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KfW 297, 298: Klimafreundlicher Neubau

Aktualisiert am 30.8.2024
Lesezeit: 4 Minuten
KfW 297, 298 im Überblick
Was? Kredit für Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude oder Eigentumswohnungen
Für wen? Alle
Kreditbetrag? Max. 150.000 € pro Wohneinheit
Tilgungszuschuss? Keiner
Effektiver Jahreszins? 2,22-2,82 %
Laufzeit? 4-35 Jahre
Kombination möglich? KfW 458
Quelle: KfW, Stand: 29.8.2024
Bosch Wärmepumpe auf Terrasse vor Haus

Das KfW-Programm 297, 298 „Klimafreundlicher Neubau“ richtet sich an alle, die einen Neubau mit einer hohen Energieeffizienz bauen oder innerhalb eines Jahres nach der Errichtung kaufen. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Informationen des Förderprogramms.

Inhaltsverzeichnis

Wer und was wird gefördert?

Mit dem Förderprogramm 297, 298 wird der Neubau und Erstkauf von klimafreundlichen Wohngebäuden und Eigentumswohnungen in Deutschland gefördert. Als Erstkauf gilt ein Kauf innerhalb von einem Jahr nach Fertigstellung des Baus.

Grundsätzlich können alle die Förderung in Anspruch nehmen, die einen klimafreundlichen Neubau errichten oder kaufen - von Privatpersonen über Unternehmen bis hin zu Vereinen. Das Programm 297 richtet sich an Selbstnutzer, das Programm 298 an alle anderen. Die Förderbedingungen und -konditionen sind dabei genau gleich.

Es wird zwischen zwei Förderstufen unterschieden:

  • Klimafreundliches Wohngebäude
  • Klimafreundliches Wohngebäude mit „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG)

Klimafreundliches Wohngebäude

Ein klimafreundliches Wohngebäude muss folgende Kriterien erfüllen:

  • KfW-Effizienzhaus 40
  • CO₂-Ausstoß erfüllt die Anforderungen des „Qualitättssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (maximal 24 kg CO₂-Äquivalent pro Quadratmeter pro Jahr)
  • Heizung läuft nicht mit Öl, Gas oder Biomasse

Klimafreundliches Wohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

Ein klimafreundliches Wohngebäude, das zusätzlich die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt. Damit steigt die maximale Kredithöhe von 100.000 auf 150.000 € pro Wohnung (mehr dazu im nächsten Abschnitt).

In beiden Förderstufen werden die Kosten für

  • Bau und Kauf inklusive Nebenkosten,
  • Planung und Baubegleitung durch Energieeffizienz- oder Nachhaltigkeitsberater und
  • Nachhaltigkeitszertifizierung

gefördert.

Was wird nicht gefördert?

Das KfW-Programm 297, 298 fördert Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Grundstückkäufe nicht.

Förderkonditionen des KfW 297, 298

Wie hoch sind Laufzeit und Zinsen?

Die KfW bietet zwei Finanzierungsformen an:

  1. Annuitätendarlehen: Tilgungsfreie Anlaufzeit mit anschließend monatlich gleich hohen Rückzahlungsbeträgen (Annuitäten).
  2. Endfälliges Darlehen: Während der Laufzeit zahlt man nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kreditbetrag auf einmal.

Beim Annuitätendarlehen liegt die Laufzeit zwischen 4-35 Jahren mit 10-jähriger Zinsbindung, einer tilgungsfreien Anlaufzeit von 1-5 Jahren und einem effektiven Jahreszins von 2,22-2,76 %. Im Überblick:

Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
Laufzeit Zinsbindung Tilgungsfreie Anlaufzeit Effektiver Jahreszins
4-10 Jahre 10 Jahre 1-2 Jahre 2,22 %
11-25 Jahre 10 Jahre 1-3 Jahre 2,69 %
26-35 Jahre 10 Jahre 1-5 Jahre 2,76 %
Quelle: KfW, Stand: 29.8.2024
Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
Laufzeit Zinsbindung Tilgungsfreie Anlaufzeit Effektiver Jahreszins
4-10 Jahre 10 Jahre 1-2 Jahre 2,22 %
11-25 Jahre 10 Jahre 1-3 Jahre 2,69 %
26-35 Jahre 10 Jahre 1-5 Jahre 2,76 %
Quelle: KfW, Stand: 29.8.2024

Das endfällige Darlehen hingegen hat bei beiden Förderstufen eine Laufzeit und Zinsbindung von 4-10 Jahren mit einem effektiven Jahreszins von 2,82 %.

Wie hoch ist der Kreditbetrag?

In der Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ beträgt der maximale Kreditbetrag 100.000 € pro Wohnung. In der Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG” steigt sie auf 150.000 € pro Wohnung.

Wann wird der Kreditbetrag ausgezahlt?

Ab der Kreditzusage haben Sie 12 bis maximal 24 Monate Zeit, um sich den Kredit in einer Summe oder in Teilbeträgen auszahlen zu lassen.

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So beantragen Sie die KfW-Förderung 297, 298

Um das KfW-Programm 297, 298 in Anspruch zu nehmen, gehen Sie vier Schritte:

  1. Beauftragen Sie einen Energieeffizienz- oder Nachhaltigkeits-Experten, der mit Ihnen den Neubau so plant, dass die Anforderungen erfüllt werden.
  2. Sprechen Sie mit einem Finanzierungspartner der KfW, bevor Sie die jegliche Leistungen in Auftrag geben.
  3. Kreditvertrag mit dem Finanzierungspartner abschließen und Bauvorhaben beginnen oder Immobilie kaufen.
  4. Sobald die Maßnahmen durchgeführt sind, reichen Sie die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) bei Ihrem Finanzierungspartner ein, um den Tilgungszuschuss zu erhalten.

Alle Detailinformationen zum Prozess finden Sie auf der Seite der KfW.

Gibt es Kombinationsmöglichkeiten mit anderen KfW-Förderungen?

Ja, je nach individueller Situation kann das KfW-Programm 297, 298 mit anderen Förderprogrammen der KfW kombiniert werden. Immer mehr Hausbesitzer nutzen z. B. KfW 458, um den Einbau einer Wärmepumpe zu finanzieren, die die Energiekosten langfristig senkt. Eine Wärmepumpe eignet sich dafür besonders gut, weil sie deutlich effizienter ist als fossile Heizungen. Alleine dadurch lassen sich die Heizkosten um bis zu 45 % senken!

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