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Artikelüberschrift

Aktualisiert am 30.8.2024
Lesezeit: 4 Minuten
KfW 358, 359 im Überblick
Was? Ergänzungskredit für Heizungsförderung
Für wen? Privatpersonen und Investoren
Kreditbetrag? Max. 120.000 € pro Wohneinheit
Tilgungszuschuss? Keiner
Effektiver Jahreszins? 0,01-3,55 %
Laufzeit? 4-35 Jahre
Kombination möglich? KfW 458 und andere Einzelförderungen
Quelle: KfW, Stand: 29.8.2024
Bosch Wärmepumpe Innen- und Außeneinheit

Mit dem KfW-Ergänzungskredit 358, 359 können sowohl Privatpersonen als auch Investoren Ihre Sanierungsmaßnahmen finanzieren. Wir geben den Überblick über Förderbedingungen, Konditionen und Kombinationsmöglichkeiten.

Inhaltsverzeichnis

Was wird gefördert?

Das KfW-Programm 358, 359 bietet einen Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dazu gehören:

  • Heizen mit erneuerbaren Energien
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
  • Energieberatung
  • Sanierung der Gebäudehülle

Am beliebtesten ist dabei aktuell KfW 458 - das Förderprogramm für erneuerbare Energien. Hier wird unter anderem die Anschaffung einer Wärmepumpe mit bis zu 70 % bezuschusst. Der Ergänzungskredit 358, 359 kann dabei helfen, diese Maßnahmen zu finanzieren.

Wichtig: Um den Ergänzungskredit der KfW bekommen, muss der Antrag für die Einzelmaßnahme schon zugesagt bzw. bewilligt und darf nicht älter als 12 Monate sein. Der Betrag darf auch noch nicht ausgezahlt sein.

Was wird nicht gefördert?

Umschuldungen bestehender Kredite und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben kommen für KfW 358, 359 nicht infrage.

Wer wird gefördert?

Das KfW-Programm 358, 359 richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Investoren. Für Privatpersonen heißt das Programm dann „Ergänzungskredit - Plus (358)“, für Investoren „Ergänzungskredit (359)“.

Neben den oben genannten Voraussetzungen gelten einige Voraussetzungen, um den Ergänzungskredit bekommen zu können.

Voraussetzungen für Privatpersonen (KfW 358)

  • Eigentümer der Wohneinheit,
  • Wohneinheit wird als Hauptwohnsitz vom Eigentümer bewohnt,
  • Haushaltsjahreseinkommen beträgt maximal 90.000 €

Voraussetzungen für Investoren (KfW 359)

Als „Investoren“ können auftreten:

  • natürliche Personen (Privatpersonen)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts
  • Einzelunternehmen
  • freiberuflich Tätige
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern und Verbände
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungs­bau­genossen­schaften und Contractoren

Förderkonditionen des KfW-Programms 358, 359

Die KfW bietet zwei Finanzierungsformen an:

  1. Annuitätendarlehen: Tilgungsfreie Anlaufzeit mit anschließend monatlich gleich hohen Rückzahlungsbeträgen (Annuitäten).
  2. Endfälliges Darlehen: Während der Laufzeit zahlt man nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kreditbetrag auf einmal.

Beim Annuitätendarlehen liegt die Laufzeit zwischen 4-35 Jahren mit 5-10-jähriger Zinsbindung, einer tilgungsfreien Anlaufzeit von 1-5 Jahren und einem effektiven Jahreszins von 0,01-3,55 %. Im Überblick:

Ergänzungskredit Plus (358)
Laufzeit Zinsbindung Tilgungsfreie Anlaufzeit Effektiver Jahreszins
4-5 Jahre 5 Jahre 1 Jahr 0,01 %
6-10 Jahre 10 Jahre 1-2 Jahre 0,34 %
11-25 Jahre 10 Jahre 1-3 Jahre 1,39 %
26-35 Jahre 10 Jahre 1-5 Jahre 1,55 %
Quelle: KfW, Stand: 29.8.2024
Ergänzungskredit (359)
Laufzeit Zinsbindung Tilgungsfreie Anlaufzeit Effektiver Jahreszins
4-5 Jahre 5 Jahre 1 Jahr 3,46 %
6-10 Jahre 10 Jahre 1-2 Jahre 3,44 %
11-25 Jahre 10 Jahre 1-3 Jahre 3,54 %
26-35 Jahre 10 Jahre 1-5 Jahre 3,55 %
Quelle: KfW, Stand: 29.8.2024

Das endfällige Darlehen hingegen hat bei beiden Förderstufen eine Laufzeit und Zinsbindung von 4-10 Jahren. Der effektive Jahreszins liegt bei 1,65 % (Ergänzungskredit 358) bzw. 3,57 % (Ergänzungskredit 359).

Wie hoch ist der Kreditbetrag?

Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 € pro Wohneinheit.

Wann wird der Kreditbetrag ausgezahlt?

Ab der Kreditzusage haben Sie 12 bis maximal 36 Monate Zeit, um sich den Kredit in einer Summe oder in Teilbeträgen auszahlen zu lassen.

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So funktioniert KfW 358, 359

Das KfW-Programm funktioniert in sechs Schritten:

  1. Zuschusszusage zur Einzelmaßnahme erhalten
  2. Finanzierungspartner auswählen und Sanierungsmaßnahmen durchführen
  3. Ergänzungskredit auszahlen lassen
  4. Nach Einreichung der „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) den Zuschuss erhalten
  5. Bestätigungsdokumente bei Finanzierungspartner einreichen
  6. Ggf. vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung

Alle Detailinformationen zum Prozess finden Sie auf der Seite der KfW.

Kombination mit KfW 458

Wie oben bereits angedeutet, ist die Kombination mit KfW 458 - der aktuellen Heizungsförderung für Privatpersonen - besonders beliebt. Im Rahmen dieses Förderprogramms wird der Einbau einer förderfähigen Heizung mit bis zu 70 % bezuschusst.

Immer mehr Hausbesitzer nutzen die beiden Förderprogramme für den Heizungstausch und um Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, die die Energiekosten langfristig senken. Eine Wärmepumpe eignet sich dafür besonders gut, weil sie deutlich effizienter ist als fossile Heizungen. Alleine dadurch lassen sich die Heizkosten um bis zu 45 % senken!

Ob sich eine Wärmepumpe auch für Ihr Haus lohnt, finden Sie hier heraus:

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