Die Förderung von Elektromobilität ist ein wichtiger Baustein für die Verkehrswende in Deutschland. Um nachhaltige Antriebstechnologie für Privatverbraucher attraktiver zu machen, wurde die Wallbox entwickelt. Über diese können E-Autos nicht nur in Windeseile geladen werden, sondern auch mit voller Kontrolle ganz bequem von zu Hause.
Welche Förderangebote das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Bundesregierung dafür zur Verfügung stellt, sehen Sie hier.
Sie wohnen nicht Mecklenburg-Vorpommern? Kein Problem, wir haben alle Infos zur Wallbox-Förderung auch für die anderen Bundesländer aufbereitet: Wallbox Förderung in Ihrem Bundesland
Kurz und knapp: Wie unterscheiden sich Wallbox und Ladestation?
Wallbox und Ladestation – das eine Wort Englisch, das andere Wort Deutsch. An dieser Stelle hört der Unterschied dann auch schon auf. Nicht wirklich!
Ladestationen sind Teil des Gesamtfelds Ladeinfrastruktur und haben diverse Unterarten, die sich nach Form, Zweck und Leistung unterscheiden. Ein Beispiel für eine Ladestation ist die Wallbox. Diese wird an der Wand angebracht und bietet eine sichere Stromversorgung für Ihren E-Akku.
Damit das Fahrzeug auch über 11 beziehungsweise 22 kW Leistung geladen werden kann, wird ein dreiphasiger Drehstromanschluss mit einer Spannung von 400 Volt und einer Stromstärke von 16 bzw. 32 Ampere benötigt. Eine herkömmliche Steckdose kann von solchen Werten nur träumen.
Des Weiteren ist die Wallbox über verschiedene Schutzmechanismen sicher vor Überhitzung und Brandgefahren. Das ist bei einer Aufladung über Haussteckdosen nicht der Fall. Durch die Wallbox wird also die Sicherheit der eigenen Person und die des lokalen Stromnetzes gewährleistet.
Wenn Sie sich eine Förderung für E-Auto und Wallbox sichern und einen Beitrag für den Klimaschutz leisten möchten, dann muss der Strom auch aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen werden. Für beide Szenarien ist dies die Voraussetzung. Für Privatverbraucher eignet sich daher am besten auch eine PV-Anlage.
Sie möchten herausfinden, ob sich eine PV-Anlage mit Wallbox auch für Ihr Haus lohnt und benötigen eine konkrete Kosteneinschätzung? Hier können Sie sich beraten lassen: Unverbindliche Anfrage schicken
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Welche Wallbox-Förderungen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern?
Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern wohnen, stehen Ihnen die folgenden Förderungen für Wallboxen zur Verfügung:
- KFW 440 für Privatpersonen (seit Oktober 2021 ausgelaufen)
- KFW 441 für Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige (seit Januar 2023 pausiert)
- Angebote lokaler Energieversorger
Sollten Sie sich noch vor dem ersten Schritt befinden, also vor dem Kauf Ihres eigenen E-Autos, so gibt es auch hier eine attraktive Prämie. Die Bundesregierung zahlt Ihnen bis zu 4.500 € für die Investition in ein reines E-Auto oder Brennstoffzellenfahrzeug.
Die Voraussetzungen für die sogenannte Innovationsprämie sind übersichtlich. In jedem Fall muss der Antragsteller im Fahrzeugschein genannt sein. Darüber hinaus ist es Vorgabe, dass das Auto über vier Räder und höchstens acht Sitzplätze verfügt. Die Mindesthaltedauer soll 12 Monate betragen und der Netto-Listenpreis des Basismodells darf 65.000 € nicht übersteigen.
Wichtig: Ab dem 1. September 2023 können ausschließlich Privatpersonen einen Antrag stellen. Außerdem sind ab dem 1. Januar 2024 nur noch Fahrzeuge mit Maximalpreis von bis zu 45.000 € förderfähig. Daher lohnt es sich, schnell zu sein.
Gut zu wissen: Neben Neufahrzeugen, werden auch Gebrauchtwagen und Leasingmodelle unterstützt. Weitere Informationen dazu können Sie hier nachlesen.
Alle entsprechenden Unterlagen, Merkblätter und das Portal zur Beantragung finden Sie online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Vielleicht haben Sie es schon mitbekommen: Seit dem 1. Januar 2022 ist Privatpersonen die Teilnahme am Handel mit THG-Quoten gestattet. Auf diese Art können Sie sich jährlich um die 300 € sichern. Um mitzumachen, müssen lediglich der Auto-Zulassungsbescheid mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse an einen Pooling-Dienstleister weitergereicht werden.
KfW 440 – Prämie für die private Wallbox
Über die KfW-Förderrichtlinie 440 „Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ gab es für die Installation und Nutzung privater Wallboxen eine pauschale Förderung von 900 €. Der Zuschuss wurde für jede Wallbox ausgezahlt, deren Gesamtkosten 900 € überstiegen. Hierbei wurden auch der Installationsaufwand durch einen Elektriker sowie das Energie- und Lademanagement der Ladestation einberechnet.
Die folgenden Bedingungen mussten von Ihrer Wallbox erfüllt werden:
- die Normalleistung beträgt maximal 11 kW
- die Ladestation ist intelligent steuerbar, um eine Überlastung des örtlichen Stromnetzes zu vermeiden
- der Strom wird vollständig aus erneuerbaren Energien gewonnen
Wallboxen mit 22 kW Leisung wurden zwar auch gefördert, baer nur, wenn diese dauerhaft auf 11 kW gedrosselt werden. Die Beantragung konnten Sie damals direkt über das KfW Portal vornehmen. Die Seite ist aktuell nicht mehr aufrufbar. Sollte es zur Neuauflage kommen, informieren wir Sie hier.
Achtung: Seit Oktober 2021 ist der Fördertopf für KfW 440 restlos aufgebraucht. Ob es zu einer Neuauflage von KfW 440 kommt, ist nicht geklärt. Bereits vollständig eingereichte Anträge werden jedoch noch bearbeitet.
KfW 441 – Geht die KfW Förderung in die nächste Runde?
Die etwas neuere Förderrichtlinie KfW 441 „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen“ wurde 2021 ins Leben gerufen und richtete sich an Ladestationen im unternehmerischen Umfeld. Sollten Sie also weder Freiberufler noch selbstständig oder Unternehmer sein, so gehören Sie leider nicht zu den Förderfähigen.
Auch dieses Programm ist momentan jedoch pausiert. Seit dem 1. Januar 2023 werden keine neuen Anträge mehr angekommen. Ob bzw. wann das Programm weitergeführt wird, stellt sich noch heraus.
Der Förderumfang von KfW 441 entspricht genau dem des KfW 440 mit einer Pauschale von 900 € für jede Wallbox mit mehr als 900 € Kostenaufwand. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie die Wallbox mit einem Dienstwagen oder ein Privatfahrzeug benutzen wollen. Lediglich der Zugang zur max. 22-kW-Ladesäule darf nicht öffentlich ein.
Den Förderantrag konnten Sie seit November 2021 im KfW Zuschussportal stellen. Die Einreichung der Nachweise ist seit Februar 2022 möglich. Sobald es hier Neuigkeiten zu neuen Anträgen gibt, werden Sie hier informiert.
Wallbox Fördermöglichkeiten vor Ort
Manchmal muss man die Fühler gar nicht weit ausstrecken, um genau das zu finden, was man sucht. Speziell bei der Elektromobilität bedeutet das, dass Sie unbedingt die Websites der lokalen Energieversorgungsunternehmen und Stadtwerke im Blick behalten sollten. Auch diese haben ein großes Interesse daran, die Energiewende voranzutreiben. Denn nur gemeinsam können wir einen nachhaltigen Beitrag für den Klimaschutz leisten.
Wo können Sie als Privatperson mithelfen? Durch ein E-Fahrzeug und eine zugehörige Wallbox sind Sie schon auf dem richtigen Weg. Doch nur in Kombination mit einer sauberen Grünstrom-Versorgung sind Sie wirklich nachhaltig unterwegs.
Privathaushalte können über eine eigene Solaranlage einen wertvollen Beitrag für einen nachhaltigen Planeten leisten. Gleichzeitig erhalten Sie mehr Unabhängigkeit von dem öffentlichen Stromnetz und sparen langfristig bares Geld. Wir haben für Sie die wichtigsten Infos zu der Traumkombination in diesem Artikel zusammengefasst: Wallbox und Photovoltaik - Mit eigenem Solarstrom tanken
Natürlich, lassen die hohen Anschaffungskosten viele von Ihnen vielleicht zweimal darüber nachdenken. Doch über attraktive Finanzierungs- und Förderungsangebote für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern können auch Sie die Kosten in kürzester Zeit amortisieren.
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