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Heizungsförderung 2024/2025: Alle Informationen im Überblick

Aktualisiert am 5.11.2024
Lesezeit: 6 Minuten

Heizungsförderung 2024/2025: Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesregierung hat mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 2024 neue Regelungen für die Förderung von Heizungen eingeführt, um den Umstieg auf erneuerbare Energien zu erleichtern.
  • Zu den förderfähigen Heizungssystemen zählen vor allem Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Solarthermie, Brennstoffzellen und der Anschluss an Wärmenetze.
  • Die staatliche Förderung setzt sich aus einer Grundförderung von 30 % und verschiedenen Boni zusammen, sodass insgesamt bis zu 70 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss möglich sind.
  • Neben der BEG-Förderung gibt es noch weitere Fördermöglichkeiten wie zinsgünstige Kredite, steuerliche Vergünstigungen oder spezielle Förderprogramme für einkommensschwache Haushalte und Vermieter.
  • Hausbesitzer sollten die Entwicklungen in der Förderlandschaft im Blick behalten und sich frühzeitig über ihre individuellen Möglichkeiten informieren, um die Chancen auf eine erfolgreiche Förderung zu erhöhen.

Die Energiewende im Gebäudesektor ist aktuell ein wichtiger Faktor in der Klimapolitik. Besonders wichtig sind dabei Heizungen. Um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu beschleunigen, hat die Bundesregierung mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) attraktive Fördermöglichkeiten geschaffen. Seit Anfang 2024 gelten neue Richtlinien, die Hausbesitzern den Wechsel zu erneuerbaren Energien erleichtern sollen.

Diese Förderungen sind ein wichtiger Baustein, um die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren und gleichzeitig Eigentümer finanziell zu entlasten. Von Wärmepumpen über Biomasseanlagen bis hin zu Solarthermie.

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen der Heizungsförderung

Die Bundesregierung hat mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Weichen für eine klimafreundlichere Zukunft im Gebäudesektor gestellt. Seit dem 01.01.2024 gelten neue Regelungen für die Förderung von Heizungen, die Hausbesitzern den Umstieg auf erneuerbare Energien erleichtern sollen. 

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Heizungsgesetz 2024 schreibt vor, dass neue Heizungen mindestens 65 % ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen decken müssen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Reduzierung von CO₂-Emissionen im Gebäudesektor. Um den Umstieg für Hausbesitzer attraktiver zu gestalten, wurden die Fördersätze deutlich angehoben.

Ziele der Förderung

Die Bundesregierung verfolgt mit der Heizungsförderung mehrere Ziele:

  1. Beschleunigung der Energiewende im Gebäudesektor
  2. Reduzierung der CO₂-Emissionen
  3. Entlastung von Hausbesitzern bei der Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme
  4. Förderung von Innovationen im Bereich erneuerbarer Energien

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind unter anderem:

  • Eigentümer von selbstgenutzten und vermieteten Ein- und Mehrfamilienhäusern
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Privatpersonen mit Eigenheim

Förderfähige Heizungssysteme

Die staatliche Förderung für den Heizungstausch konzentriert sich auf umweltfreundliche und energieeffiziente Systeme, die den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen. Folgende Heizungsarten sind förderfähig:

Wärmepumpen

Wärmepumpen stehen im Mittelpunkt der Förderung, da sie als besonders zukunftsfähige Technologie gelten. Gefördert werden:

Diese Systeme nutzen Umgebungswärme und arbeiten besonders effizient, vor allem in gut gedämmten Gebäuden.

Biomasseanlagen

Heizungen, die nachwachsende Rohstoffe nutzen, sind ebenfalls förderfähig:

Wichtig ist, dass diese Anlagen bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten.

Solarthermie

Solarthermie, also Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung können gefördert werden, sowohl als eigenständige Systeme als auch in Kombination mit anderen Heizungsarten.

Hier mehr erfahren zu Solar: Warmwasser und Heizung durch die Sonne

Hybridheizungen

Kombinationen aus erneuerbaren Energien und Gasheizungen sind unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig. Beispielsweise eine Kombination aus Gasbrennwertkessel und Solarthermie oder auch Hybrid-Wärmepumpen.

Brennstoffzellen

Diese Technologie, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt, wird ebenfalls gefördert. Sie wird mit Gas betrieben und kann meist sogar das ganze Haus betreiben. Das hat seinen Preis: Brennstoffzellenheizungen sind im Gegensatz zu Wärmepumpen, Blockheizkraftwerken und Solarthermie am teuersten.

Anschluss an Wärmenetze

Der Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist förderfähig, sofern dieses überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Fernwärmekosten beinhalten einen Grund- und Arbeitspreis (Wärmeentgelt), wie auch einen Dienstleistungspreis und die Anschlusskosten selbst. Fernwärme wird über die letzten Jahre immer teurer.

Gasheizungen

Reine Gasheizungen werden in der Regel nicht mehr gefördert. Eine Ausnahme bilden H2-Ready-Gasheizungen, die auf den Betrieb mit Wasserstoff umgestellt werden können.

Bei der Wahl des passenden Systems sollten Hausbesitzer neben der Förderfähigkeit auch die individuellen Gegebenheiten ihres Gebäudes und die langfristigen Betriebskosten berücksichtigen. Eine professionelle Energieberatung kann bei der Entscheidungsfindung helfen.

Fördersätze und Boni

Die staatliche Förderung für den Heizungstausch in Deutschland setzt sich aus einer Basisförderung und verschiedenen Boni zusammen. Dieses System ermöglicht Hausbesitzern, einen beträchtlichen Teil der Kosten für den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu decken.

Die Grundförderung für alle förderfähigen Heizungsanlagen beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Diese Basisförderung steht allen Antragstellern zur Verfügung, unabhängig von weiteren Faktoren.

Förderart Fördersatz Besondere Bedingungen
Grundförderung 30% Gilt für alle förderfähigen Heizsysteme
Klimageschwindigkeitsbonus 20% Frühzeitiger Austausch einer fossilen Heizung
Einkommensbonus 30% Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von max. 40.000 €
Effizienzbonus 5% Für Nutzung natürlicher Kältemittel oder spezieller Wärmequellen
Maximale Kombinationsförderung 70% Kombination aller Boni möglich, jedoch auf 70% gedeckelt

Worst-Performing-Buildings-Bonus

Für besonders sanierungsbedürftige Gebäude gibt es im Rahmen der BEG die Kategorie „Worst Performing Building“. Der WPB-Bonus wird in den Förderpunkten „Wohngebäude – Kredit“ (261), „Nichtwohngebäude – Kredit“ (263), „Kommunen – Kredit“ (264) und „Kommunen – Zuschuss“ (464) eingeführt.

  • 10 % Extra-(Tilgungs-)Zuschuss für Wohngebäude mit besonders schlechter Energieeffizienz 

iSFP-Bonus

Wer seine Heizungsmodernisierung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchführt, erhält:

  • 5% zusätzliche Förderung

Durch die Kombination verschiedener Boni können Hausbesitzer insgesamt bis zu 70 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten. Die maximale Fördersumme ist jedoch auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Bei Mehrfamilienhäusern können höhere förderfähige Kosten geltend gemacht werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Fördersätze und -bedingungen sich ändern können. Daher empfiehlt es sich, vor Beginn eines Heizungstauschs die aktuellen Konditionen bei der zuständigen Förderstelle (KfW) zu überprüfen. Es lohnt sich auch vorab in einem Expertengespräche Ihre Optionen kennenzulernen.

Antragstellung und Fristen

Ein wichtiger Schritt ist die korrekte und rechtzeitige Antragstellung, um von der staatlichen Förderung für den Heizungstausch zu profitieren. Hier sind die wichtigsten Informationen zur Antragstellung und den geltenden Fristen:

Checklist: Antragstellung über Förderportale

Bei der Beantragung von Fördergeldern für Ihre Heizungsmodernisierung sollten Sie folgende Punkte beachten:

  1. Informieren Sie sich vorab gründlich über die verschiedenen Förderportale (z.B. KfW, BAFA) und wählen Sie das für Ihr Vorhaben passende aus.
  2. Prüfen Sie sorgfältig die Antragsvoraussetzungen und bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen vor der Antragstellung vor.
  3. Achten Sie auf Einreichungsfristen - bei manchen Programmen muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
  4. Füllen Sie alle Angaben im Online-Formular gewissenhaft und wahrheitsgemäß aus. Unvollständige oder fehlerhafte Anträge können zu Verzögerungen oder Ablehnung führen.
  5. Bewahren Sie nach der Antragstellung die Bestätigung mit der Antragsnummer sicher auf. Diese wird für spätere Kommunikation benötigt.
  6. Beachten Sie mögliche Ergänzungsfristen, falls noch Unterlagen nachgereicht werden müssen.
  7. Bei Fragen oder Unsicherheiten nutzen Sie die Beratungsangebote der jeweiligen Förderinstitution.

Eine sorgfältige Vorbereitung und genaues Befolgen der Antragsschritte erhöhen Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Förderung erheblich. Wichtige Hinweise sind dabei:

  • Beginnen Sie nicht mit den Arbeiten, bevor Sie eine Förderzusage erhalten haben. In den meisten Förderungen führt das zum Verlust der Förderberechtigung. 
  • Die Bearbeitungszeit kann variieren. Planen Sie ausreichend Zeit für den Antragsprozess ein.

Notwendige Unterlagen

Für einen erfolgreichen Antrag sind meist folgende Dokumente notwendig:

  • Detaillierter Kostenvoranschlag für die geplante Heizungsanlage
  • Technische Beschreibung der neuen Anlage
  • Energieberatungsbericht oder Sanierungsfahrplan (falls vorhanden)
  • Nachweis des Gebäudealters (bei Gebäuden älter als 5 Jahre)
  • Ggf. Einkommensnachweise (für den Einkommensbonus)

Es ist ratsam, alle Unterlagen sorgfältig vorzubereiten, um Verzögerungen im Antragsprozess zu vermeiden. Informieren Sie sich genau über Ihr ausgewähltes Förderprogramm und die individuellen Voraussetzungen. 

Zusätzliche Fördermöglichkeiten

Neben der attraktiven Basisförderung und den optionalen Boni bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) noch weitere Möglichkeiten, den Heizungstausch finanziell zu unterstützen:

Ergänzungskredit der KfW

Privatpersonen und Investoren, die einen Zuschuss für eine förderfähige Heizung erhalten, können zusätzlich einen vergünstigten Ergänzungskredit (KfW 358, 359) bei der KfW beantragen. Dieser kann in Kombination mit der Zuschussförderung genutzt werden, um die Finanzierung zu erleichtern.

  • Der Ergänzungskredit beträgt bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Die Laufzeit liegt bei 4 bis 35 Jahre
  • Der effektive Jahreszins liegt bei 0,01 bis 3,55 %

Die KfW fördert übrigens auch Wärmepumpen: KfW-Förderprogramme für Wärmepumpen

Steuerliche Förderung als Alternative

Wer die Fristen für die BEG-Förderung verpasst hat, kann die Heizungsmodernisierung alternativ auch von der Steuer absetzen. Dabei gelten folgende Konditionen:

  • 20 % der Investitionskosten können über 3 Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden.
  • Maximal sind Kosten von 200.000 Euro förderfähig, was einer Steuerersparnis von bis zu 40.000 Euro entspricht.
  • Die Förderung kann unabhängig vom Einkommen in Anspruch genommen werden.

Der Steuerbonus kann auch zusätzlich zur BEG-Förderung genutzt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Kombination ist jedoch nur sinnvoll, wenn die förderfähigen Kosten die Förderhöchstgrenze übersteigen.

Förderung von Heizungsoptimierungen

Auch ohne einen kompletten Austausch der Heizungsanlage gibt es Zuschüsse für die Heizungsoptimierung (BAFA), die den Energieverbrauch senken, wie z. B.:

  • Hydraulischer Abgleich
  • Heizungspumpentausch
  • Optimierung der Heizungsregelung
  • Erneuerung von Heizkörpern und Rohrleitungen

Mit den vielfältigen Fördermöglichkeiten durch Zuschüsse, Kredite und Steuerersparnisse wird der Umstieg auf eine zukunftsfähige Heizung so attraktiv wie nie zuvor. Besonders die Wärmepumpe als effiziente, umweltfreundliche Heiztechnik wird dabei von Bund und Ländern umfassend gefördert.

Mehr dazu finden Sie hier: Wärmepumpen Förderung

Spezielle Förderungen und Ausnahmen

Neben den allgemeinen Fördermöglichkeiten gibt es einige spezielle Programme und Ausnahmeregelungen, die für bestimmte Gruppen oder Situationen relevant sind:

Sonderregelungen für Hochwasseropfer

Für Hochwasseropfer in Bayern und Baden-Württemberg wurden 2024 besondere Konditionen eingeführt:

  • Die Förderung wurde erhöht
  • Es gelten vereinfachte Antragsverfahren
  • Spezielle Fristen ermöglichen eine schnellere Unterstützung

Diese Maßnahmen sollen Betroffenen helfen, zügig und kostengünstig ihre Heizung zu erneuern.

Betroffen sind die Förderprogramme “Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)” und “„Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)

Förderung für Mehrfamilienhäuser und Vermieter

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Vermieter können von speziellen Förderbedingungen profitieren:

  • Höhere förderfähige Kosten pro Wohneinheit möglich
  • Zusätzliche Boni für umfassende Sanierungsmaßnahmen
  • Besondere Unterstützung bei der energetischen Sanierung von Mietwohnungen

Diese Regelungen sollen Anreize schaffen, auch größere Wohneinheiten energieeffizient zu gestalten.

Ausnahmen für Gas- und Ölheizungen

Obwohl der Fokus auf erneuerbaren Energien liegt, gibt es einige Ausnahmen für Gas- und Ölheizungen:

In bestimmten Fällen können Ausnahmen vom Betriebsverbot für alte Öl- und Gasheizungen gewährt werden, z. B.:

  • Wenn kein Alternativsystem möglich ist
  • bei Betrieb mit Öko-Strom oder Biomethan
  • in Härtefällen, etwa bei finanziellen Engpässen

Unser Tipp

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Fazit und Ausblick

Die Förderung für den Heizungstausch in Deutschland bietet Hausbesitzern 2024 attraktive Möglichkeiten, auf umweltfreundliche und energieeffiziente Heizsysteme umzusteigen. Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten, mit der Möglichkeit durch verschiedene Boni auf bis zu 70 % Förderung zu kommen. 

Besonders gefördert werden Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Solarthermie und der Anschluss an Wärmenetze. Neben der direkten Förderung gibt es auch zinsgünstige Kredite und steuerliche Vergünstigungen. Für die Zukunft ist ein verstärkter Fokus auf erneuerbare Energien zu erwarten, ebenso wie eine Digitalisierung der Antragsprozesse und möglicherweise regionale Unterschiede durch zusätzliche Förderprogramme von Bundesländern und Kommunen. Hausbesitzer sollten die Entwicklungen in der Förderlandschaft aufmerksam verfolgen und sich frühzeitig über ihre Möglichkeiten informieren.

Hier finden Sie heraus, ob sich eine Wärmepumpe auch für Ihr Haus lohnt:

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