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GEG 2024: Das Gebäudeenergiegesetz einfach erklärt

Aktualisiert am 21.10.2024
Lesezeit: 4 Minuten

GEG: Das Wichtigste in Kürze

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird aus gutem Grund auch „Heizungsgesetz“ genannt. Denn das GEG zielt darauf ab, die Gebäude in Deutschland energieeffizienter zu machen und dabei die Nutzung erneuerbarer Energien voranzutreiben. Dabei spielen Heizungen eine zentrale Rolle. Was Hausbesitzer aktuell zum GEG wissen müssen:

  • Seit dem 1. Januar 2024 schreibt es vor, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % der Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen müssen („65-Prozent-Regel“).
  • Diese Pflicht gilt vorerst nur für Neubauten in Neubaugebieten, wird aber voraussichtlich in den nächsten Jahren flächendeckend eingeführt.
  • Für Bestandsbauten gibt es aktuell weder ein Verbot von fossilen Heizungen noch eine Austauschpflicht.
  • Laut GEG erlaubte Heizsysteme sind unter anderem Wärmepumpen, Fernwärme, Solarthermie, Biomasseheizungen, und Hybridheizungen, die die 65-Prozent-Regel erfüllen.
  • Die Anschaffungskosten einer klimafreundlichen Heizung werden mit bis zu 70 % gefördert.
Enpal Monteure bei der Montage einer neuen Heizung

Seit dem 1. Januar 2024 ist die Neuauflage des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Wichtigster Inhalt: Neue Heizungen müssen mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Wir erklären, was genau das bedeutet, welche Heizungen erlaubt sind und wie Hausbesitzer davon profitieren können.

Inhaltsverzeichnis

Warum gibt es das GEG?

Das große Ziel des Gebäudeenergiegesetzes: Bis 2045 Klimaneutralität erreichen, indem die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen gelöst und deren Import reduziert wird. Um das zu erreichen, enthält das GEG laut Gesetzestext vor allem „Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung von Gebäuden.“

Bestandsbauten und Neubauten im GEG

Im GEG wird klar zwischen den Regeln für Neubauten und den Regeln für Bestandsbauten unterschieden. Generell gilt: Als Neubau gelten alle Gebäude, deren Bauantrag nach dem 1. Januar 2024 gestellt wurde. Zusätzlich spielt auch die kommunale Wärmeplanung eine Rolle für die Regelungen im Gesetzestext.

GEG-Regeln für den Neubau

Heizungen in Neubauten, die in Neubaugebieten stehen, müssen mit 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden („65-Prozent-Regel“). Außerhalb von Neubaugebieten gilt die 65-Prozent-Regel erst ab Januar 2026.

GEG-Regeln für Bestandsgebäude

Bestandsgebäude müssen die 65-Prozent-Regel nur erfüllen, wenn die aktuelle Heizung nicht mehr repariert werden kann. Aber auch dafür gibt es noch Übergangsfristen, in denen man eine fossile Heizung einbauen darf. Es gibt also aktuell kein vollständiges Verbot von Gas- und Ölheizungen und auch keine Austauschpflicht für Heizungen.

Kommunale Wärmeplanung

Alle Kommunen in Deutschland müssen bis Mitte 2026 (Großstädte) bzw. Mitte 2028 (alle anderen Kommunen) eine Wärmeplanung vorlegen. Darin muss ein Plan erarbeitet werden, wie die jeweilige Kommune klimaneutral mit Wärme versorgt werden kann. So soll klargestellt werden, ob Hausbesitzer neue Heizungen installieren müssen, oder ob die Kommune z. B. über eine Fernwärme- oder Wasserstoff-Infrastruktur dafür sorgt, dass die Klimaneutralität erreicht werden kann.

Welche Heizungen sind laut GEG erlaubt?

Folgende Heizungen sind laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erlaubt:

  • Wärmepumpe
  • Fernwärme
  • Stromdirektheizungen und Infrarotheizungen
  • Hybridheizungen
  • Solarthermie
  • Biomasseheizung, z. B. Pelletheizung
  • Gasheizung mit Biogas
  • Je nach Betrieb: Brennstoffzellenheizung und Blockheizkraftwerk

Grundlegend ist jede Kombination erlaubt, solange diese nachweislich mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzt.

Was ist mit Gas- und Ölheizungen?

Wie schon erwähnt, gibt es aktuell kein komplettes Verbot von Gasheizungen und auch keine Austauschpflicht für Heizungen. Stattdessen gibt es starke finanzielle Anreize für den Heizungstausch (mehr dazu im nächsten Abschnitt).

Bei kaputten Gas- und Ölheizungen gibt es Übergangslösungen: Sie dürfen bis Mitte 2026 (Kommunen größer als 100.000 Einwohner) oder 2028 (Kommunen unter 100.000 Einwohner) auch weiterhin eingesetzt werden. Dabei muss aber beachtet werden, dass über die Jahre dann bestimmte Anteile an erneuerbaren Brennstoffen verwendet werden:

  • ab 2029: mind. 15 %
  • ab 2035: mind. 30 %
  • ab 2040: mind. 60 %
  • ab 2045: 100 %

Gas- und Ölheizungen, die nach 2026 bzw. 2028 eingebaut werden, müssen dann mit mindestens 65 Prozent grünen Energieträgern betrieben werden. Ausnahmen werden nur in Härtefällen gestattet.

Dank GEG bis zu 70 % Förderung sichern

Um den Umstieg auf kostengünstige und klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen, werden erneuerbare Heizungen aktuell mit bis zu 70 % der Anschaffungskosten gefördert! Das Besondere: Die Förderung ist ein reiner Zuschuss vom Staat, muss also nicht zurückgezahlt werden. Die Tabelle zeigt das Förderprogramm am Beispiel einer Wärmepumpe:

Förderart Fördersatz Besondere Bedingungen
Grundförderung 30% Gilt für alle förderfähigen Heizsysteme
Klimageschwindigkeitsbonus 20% Frühzeitiger Austausch einer fossilen Heizung
Einkommensbonus 30% Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von max. 40.000 €
Effizienzbonus 5% Für Nutzung natürlicher Kältemittel oder spezieller Wärmequellen
Maximale Kombinationsförderung 70% Kombination aller Boni möglich, jedoch auf 70% gedeckelt

Wie kann man vom GEG profitieren?

Das GEG ist für viele Hausbesitzer eine gute Chance, um auf eine langfristig günstige Heizung umzusteigen.

Denn auch abgesehen von der aktuell sehr attraktiven Förderung gibt es einen guten Grund für den Heizungstausch: Die Heizkosten mit fossilen Energieträgern steigen stark.

Wenn man sich genau anschaut, wie sich Heizkosten zusammensetzen, gibt es eine ganze Reihe an Faktoren, die relevant sind – von der Rohstoffverfügbarkeit und Lieferketten über Heiztarife bis hin zu den verschiedenen Steuern und Abgaben. Unterm Strich entwickeln sich fast alle Faktoren gegen Haushalte, die aktuell mit Gas heizen. Das sehen wir am Beispiel der CO₂-Steuer.

Fossile Heizungen verursachen hohe Zusatzkosten im Betrieb. Mehr dazu hier: Heizungstausch

Das heißt im Normalfall: Je früher die Heizung tauscht, desto mehr freuen sich Geldbeutel und Umwelt. Wer zum Beispiel von einer Gasheizung auf eine Wärmepumpe umrüstet, stößt nur halb so viel CO₂ aus und spart sich bis zu 45 % der Heizkosten.

Ob sich eine Wärmepumpe auch für Sie lohnt, finden Sie hier heraus:

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