Um die Klimaziele schneller zu erreichen und sich von fossilen Energieträgern unabhängig zu machen, gilt seit 2024 das Heizungsgesetz, bzw. GEG. Was dieses genau beinhaltet, erfahren Sie hier:
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Die Gasheizung ist aktuell noch die am weitesten verbreitete Heizungsart. Das wird sich in den nächsten Jahren jedoch stückweise ändern. Denn das Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz, GEG) schreibt seit dem 1. Januar 2024 vor, dass neu eingebaute Heizungen in Neubaugebieten mindestens 65 % der Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen müssen.
Das Heizungsgesetz ist eine andere Bezeichnung für das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Beim Gesetz geht es in erster Linie ums Heizen: Enthalten sind „Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung von Gebäuden“.
Das GEG trat am 1. November 2020 in Kraft und wurde seitdem zweimal angepasst. Seit dem 1. Januar 2024 schreibt es zudem vor, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % der Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen müssen.
Ziel des Heizungsgesetzes ist es, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Es soll bis dahin die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und deren Import reduziert werden. Dafür setzt das Heizungsgesetz vor allem bei der Wärmeversorgung von Neubauten an.
Hinweis: Es geht nur um den Einbau und Austausch neuer Heizungen. Für bestehende Gebäude gibt es längere Übergangsfristen. Mehr dazu finden Sie im Abschnitt „Gas- und Ölheizungen“. Trotzdem können Sie oft finanziell profitieren, wenn Sie sich frühzeitig für eine neue Heizung entscheiden.
Das Heizungsgesetz beinhaltet vier größere Punkte:
Den gesamten Gesetzestext finden Sie hier: Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
Das Heizungsgesetz schreibt seit dem 1. Januar 2024 vor, dass neu eingebaute Heizungen in Neubaugebieten mindestens 65 % der Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen müssen (Paragraph 71 GEG). Mit welcher Heizungsart ein Hausbesitzer dies erfüllt, ist egal.
Folgende Heizungen sind laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erlaubt:
Grundlegend ist jede Kombination erlaubt, solange diese nachweislich mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzt.
Laut Heizungsgesetz (GEG) gibt es aktuell kein komplettes Verbot von Gasheizungen und auch keine Austauschpflicht für Heizungen. Stattdessen gibt es starke finanzielle Anreize für den Heizungstausch.
Bestehende Anlagen dürfen weiterhin verwendet und repariert werden. Bei kaputten Gas- und Ölheizungen gibt es Übergangslösungen: Sie dürfen bis Mitte 2026 (Kommunen größer als 100.000 Einwohner) oder 2028 (Kommunen unter 100.000 Einwohner) auch weiterhin eingesetzt werden. Dabei muss aber beachtet werden, dass über die Jahre dann bestimmte Anteile an erneuerbaren Brennstoffen verwendet wird:
Gas- und Ölheizungen, die nach 2026 bzw. 2028 eingebaut werden, müssen dann mit mindestens 65 Prozent grünen Energieträgern betrieben werden. Ausnahmen werden nur in Härtefällen gestattet.
Um Heizkosten zu senken und dem Heizungsgesetz entsprechend zu heizen, denken Hausbesitzer teilweise über die Kombination einer Gasheizung mit einer Wärmepumpe nach
Wer seine Gasheizung mit einer Wärmepumpe kombiniert (auch Hybrid-Wärmepumpe genannt) reduziert seinen Gasverbrauch, macht sich unabhängiger von den Gaspreisen und senkt den CO₂-Ausstoß.
Mit dem Heizungsgesetz trat auch die neue BEG-Einzelmaßnahmen-Förderrichtlinie in Kraft. Es sind insgesamt bis zu 70 % der Kosten für eine Wärmepumpe förderfähig. Die Förderung wird aus Zuschuss ausgezahlt, sodass dieser nicht zurückgezahlt werden muss. Der Förderungssatz setzt sich wie folgt zusammen:
Theoretisch kann man durch die Kombination auf bis zu 85 % Förderung kommen. Praktisch ist die Förderung jedoch bei 70 % gedeckelt.
Mehr dazu erfahren Sie hier: Förderung Wärmepumpe
Mieterinnen und Mieter werden durch das Heizungsgesetz vor hohen Kosten geschützt. Nach dem Einbau einer neuen Wärmepumpe wird die Modernisierungsumlage, also die Mieterhöhung nach einer Modernisierung, auf 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche gedeckelt.
Die Vermieter können eine Modernisierungsumlage von 10 Prozent der investierten Kosten für die Wohnung erheben, sofern sie auch die staatliche Förderung beanspruchen. Ohne Förderung darf die Modernisierungsumlage nur 8 Prozent betragen.
Mehr dazu finden Sie auch in den FAQs des BMWK: Häufig gestellte Fragen - GEG
Das Heizungsgesetz bedeutet für Hausbesitzer dank der besonders hohen Förderung große Ersparnisse bei der Anschaffung von Wärmepumpen. Sie können bis zu 70 Prozent der Kosten als nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert bekommen.
Abgesehen von den aktuellen Gesetzesregelungen gibt es einen guten Grund für den Heizungstausch: Die Heizkosten mit fossilen Energieträgern steigen stark. Wenn man sich genau anschaut, wie sich Heizkosten zusammensetzen, gibt es eine ganze Reihe an Faktoren, die relevant sind – von der Rohstoffverfügbarkeit und Lieferketten über Heiztarife bis hin zu den verschiedenen Steuern und Abgaben. Unterm Strich entwickeln sich fast alle Faktoren gegen Haushalte, die aktuell mit Gas heizen. Das sehen wir am Beispiel der CO₂-Steuer.
Das Heizungsgesetz, offiziell das Gebäudeenergiegesetz (GEG), enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen sowie den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung von Gebäuden.
Das GEG trat am 1. November 2020 in Kraft und wurde seitdem zweimal angepasst. Seit dem 1. Januar 2024 schreibt es vor, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % der Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen müssen.
Das Ziel des Heizungsgesetzes ist es, Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Es setzt dabei insbesondere auf die Wärmeversorgung von Neubauten.
Erlaubt sind Wärmepumpen, Fernwärme, Stromdirektheizungen und Infrarotheizungen, Hybridheizungen, Solarthermie, Biomasseheizungen (z. B. Pelletheizung), Gasheizungen mit Biogas sowie Brennstoffzellenheizungen und Blockheizkraftwerke (je nach Betrieb).
Eine Hybridheizung, die eine Gasheizung mit einer Wärmepumpe kombiniert, reduziert beispielsweise den Gasverbrauch, macht unabhängiger von Gaspreisen und senkt den CO₂-Ausstoß.
Nein, es gibt aktuell kein komplettes Verbot von Gasheizungen und auch keine Austauschpflicht. Bestehende Anlagen dürfen weiterhin verwendet und repariert werden. Neue Gasheizungen müssen jedoch mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen.
Bei Gas- und Ölheizungen dürfen Übergangslösungen bis Mitte 2026 (Kommunen größer als 100.000 Einwohner) oder 2028 (Kommunen unter 100.000 Einwohner) eingesetzt werden. Ab 2029 müssen diese mindestens 15 % erneuerbare Brennstoffe verwenden, mit steigenden Anteilen in den folgenden Jahren.
Für Bestandsgebäude in Großstädten sind klimafreundliche Energien ab dem 30. Juni 2026 Pflicht. Für kleinere Kommunen gilt dieselbe Pflicht ab dem 30. Juni 2028.
Hausbesitzer können bis zu 70 % der Kosten für eine Wärmepumpe als Zuschuss gefördert bekommen. Der Fördersatz setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, ist jedoch praktisch auf 70 % gedeckelt.
Nach dem Einbau einer neuen Wärmepumpe wird die Modernisierungsumlage auf 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche gedeckelt. Vermieter können 10 % der investierten Kosten als Umlage erheben, sofern sie staatliche Förderung beanspruchen, oder 8 % ohne Förderung.
Weitere FAQ finden Sie auf der offiziellen Seite des BMWK: GEG - Häufig gestellte Fragen