Wer darf den Gasanschluss abmelden?
Die Abmeldung eines Gasanschlusses kann durch folgende Personen oder Institutionen erfolgen:
- Der Eigentümer der Immobilie
- Eine bevollmächtigte Person (schriftliche Vollmacht erforderlich)
- Ein beauftragter Fachbetrieb (wenn von Gasnetzbetreiber gefordert)
Welche Optionen gibt es, um Gas abzumelden?
Bei der Gasabmeldung hat man zwei Möglichkeiten, die sich im Umfang und Kosten unterscheiden. Die Bezeichnung der Optionen ist nicht einheitlich – am besten tritt man mit dem zuständigen Gasnetzbetreiber in Kontakt, um die Begrifflichkeiten eindeutig zu klären.
Außerbetriebnahme: Reiner Ausbau des Gaszählers (empfohlen)
- Der Gaszähler wird ausgebaut, aber der Hausanschluss bleibt erhalten.
- Diese Option ist sinnvoll, wenn Sie den Gasanschluss in Zukunft eventuell wieder nutzen möchten, da eine Wiederinbetriebnahme einfach wieder möglich ist.
- In der Regel entstehen hierbei geringere Einmalkosten.
Stilllegung des Gasanschlusses
- Der Gasanschluss wird dauerhaft stillgelegt und nicht mehr genutzt.
- Tiefbauarbeiten können erforderlich sein, um die Leitung zu trennen.
- Diese Art der Abmeldung ist in der Regel kostenpflichtig, mit teilweise hohen Einmalkosten.
Wir empfehlen die Außerbetriebnahme, da sie kostengünstiger und flexibler ist. Am besten lässt man sich dazu vom Gasnetzbetreiber beraten.
Welche Informationen werden für die Gasabmeldung benötigt?
Um die Abmeldung durchzuführen, können folgende Informationen benötigt werden:
- Kundennummer und/oder Vertragskontonummer
- Zählernummer und aktueller Zählerstand
- evtl. Bild Ihres Gaszählers
- Bevollmächtigung (falls erforderlich)
Wie läuft die Gasabmeldung ab?
- Gasabmelder kontaktieren: Hier ist eine Übersicht der zuständigen Gasnetzbetreiber.
- Alle erforderlichen Informationen für die Gasabmeldung übermitteln.
- Art der Abmeldung wählen: Mit dem Netzbetreiber die individuell beste Option auswählen.
- Termin vereinbaren: Nach Bestätigung durch den Gasnetzbetreiber wird ein Termin für die Abmeldung vereinbart.
- Schriftliche Bestätigung erhalten: Der Netzbetreiber sendet eine schriftliche Bestätigung der Abmeldung.
Wann wird der Gaszähler ausgebaut?
Der Ausbau des Gaszählers erfolgt in der Regel innerhalb einiger Wochen nach Antragstellung. Der Netzbetreiber gibt dabei rechtzeitig Bescheid, wann der Termin stattfindet.
Schlussrechnung und Kosten
Nach der Abmeldung erhält man eine Schlussrechnung auf Basis des letzten Zählerstands. Falls ein Guthaben besteht, wird es erstattet. Die Kosten für die Abmeldung sind unterschiedlich, da über 700 Netzbetreiber in Deutschland tätig sind und kundenspezifische Daten für die Kosten eine Rolle spielen (bspw. Gasleitungslänge). Dazu erkundigt man sich am besten direkt beim Gasnetzbetreiber.