgemäßen Zuhause zu machen. Der Finanzierungsanteil liegt bei bis zu 100 %, der Höchstbetrag bei 220.000 €.
Alle näheren Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie hier.
Das Förderprogramm „NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen“ unterstützt private Eigentümer von Wohnimmobilien in Nordrhein-Westfalen bei Maßnahmen zur energetischen Sanierung und nachhaltigen Modernisierung. Mit zinsgünstigen Darlehen werden Investitionen in energieeffiziente Technologien und umweltschonende Baumaßnahmen gefördert. Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bei Sanierungsvorhaben und bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten bei Neubauvorhaben gefördert.
Alle näheren Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie hier.
Bei dem Förderprogramm „Weg vom Gas“ handelt es sich um eine Variante des NRW.BANK-Universalkredits zur Förderung der Erdgasumstellung. Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen und Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei der Umstellung auf alternative Energieträger und nachhaltige Technologien. Mit zinsgünstigen Krediten werden Investitionen in energieeffiziente Lösungen gefördert, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren und den Klimaschutz zu unterstützen. Das Programm bietet flexible Finanzierungsmöglichkeiten und berücksichtigt individuelle Bedürfnisse und Projektanforderungen.
Alle näheren Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie hier.
Das Förderprogramm „Mietwohnraumförderung - Modernisierung“ der NRW.BANK unterstützt Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohnungen von natürlichen und juristischen Personen. Mit zinsgünstigen Darlehen werden Wohnungseigentümer dabei unterstützt, ihren Wohnungsbestand energetisch zu sanieren, den Wohnkomfort zu erhöhen und die Wohnqualität für die Mieter zu verbessern. Der Finanzierungsanteil liegt bei bis zu 100 %, der Höchstbetrag bei 220.000 €.
Alle näheren Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie hier.
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Wodurch zeichnet sich dieses Modell aus?
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